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Forum>MacTechNews>Werbung wird langsam unerträglich

Werbung wird langsam unerträglich

evanbetter
evanbetter13.06.2413:54
Werbung, ja, ok. Für Nichtabonnenten ein hinnehmbarer Umstand. Aber MTN, braucht es wirklich diese ‚wegklickbaren‘ Dauereinblendungen, deren Mikro-‚X‘-button kein normaler Finger trifft und deshalb immer eine superbescheuerte, thematisch völlig verpeilte Werbung startet - auf einem andern Fenster natürlich. Und das ist nur einer der sehr ärgerlichen, aufgezwungenen ‚Interaktionen‘. Muss das denn wirklich sein? Ihr bewegt euch hin zu t3n - die mobilseitig gar nicht mehr besurfbar sind. Nein ich will kein Abo, ich habe gefühlt schon tausend. Ich finde Werbung ok, aber wenn es zum Spiessrutenlauf wird, dann ärgere ich mich mega.
„Wer zuletzt lacht, hat's zuletzt geschnallt.“
+50

Kommentare

Philantrop
Philantrop27.06.2411:47
matiu
Solange es der Gesetzgeber nicht vorschreibt... - Ich kenne keinen Seite, die auf Werbung angewiesen ist und so einen 1-Klick-Ablehnung-Button anbietet.

Der Gesetzgeber schreibt es vor. Er setzt es nur nicht durch. Der Nutzer oder Verbraucherzentralen müssten gegen jeden einzelnen Betreiber klagen. Macht man nicht. Aber ja - das ganze ist höchstgerichtlich geklärt und verboten Siehe meine Beiträge weiter oben - da hab ich das geschrieben.
+3
Philantrop
Philantrop27.06.2412:03
MTN
Unzulässig ist der Gebrauch von Werbeblockern.

Halte ich für Abmahnfähig. Das kann so nicht in den AGBs geregelt werden. Wenn der Nutzer ein eindeutiges Rechtsgeschäft "Daten gegen Nutzung" eingeht, muss dies eindeutig als Geschäftszweck bei Vertragsabschluss gekennzeichnet sein.

Wenn man das möchte - gibt es rechtssichere Lösungen:
+1
Weia
Weia27.06.2412:28
Philantrop
Da du es anscheinend nie angezeigt bekommst und es erst glaubst wenn du es mit eigenen Augen siehst. Öffnen einen privaten Tab und gehe auf MTN und überprüfe es selbst.
Ich habe doch extra mehrere Browser getestet, die frisch installiert waren und keinerlei Cookies enthielten, und habe dennoch wieder den Dialog mit dem Alles ablehnen-Button bekommen. Keine Ahnung, warum das bei mir anders ist als bei Euch.

Auf die Idee mit dem Privaten Tab bin ich allerdings nicht gekommen, weil ich die Dinger nie benutze und mir gar nicht klar war, dass es da keine Cookies gibt. Und siehe da: da bekomme ich auch den anderen Cookie-Dialog, so wie Ihr.


Das sind keine Session-Cookies
Stimmt.
und das ist nicht DSGVO-Konform.
Doch.
Diese Cookies sind bei allen ausgewählt die auf den Butten "Bearbeiten oder Ablehnen" klicken. Das ist nicht rechtens.
Doch.
Ablehnen bedeutet ablehnen.
Stimmt. Und Einstellungen oder Ablehnen bedeutet „Einstellungen oder Ablehnen“.

An dieser Stelle ist ja noch kein einziger Cookie gesetzt. Das geschieht erst, wenn Du das erste Mal auf Auswahl bestätigen klickst. In der Voreinstellung sind die Cookies mit berechtigtem Interesse aktiv (opt-out) und alle anderen nicht (opt-in). Das entspricht genau der DSGVO. Wenn Du die Cookies mit berechtigtem Interesse deaktivierst und dann auf Auswahl bestätigen klickst, ist nie auch nur ein einziger technisch nicht notwendiger Cookie gesetzt worden.

