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Website mit Liste von Fake-Anbietern legal?
Website mit Liste von Fake-Anbietern legal?
MacAndy
17.04.09
06:48
Hallo zusammen
Ich wurde nun zum etwa 4. Mal bei einer Bestellung aus Onlineshops in den USA mit Fakes reingelegt. Die nutzen das gnadenlos aus, das Europäer Artikel wollen, die es nicht in Europa gibt. Und ich kenne auch andere die reingelegt wurden.
Nun habe ich endgültig genug und hatte die Idee, eine Website zu machen, wo man alle Shops und eBay Verkäufer einträgt, welche die Kunden absichtlich Täuschen und statt beschriebener Markenware falsches verkaufen.
In etlichen Foren wurde auch so eine Liste erstellt, aber ich möchte eine Website wo Fakes aus allen Kategorien sind (Computer/Kleider/Schuhe) usw.
Nun die Frage: Ist das legal? Es werden keinen Namen von Personen veröffentlicht, nur eBay Verkäufernamen und Domains von Onlineshops mit Beschreibung. Ich glaube eigentlich kaum, dass der Staat etwas dagegen hat, denn die versuchen ja auch zu vehindern das man betrogen wird, aber eine Liste bekommen auch die nicht zustande.
Der Sinn ist dann, das wenn man unter Google "*Name des Onlineshops* Fake" eingibt, dass man dann schon im Titel sieht dass die Fakes verkaufen.
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Kommentare
iBookG4
17.04.09
08:59
Naja es wäre ein schöner Schritt, aber wenn es nur Ebaynamen gibt, dann werden die einfach geändert bis mal alle Kombinationen durch sind. Hast du Ebay benachrichtigt? Zudem muss man Google Geld zahlen um oben zu stehen.
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MoreliaV
17.04.09
09:28
Vor der Bestellung mal den Namen des shops in Google eingeben... oft kriegt man da schon die Info dass was faul ist damit
„95% aller Computerprobleme befinden sich zwischen Stuhl und Tastatur.“
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LaRate
17.04.09
09:36
Ich würde sagen, das kann ganz leicht in die Hose gehen. So gut gemeint das Anliegen auch ist, nur weil eine Transaktion (deine) in die Hose gegangen ist, darf man den Geschäftspartner nicht öffentlich denunzieren. Zwar hast Du zivilrechtliche Ansprüche gegen den Anbieter, aber das berechtigt dich nicht zur Selbstjustiz.
Auch wenn Du keine Namen sondern "nur" URLS und eBay-Kennung veröffentlichst, kann das durchaus den Tatbestand der üblen Nachrede erfüllen - eine Straftat nach §186 StGB. Das Ganze öffentlich und schriftlich (in Form einer Website) zu machen, kann sogar zu einer Freiheitsstrafe führen.
Dazu könnten zivilrechtliche Ansprüche (Schadensersatz) wegen Geschäftsschädigung/Verdienstausfall kommen.
Noch eine Sache zur technischen Seite: eine einzelne Website zum Thema wird bei Google kaum einen vernünftigen Page-Rank haben - wirkungsvoller dürfte das Streuen der Informationen in einschlägigen Foren sein.
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MacAndy
17.04.09
19:56
OK, danke für Eure Hilfe, dann werd ichs wohl lassen.
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