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Warenrücksendung unfrei nicht gestattet?
Warenrücksendung unfrei nicht gestattet?
sonorman
06.06.08
14:50
Hi Leute.
Nun hat's mich mal wieder erwischt. Habe mir eine Kleinigkeit aus dem Internet bestellt. Die Ware ist heute angekommen, aber leider die Falsche, obwohl auf Rechnung und Lieferschein das richtige draufsteht.
Auf dem "Serviceschein" steht nun drauf, dass unfreie Rücksendungen nicht angenommen werden. Wie ist das eigentlich rechtlich? Ich kann mir zwar vorstellen, dass ich die Rücksendekosten erst mal verauslagen muss, aber muss mir der Versender diese nicht erstatten?
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DonQ
06.06.08
14:56
gibt so was schon im Off Topix mit Amazon Market
yepp das gibt es, oft per agp geregelt(minimalsummenklausel)
telefon mit verkäufer, ersatzlieferung anfragen, procedere ?
so als vorschlag.
„an apple a day, keeps the rats away…“
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DonQ
06.06.08
14:59
btw. bin da bei gebrauchten taschenmessern mal auf nummer sicher gegangen und hab 3 stück bestellt, tatsächlich war eins dann auch brauchbar und immer noch billiger als ein neues
„an apple a day, keeps the rats away…“
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DonQ
06.06.08
15:06
wobei man halt in die agb schreiben kann was man will, ob es sittenwidrig, rechtens oder gültig ist, erst mal völlig unerheblich.
„an apple a day, keeps the rats away…“
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sonorman
06.06.08
18:26
Naja, ich werd's erst mal zurückschicken. Doof ist nur, dass es kein sehr teures Teil ist, so dass die Rücksendekosten den an sich guten Preis zunichte machen. Da hätte ich auch gleich im Blöd Markt kaufen können.:-(
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sgn400
06.06.08
20:28
Meine der Warenwert muss ca. 40€ (weiß den genauen Preis nicht aus dem Kopf) haben, um die Versandkosten erstattet zu bekommen.
Mfg
T.J.
„Fällt der Apfel vom Baum, hatte Newton recht“
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grekey
06.06.08
22:44
Keine Rücksendekosten
Der Käufer hat die Rücksendekosten regelmäßig nicht zu tragen. Dies gilt jedenfalls immer dann, wenn die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Händlers zu den Rücksendekosten nichts aussagen oder wenn statt des Widerrufsrechtes von einem Rückgaberecht die Rede ist. Bei einem Rückgaberecht muss die Ware innerhalb der Frist zurückgeschickt werden (Zur Einhaltung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung.) Beim Widerrufsrecht muss der Kunde innerhalb der Frist erst einmal nur die Widerrufserklärung schriftlich zusenden und dann allerdings auch die Ware. Die Kosten der Rücksendung müssen nur im Fall des Widerrufsrechtes getragen werden und nur dann, wenn in den Allgemeinen Versandbedingungen des Händlers etwas davon steht. Selbst dann gilt dies nur zu Lasten des Kunden, wenn der Wert der insgesamt bestellten Ware 40 Euro nicht übersteigt. Ist die Bestellung also teurer als 40 Euro gewesen, dann braucht der Kunde in keinem Fall die Rücksendekosten zu tragen.
Senden Sie die Ware frankiert zurück, wenn der Händler klar gemacht hat, dass und wie er Ihnen die Rücksendekosten erstattet oder nach Ihrer Wahl gut schreibt. Sie können auf Erstattung bestehen. Bleibt dies für Sie unklar, dann können Sie ausnahmsweise auch unfrankiert zurücksenden. Sätze, wie "Unfreie Sendungen nehmen wir nicht an" sind gerichtlich für unzulässig erklärt worden.
Wenn sich der Händler schon gleich weigert Ihrem Wunsch nachzukommen, dann schreiben Sie Ihm in jedem Fall per Einschreiben mit Rückschein. Geben Sie im Schreiben präzise die Ware an, fügen Sie am besten die Rechnung in Kopie bei und erklären Sie klipp und klar, dass Sie unter Berufung auf das Fernabsatzrecht (Widerrufsrecht) die Ware nicht mehr wollen. Eine Begründung ist nicht notwendig. Setzen Sie dem Händler eine Frist (Datum angeben) bis wann er Ihnen schriftlich mitgeteilt haben muss, dass er Ihr Widerrufsrecht akzeptiert. Lässt der Händler die Frist verstreichen, dann wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt.
Quelle:
Das sollte dir helfen
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sonorman
06.06.08
23:32
Danke!
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john.doggett
18.11.08
15:12
Auch wenn es rechtlich in Ordnung ist, die Ware unfrei zurückzusenden, sollte man davon Abstand nehmen.
Denn es entstehen dadurch zusätzliche Kosten. Während eine frankierte Rücksendung üblicherweise zwischen 4,20-6,90 EUR kostet, so kostet eine unfreie Sendung den Händler 12 EUR. Diese erhöhten Kosten muss der Händler zudem nicht zwingend selbst tragen. Er kann die Differenz zu den üblichen Versandkosten dem Käufer in Rechnung stellen.
Unabhängig davon wird dies selbstverständlich bei einem guten und seriösen Händler nicht passieren, dieser wird die unfreie Sendung anstandslos annehmen.
Dennoch sollte man wie gesagt vorsichtig sein, mit dem Service "Unfrei".
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