Rechtlich ist das also nicht zu beanstanden. Man kann die Nase rümpfen, dass bei dieser Variante etwas mehr Hirnschmalz gefordert ist als bei einem reflexhaften Klick auf einen Alles ablehnen-Button. Andererseits ist das genau im Sinne von
Philantrop
„wenn der Endnutzer klar und umfassend unter anderem über die Zwecke der Verarbeitung informiert wurde und er seine Einwilligung erteilt hat“.
„“I don’t care” is such an easy lie. (The Warning, “Satisfied”)“
+1
Philantrop
Philantrop27.06.2412:36
Weia
Rechtlich ist das also nicht zu beanstanden. Man kann die Nase rümpfen, dass bei dieser Variante etwas mehr Hirnschmalz gefordert ist als bei einem reflexhaften Klick auf einen Alles ablehnen-Button. Andererseits ist das genau im Sinne von

Ich mag's einfach nicht mit dir zu diskutieren und du nicht mir - weil wir wahrscheinlich beide den Eindruck haben mit einer Wand zu reden. Gerade der "Hirnschmalz" darf nicht gefordert werden siehe:
BGH Urteil
Wer sich eine Einwilligung von Nutzer:innen holen möchte, um auf ihren Geräten Werbe-Cookies zu speichern, darf das Ankreuzkästchen nicht vorher für sie ausfüllen.

Der Schutz von privaten Daten ist zurecht viel Höher anzusehen als die wie immer gearteten Interessen der Betreiber. Deswegen darf sich so etwas nicht verstecken - angekreuzt sein - in AGBs ausgeschlossen werden ... sondern bedarf der expliziten, eindeutigen Zustimmung des Nutzers.
+4
Weia
Weia27.06.2412:37
Philantrop
Ja genau - DAS ist das Problem! Ich kann beim ersten besuch NICHT ALLES ABLEHNEN
Kannst Du natürlich, wie soeben beschreiben. Du kannst es nur nicht mit einem einzigen Klick. Das wird aber rechtlich auch nirgendwo gefordert.
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Philantrop
Philantrop27.06.2412:51
Weia
Philantrop
Ja genau - DAS ist das Problem! Ich kann beim ersten besuch NICHT ALLES ABLEHNEN
Kannst Du natürlich, wie soeben beschreiben. Du kannst es nur nicht mit einem einzigen Klick. Das wird aber rechtlich auch nirgendwo gefordert.

Es ist so ermüdend.
BGH Link oben
Hinsichtlich der Einwilligung in die Speicherung von Cookies steht dem Kläger gleichfalls ein Unterlassungsanspruch gemäß § 1 UKlaG in Verbindung mit § 307 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Nr. 1 BGB zu. Die von der Beklagten in Form einer Allgemeinen Geschäftsbedingung vorgesehene Einwilligung des Nutzers, die den Abruf von auf seinem Endgerät gespeicherten Informationen mithilfe von Cookies im Wege eines voreingestellten Ankreuzkästchens gestattet, stellt sowohl nach dem im Zeitpunkt der beanstandeten Handlung geltenden Recht als auch nach dem im Entscheidungszeitpunkt geltenden Recht eine unangemessene Benachteiligung des Nutzers dar.

Die Einholung der Einwilligung mittels eines voreingestellten Ankreuzkästchens war nach der bis zum 24. Mai 2018 geltenden Rechtslage - also vor Geltung der Verordnung (EU) 2016/679 - im Sinne von § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB mit wesentlichen Grundgedanken des § 15 Abs. 3 Satz 1 TMG unvereinbar. Der beanstandete Einsatz von Cookies durch die Beklagte als Diensteanbieter dient, wie von § 15 Abs. 3 Satz 1 TMG vorausgesetzt, der Erstellung von Nutzerprofilen zum Zwecke der Werbung, indem das Verhalten des Nutzers im Internet erfasst und zur Zusendung darauf abgestimmter Werbung verwendet werden soll
+4
Weia
Weia27.06.2412:59
Philantrop
Ich mag's einfach nicht mit dir zu diskutieren
Ja, ist lästig, wenn einem unentwegt jemand widerspricht …
Gerade der "Hirnschmalz" darf nicht gefordert werden siehe:
BGH Urteil
Wer sich eine Einwilligung von Nutzer:innen holen möchte, um auf ihren Geräten Werbe-Cookies zu speichern, darf das Ankreuzkästchen nicht vorher für sie ausfüllen.
In diesem Urteil ging es nicht um Cookies für berechtigte Interessen, sondern um andere. Du musst schon das Urteil selbst lesen.

Und dass kein Hirnschmalz erforderlich sein darf, steht da nirgendwo.
Der Schutz von privaten Daten ist zurecht viel Höher anzusehen als die wie immer gearteten Interessen der Betreiber.
Das mag Deine Wertung sein, die DSGVO sieht das aber differenzierter: Cookies für berechtigte Interessen sind opt-out, nicht opt-in; das ist ja der einzige rechtliche Sinn für diese Differenzierung.
Deswegen darf sich so etwas nicht verstecken - angekreuzt sein
Doch, bei berechtigten Interessen eben schon. Und das von Dir zitierte Urteil sagt dazu genau gar nichts.
in AGBs ausgeschlossen werden ... sondern bedarf der expliziten, eindeutigen Zustimmung des Nutzers.
Wenn der Nutzer den AGBs zustimmt, tut er aber genau das.

Deine wiederholte Klage Ich sage das schon seit Jahren, aber keiner tut etwas! erinnert ein bisschen an Warum sind auf der Autobahn denn heute Massen von Geisterfahrern?

Wenn da irgendwas mit Aussicht auf Erfolg abmahnfähig wäre, kannst Du dir sicher sein, dass das auch schon geschehen wäre.
„“I don’t care” is such an easy lie. (The Warning, “Satisfied”)“
-4
FuXx27.06.2413:03
IHK
Das Oberlandesgericht Köln (OLG Köln) hat entschieden, dass bei der Gestaltung eines Cookie-Banners die Schaltflächen für die Zustimmung und die Ablehnung in gleichwertiger Weise ausgestaltet sein müssen (Urteil v. 19.01.2024, Az. 6 U 80/23). In dem Verfahren ging es um einen Online-Wetterdienst. Auf einer ersten Ebene konnte man zwar die Cookies akzeptieren, nicht jedoch die Ablehnung erklären. Dies war erst auf einer zweiten Ebene, nach dem Anklicken eines Links zu „Weiteren Einstellungen“ möglich. Dort wurde dem Nutzer die Auswahl zwischen „Alles Akzeptieren“ oder „Speichern“ (von ausgewählten Einstellungen) angeboten.


"Alles ablehnen" muss genauso einfach sein wie "Alles akzeptieren".
+12
Weia
Weia27.06.2413:19
FuXx
IHK
Das Oberlandesgericht Köln (OLG Köln) hat entschieden, dass bei der Gestaltung eines Cookie-Banners die Schaltflächen für die Zustimmung und die Ablehnung in gleichwertiger Weise ausgestaltet sein müssen (Urteil v. 19.01.2024, Az. 6 U 80/23).
"Alles ablehnen" muss genauso einfach sein wie "Alles akzeptieren".
Danke! Dieses Urteil war mir noch nicht bekannt und ist in der Tat eindeutig.

MacTechNews könnte dem leicht Rechnung tragen, indem stets der Dialog mit dem Alles ablehnen-Button erscheint.
„“I don’t care” is such an easy lie. (The Warning, “Satisfied”)“
+1
penumbra27.06.2414:37
endlich!
„enjoy life in full trains“
+2
Philantrop
Philantrop27.06.2414:39
Weia
FuXx
IHK
Das Oberlandesgericht Köln (OLG Köln) hat entschieden, dass bei der Gestaltung eines Cookie-Banners die Schaltflächen für die Zustimmung und die Ablehnung in gleichwertiger Weise ausgestaltet sein müssen (Urteil v. 19.01.2024, Az. 6 U 80/23).
"Alles ablehnen" muss genauso einfach sein wie "Alles akzeptieren".
Danke! Dieses Urteil war mir noch nicht bekannt und ist in der Tat eindeutig.
MacTechNews könnte dem leicht Rechnung tragen, indem stets der Dialog mit dem Alles ablehnen-Button erscheint.

Gut dass das Drama ein Ende hat. Der BGH hat entgegen deiner Annahmen niemals zwischen "Berechtigten und unberechtigtem Interesse" unterschieden. Jede Art von Cookies die über der sicherstellen der Funktionalität einer Webseite hinausgehen bedürfen der expliziten Einwilligung des Nutzers.

Ich hab keine Ahnung wo dein Rechtsverständnis herkommt - wenn du die Begründung der europäischen Datenschutzkommission lesen würdest - wenn du nicht in jeden Satz etwas völlig widersinniges hineininterpretieren und den anderen ein minderes Rechtsverständnis attestieren würdest ... ach. Wie müßig.

Ich hab eine rechtliche Einordnung schon am 20.06. gepostet und du hast danach immer weiter und weiter deine vollkommen krudes Rechtsverständnis zum besten gegeben.

Um dir aber zukünftig zu helfen - Auszüge aus dem Urteil der OLG Köln:
OLG KÖLN: Urteil v. 19.01.2024, Az. 6 U 80/23
Die Einwilligungserteilung könne nicht als „freiwillig" und hinreichend aufgeklärt im Sinne der DSGVO bewertet werden, da der Nutzer durch die Gestaltung der Cookie-Banner gezielt in Richtung einer Einwilligung gelenkt werde.

Selbiges gilt für AGBs. Dein Rechtsverständnis von "steht ja in den AGBs und denen stimmt man ja explizit zu" ist völlig absurd. Würdest du dich mit AGB-Recht auseinandersetzen wüsstest du was dort alles NICHT geregelt werden darf.

So schließt §307 BGB zum Beispiel die einseitige benachteilig des Verbrauchers aus, welche im Fall von MTN vorliegen könnte, weil es das Verbot von Werbeblockern vorsieht, welches für den Verbraucher das mildeste und niederschwelligste Mittel über seine Datenhoheit darstellt. Die ist nämlich IMMER höher als das Interesse des Anbieters.

Die einfachste Lösung ist, wie weiter oben geschrieben ein "Weiter mit Werbung oder Bezahlen" Button.
0
Philantrop
Philantrop27.06.2414:52
Und um meinen Unmut ganz klar zum Ausdruck zu bringen:
Die Geschäftsführung haftet dafür. Es ist die Aufgabe der Geschäftsführung ihr Angebot rechtssicher zu gestalten. Wenn der Hinweis kommt, dass es nicht rechtssicher ist, würde ich als Geschäftsführer alles tun um den Sturm zu besänftigen und dem nachzugehen, damit ich nicht in die persönliche Haftung komme.

WTF ist so schwer an einem: "Danke für die Hinweise. Wir werden das prüfen."
Mendel Kucharzeck 21.06.24 23:38
Meine juristischen Fähigkeiten erlauben es bei weitem nicht, mir hier ein abschließendes Urteil zu bilden, ob dieser Passus in letzter Instanz Bestand hätte.

Dann nimm dir bitte einen Anwalt und klär das. Du verkaufst immerhin unsere Daten weiter.


Das Verhalten von MTN ist für mich unter aller Sau, denn anscheinend wird hier nicht nur eine Lücke ausgenutzt - sondern einfach wider geltendem Recht gehandelt.
Mendel Kucharzeck 22.06.24 11:39
(...) Immer, wenn es eine irgendgeartete Lücke gibt (...), werden diese eine gewisse Prozentzahl ausnutzen, um einen Vorteil zu erlangen – obwohl z.B. der Gesetzgeber etwas anderes im Sinn hatte.

Und dann den Nutzern mit der Moral kommen ...
-6
tolved27.06.2415:09
Philantrop
Die einfachste Lösung ist, wie weiter oben geschrieben ein "Weiter mit Werbung oder Bezahlen" Button.

Ich ergänze mal: „Weiter mit Werbung und üblichen Tracking“
Übliches Tracking, da bekomme ich Brechreiz.
+2
Mendel Kucharzeck
Mendel Kucharzeck27.06.2415:09
Philantrop
Ganz ruhig bleiben. Wir besprechen das bei nächster Gelegenheit mit unserem Werbevermarkter – der hat sicher mehr Ahnung von der Materie Cookie-Banner.
+7
Philantrop
Philantrop27.06.2415:26
Mendel Kucharzeck
Wir besprechen das bei nächster Gelegenheit mit unserem Werbevermarkter – der hat sicher mehr Ahnung von der Materie Cookie-Banner.

Danke.
Ich bespreche mit meinem Drogenhändler bei Gelegenheit auch mal das Thema Entzug.
0
Fontelster27.06.2415:36
Mendel Kucharzeck
Philantrop
Wir besprechen das bei nächster Gelegenheit mit unserem Werbevermarkter – der hat sicher mehr Ahnung von der Materie Cookie-Banner.

… und ist bei dem Thema sehr objektiv und frei von jeglichen eigenen Interessen
+2
Meddten
Meddten27.06.2415:42
Mendel Kucharzeck
Philantrop
Ganz ruhig bleiben. Wir besprechen das bei nächster Gelegenheit mit unserem Werbevermarkter – der hat sicher mehr Ahnung von der Materie Cookie-Banner.

Falscher Ansprechpartner
+3
Mendel Kucharzeck
Mendel Kucharzeck27.06.2415:43
Unser Werbevermarkter liefert uns auch die Cookie-Consent-Lösung, daher ist das genau der richtige Ansprechpartner.
-1
berlin7927.06.2415:55
Die anderen Nutzer meinen damit wohl eher, dass es da zu einem Interessenkonflikt kommen könnte. Der Werbevermarkter hat ja tendenziell eher das Ziel viel Werbung zu verkaufen bzw. einen hohen Umsatz damit zu generieren.

Aber klar könnt ihr diesen ja auch einmal auf die rechtliche Situation ansprechen und dann daraus ableiten ob es so passend ist oder ob ihr euch noch anderweitig Rat sucht.
„'daß' gibt es seit 1996 nicht mehr. https://www.das-dass.de/“
+4
beanchen27.06.2415:59
Der Kreis schließt sich.
Mendel Kucharzeck
Unser Werbevermarkter liefert uns auch die Cookie-Consent-Lösung, daher ist das genau der richtige Ansprechpartner ...
beanchen
...um möglichst viele Einnahmen zu generieren, in dem er sich gerade so an die Gesetzgebung hält, um nicht abgemahnt zu werden.

Und noch mal: ICH finde das legitim! Ich finde es nur albern um den heißen Brei rumzureden.
„Unterwegs in Analogistan: https://www.zdf.de/comedy/heute-show/heute-show-spezial-vom-19-januar-2024-100.html“
+2
Megaseppl27.06.2416:01
Mendel Kucharzeck
Unser Werbevermarkter liefert uns auch die Cookie-Consent-Lösung, daher ist das genau der richtige Ansprechpartner.

Richtig wäre ein Anwalt mit Spezialisierung auf Datenschutz oder ein externer Datenschutzdienstleister mit juristisch ausgebildetem Personal.
+6
Mendel Kucharzeck
Mendel Kucharzeck27.06.2416:02
berlin79
Die anderen Nutzer meinen damit wohl eher, dass es da zu einem Interessenkonflikt kommen könnte. Der Werbevermarkter hat ja tendenziell eher das Ziel viel Werbung zu verkaufen bzw. einen hohen Umsatz damit zu generieren.

Trotzdem ist dieser natürlich daran interessiert, in den rechtlichen Grenzen zu arbeiten, damit er keine Kunden verliert.
+1
sudoRinger
sudoRinger27.06.2416:03
Weia
FuXx
IHK
Das Oberlandesgericht Köln (OLG Köln) hat entschieden, dass bei der Gestaltung eines Cookie-Banners die Schaltflächen für die Zustimmung und die Ablehnung in gleichwertiger Weise ausgestaltet sein müssen (Urteil v. 19.01.2024, Az. 6 U 80/23).
"Alles ablehnen" muss genauso einfach sein wie "Alles akzeptieren".
Danke! Dieses Urteil war mir noch nicht bekannt und ist in der Tat eindeutig.
Lässt sich so ein Urteil verallgemeinern? In der IHK-Zusammenfassung klingt es eindeutiger als es ist. Es geht um die täuschende Gestaltung der Ablehnung als "Akzeptieren & Schließen X".
Hier das ganze Urteil Der Kontext des Urteils sollte schon beachtet werden.
+4
Fontelster27.06.2416:34
Philantrop
Ich bespreche mit meinem Drogenhändler bei Gelegenheit auch mal das Thema Entzug.

Mit der Zuckerindustrie über gesunde Ernährung.
Mit der FDP über ein Tempolimit
Mit der AfD über den Klimawandel
Mit der Lufthansa über die Kerosinbesteuerung
Mit Elon Musk über Altruismus

ach, da gibt’s noch soooo viele schöne Vergleiche.
-2
Philantrop
Philantrop27.06.2416:47
sudoRinger
Lässt sich so ein Urteil verallgemeinern? Der Kontext des Urteils sollte schon beachtet werden.

Jaein. Es ist ja nicht das erste Urteil dieser Art. Hier wurden schon mehrere zitiert inkl. BGH-Urteil.
Es ist zwar immer eine Einzelfallentscheidung - aber die richten sich nach etwas.
Entgegen der kruden Auslegung von Weia - schützt die DSGVO primär erstmal die Interessen der Nutzer vor Missbrauch durch Betreiber. Die es sich zum Beispiel dadurch einfach machen, indem sie sich hinter einem Dienstleister verstecken, was übrigens nicht vom Haftungsrisiko befreit.

Ist also irgendeine Hürde abzuleiten - ein weiterer Klick - eine falsche Hervorhebung - das es leichter ist zu akzeptieren ist als abzulehnen - ist davon auszugehen, dass es vom Gericht kassiert wird, weil es nicht im Sinne des Gesetzgebers ist.
Die Einholung der Einwilligung mittels eines voreingestellten Ankreuzkästchens war nach der bis zum 24. Mai 2018 geltenden Rechtslage - also vor Geltung der Verordnung (EU) 2016/679 - im Sinne von § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB mit wesentlichen Grundgedanken des § 15 Abs. 3 Satz 1 TMG unvereinbar.


... und ist es weiterhin.
-5
Weia
Weia27.06.2416:50
Philantrop
Gut dass das Drama ein Ende hat. Der BGH hat entgegen deiner Annahmen niemals zwischen "Berechtigten und unberechtigtem Interesse" unterschieden.
Ich habe nie behauptet, dass er das hat. Diese Unterscheidung trifft die DSGVO. Der vor dem BGH verhandelte Fall drehte sich ganz klar nicht um Cookies für berechtigte Interessen und sagt daher nichts über Cookies für berechtigte Interessen aus.
Jede Art von Cookies die über der sicherstellen der Funktionalität einer Webseite hinausgehen bedürfen der expliziten Einwilligung des Nutzers.
Das steht wo?
Was sind dann berechtigte Interessen, wenn sie gar nicht die Kategorie für opt-out sind?
Ich hab keine Ahnung wo dein Rechtsverständnis herkommt
Unter anderem von ein paar Semestern Rechtsphilosophie an der juristischen Fakultät und einem engen Freund aus Studientagen, der jetzt Juraprofessor ist und mit dem ich unser Thema just besprochen habe. Und Deines?
Um dir aber zukünftig zu helfen - Auszüge aus dem Urteil der OLG Köln:
Danke – Lesen schaffe ich gerade noch selber. Du hast mich am Beginn Deines Beitrags damit zitiert, dass ich dieses Urteil bislang nicht kannte und nun zur Kenntnis genommen habe. 🙄
Selbiges gilt für AGBs. Dein Rechtsverständnis von "steht ja in den AGBs und denen stimmt man ja explizit zu" ist völlig absurd.
  • Du schreibst, der Nutzer müsste sowas wie einem Adblocker-Verbot explizit zustimmen.
  • Ich schreibe, dass er genau das tut, wenn er den AGB zustimmt.
  • Du findest das völlig absurd.
Würdest du dich mit AGB-Recht auseinandersetzen wüsstest du was dort alles NICHT geregelt werden darf.
Und – gehören da Adblocker dazu? Dass man nicht x-Beliebiges in AGBs schreiben darf, ist trivial und tut hier nicht das Geringste zur Sache, solange es auf Adblocker nicht zutrifft.
So schließt §307 BGB zum Beispiel die einseitige benachteilig des Verbrauchers aus, welche im Fall von MTN vorliegen könnte,
Willst Du ein juristisches Argument auf einem Konjunktiv aufbauen?

Ich würde ja eher denken, dass der Forenbetreiber einseitig benachteiligt ist, wenn unfaires Verhalten seiner Nutzer existenzgefährdend für ihn wird. Ein vergleichbares Risiko geht kein Nutzer ein.
weil es das Verbot von Werbeblockern vorsieht, welches für den Verbraucher das mildeste und niederschwelligste Mittel über seine Datenhoheit darstellt. Die ist nämlich IMMER höher als das Interesse des Anbieters.
Dann bedürfte es keiner DSGVO, die die Rechtsgüter gegeneinander abwägt.

Du scheinst derart besessen von dem Thema Datenhoheit, dass in Deinen Augen ein aus lebensweltlicher Perspektive ganz klar unfaires Verhalten zum niederschwelligsten Mittel über die Datenhoheit mutiert. Klar, für eine Leistung bezahlen wäre natürlich höherschwellig und kann daher niemandem zugemutet werden. Robin Hood, der Rächer der Entdateten. 🙄
Die einfachste Lösung ist, wie weiter oben geschrieben ein "Weiter mit Werbung oder Bezahlen" Button.
Jetzt musst Du mir helfen. Ich will gar nicht bestreiten, dass das eine besonders klare Formulierung ist, aber was ist an diesem Szenario von den schönen Worten abgesehen faktisch denn anders? Oder meinst Du Weiter mit Werbung und dann Adblocker nutzen? Falls nicht – das ist doch genau die jetzige MacTechNews-Lösung? Streitest Du nur um wohlklingende Worte?
Philantrop
Und um meinen Unmut ganz klar zum Ausdruck zu bringen:
Ich glaube, das ist nicht mehr nötig.
Das Verhalten von MTN ist für mich unter aller Sau
Findest Du nicht, dass es langsam reicht? Wenn die Forumsbetreiber von MacTechNews so unter aller Sau sind, warum bis Du dann in diesem Forum?
Philantrop
Mendel Kucharzeck
Wir besprechen das bei nächster Gelegenheit mit unserem Werbevermarkter – der hat sicher mehr Ahnung von der Materie Cookie-Banner.
Danke.
Ich bespreche mit meinem Drogenhändler bei Gelegenheit auch mal das Thema Entzug.
Merkst Du eigentlich noch, was für massive persönliche Angriffe Du gegen Menschen fährst, die Du nicht kennst und von denen Du unmöglich wissen kannst, ob Dein Urteil auch nur im Entferntesten zutrifft? Angriffe, von denen Du nicht wissen kannst, was sie beim Adressaten auslösen? Aber Hauptsache, Deiner Datenhoheit wird kein Mausklick gekrümmt.

Irgendwie ist Dein Pseudonym eine seltsame Wahl.
„“I don’t care” is such an easy lie. (The Warning, “Satisfied”)“
-1
Philantrop
Philantrop27.06.2416:53
Mendel Kucharzeck
Trotzdem ist dieser natürlich daran interessiert, in den rechtlichen Grenzen zu arbeiten, damit er keine Kunden verliert.

Ich verstehe nicht, wie man so desaströs kommunizieren kann, wenn man vorher mit CumEx argumentiert hat. Da haben die Banken nämlich auch ein großes Interesse daran gehabt, innerhalb der rechtlichen Grenzen zu arbeiten, damit sie keine Kunden verlieren.

Ich kann dir den Ratschlag deines Werbedealers vorwegnehmen:
Warten bis jemand abmahnt. Die Abmahnhkosten bezahlen und danach das Banner umstellen. Die Einnahmen bis dahin fangen die Kosten auf.
-17
Philantrop
Philantrop27.06.2417:03
Weia
Philantrop
Gut dass das Drama ein Ende hat. Der BGH hat entgegen deiner Annahmen niemals zwischen "Berechtigten und unberechtigtem Interesse" unterschieden.
Ich habe nie behauptet, dass er das hat. Diese Unterscheidung trifft die DSGVO. Der vor dem BGH verhandelte Fall drehte sich ganz klar nicht um Cookies für berechtigte Interessen und sagt daher nichts über Cookies für berechtigte Interessen aus.
Jede Art von Cookies die über der sicherstellen der Funktionalität einer Webseite hinausgehen bedürfen der expliziten Einwilligung des Nutzers.
Das steht wo?
Was sind dann berechtigte Interessen, wenn sie gar nicht die Kategorie für opt-out sind?

Das steht hier und ist hier nochmal eingeordnet.

Für alle die sich nicht durch juristische Texte lesen möchten:
https://www.datenschutz.org/dsgvo-cookies/
Die DSGVO sieht für Cookies grundsätzlich eine Einwilligungspflicht vor, wenn diese technisch nicht notwendig sind. Die ausdrückliche, aktive Zustimmung des Nutzers ist einzuholen. Das gilt zum Beispiel für Tracking Cookies. Gleiches gilt für die Third-Party-Cookies. Diese Cookies liefern Drittanbietern Informationen zum Nutzerverhalten und sind ebenfalls einwilligungspflichtig.

Beim Begriff des berechtigten Interesses ist Vorsicht geboten: Cookies, die zum Beispiel lediglich Marketingzwecken dienen, stellen meist kein berechtigtes Interesse nach Art. 6 Abs. 1 f) der DSGVO dar, weil sie zum Betrieb und der Nutzung der Website technisch nicht notwendig sind.

Aber ich bin gespannt was du da wieder herausliest. :'(
+1
piik
piik27.06.2417:24
Weia
Philantrop
...
Irgendwie ist Dein Pseudonym eine seltsame Wahl.
Geht in die aus meiner Sicht richtige Richtung, denn meiner Erfahrung nach ist das lediglich oberflächlich seltsam und häufig geradezu prototypisch.
Es ist zwar kein Naturgesetz, sondern eine Beobachtung in sozialen Zusammenhängen, dass das Behaupten von etwas Positivem (oder einer positiven Absicht oder Motivation) häufig mit exakt dem gegenteiligen Verhalten korrespondiert. Insofern wäre jemand, der sich selbst nicht nur als Philanthrop sieht, sondern sich auch noch explizit so bezeichnet, regelhaft mit Vorsicht zu genießen und mit empirischer Grundlage zu vermuten, das das "phil" ein faktisches "mis" kaschieren soll.
MaW.: Selbsternannte Philanthropen tendieren überzufällig zur Misanthropie im Verhalten.
Hier kann man diese Korrelation im unsäglichen Umgang mit Mendel Kucharzeck eindrücklich bestätigt bekommen. Leider.
+5
Mendel Kucharzeck
Mendel Kucharzeck27.06.2417:44
Philantrop
Mendel Kucharzeck
Trotzdem ist dieser natürlich daran interessiert, in den rechtlichen Grenzen zu arbeiten, damit er keine Kunden verliert.

Ich verstehe nicht, wie man so desaströs kommunizieren kann, wenn man vorher mit CumEx argumentiert hat.

Warum hab ich denn in deinen Augen desaströs kommuniziert? Hab doch gesagt, wir gucken uns das zusammen mit dem Anbieter an? Ferner habe ich immer zeitnah geantwortet. Was bitte erwartest du denn? Und: Mit CumEx habe ich nicht angefangen.
+4
Meddten
Meddten27.06.2418:02
Mendel Kucharzeck
Unser Werbevermarkter liefert uns auch die Cookie-Consent-Lösung, daher ist das genau der richtige Ansprechpartner.

Ein Anwalt ist richtig. Sonst nichts. Hoffentlich legt ihr euch durch Unwissenheit kein Ei.
-1
Philantrop
Philantrop27.06.2418:05
Mendel Kucharzeck
Warum hab ich denn in deinen Augen desaströs kommuniziert? Hab doch gesagt, wir gucken uns das zusammen mit dem Anbieter an? Ferner habe ich immer zeitnah geantwortet. Was bitte erwartest du denn? Und: Mit CumEx habe ich nicht angefangen.

Du hast dich inhaltlich dem Diskurs mal entzogen - mal ausweichend geantwortet - aber nie konkret Stellung bezogen. Der ganze Thread hätte mit einem "Danke für den Hinweis, wir kümmern uns" vor Wochen enden können.

Dieser Thread ist 14 Tage alt und du hast heute - nachdem von mehreren Seiten auf die Fehlerhaftigkeit des Banners hingewiesen wurde - in Aussicht gestellt, dich mit dem Dienstleister zusammen zu setzen, anstatt dich inhaltlich juristisch beraten zu lassen.

Du hast die Nutzer in eine moralische Verantwortung genommen, nimmst die eigene Betreiberverantwortung aber nicht an.

Eine Lösung der überlagernden Werbung wird den Nutzern auch nicht geboten, sondern sie werden in die Verantwortung genommen - denn sie sollen sich bei eurem Anbieter beschweren und die Inhalte eigenständig melden.


"Liebes Forum, wir verstehen, dass euch die Werbung nervt und es Unsicherheit bzgl. des Cookie-Banners gibt. Es ist primär unsere unternehmerische Entscheidung, dass wir die Werbung, wie sie in der jetzigen Form existiert, erhalten möchten. Wir arbeiten hier mit einem Anbieter zusammen mit dem wir uns zusammensetzen werden und schauen ob wir unser Werbeangebot zukünftig besser gestalten können. An der Diskussion pro oder contra AdBlocker und somit unserem Geschäftsmodell möchte ich mich weder beteiligen noch diesem eine Platform bieten. Deswegen schließe ich diesen Thread jetzt." Das hätte auch eine völlig legitime Lösung sein können.
-4
Meddten
Meddten27.06.2418:08
Philantrop
Mendel Kucharzeck
Warum hab ich denn in deinen Augen desaströs kommuniziert? Hab doch gesagt, wir gucken uns das zusammen mit dem Anbieter an? Ferner habe ich immer zeitnah geantwortet. Was bitte erwartest du denn? Und: Mit CumEx habe ich nicht angefangen.

Du hast dich inhaltlich dem Diskurs mal entzogen - mal ausweichend geantwortet - aber nie konkret Stellung bezogen. Der ganze Thread hätte mit einem "Danke für den Hinweis, wir kümmern uns" vor Wochen enden können.

Dieser Thread ist 14 Tage alt und du hast heute - nachdem von mehreren Seiten auf die Fehlerhaftigkeit des Banners hingewiesen wurde - in Aussicht gestellt, dich mit dem Dienstleister zusammen zu setzen, anstatt dich inhaltlich juristisch beraten zu lassen.

Du hast die Nutzer in eine moralische Verantwortung genommen, nimmst die eigene Betreiberverantwortung aber nicht an.

Eine Lösung der überlagernden Werbung wird den Nutzern auch nicht geboten, sondern sie werden in die Verantwortung genommen - denn sie sollen sich bei eurem Anbieter beschweren und die Inhalte eigenständig melden.


"Liebes Forum, wir verstehen, dass euch die Werbung nervt und es Unsicherheit bzgl. des Cookie-Banners gibt. Es ist primär unsere unternehmerische Entscheidung, dass wir die Werbung, wie sie in der jetzigen Form existiert, erhalten möchten. Wir arbeiten hier mit einem Anbieter zusammen mit dem wir uns zusammensetzen werden und schauen ob wir unser Werbeangebot zukünftig besser gestalten können. An der Diskussion pro oder contra AdBlocker und somit unserem Geschäftsmodell möchte ich mich weder beteiligen noch diesem eine Platform bieten. Deswegen schließe ich diesen Thread jetzt." Das hätte auch eine völlig legitime Lösung sein können.

Dazu ist er zu Stolz und will sich den Fehler nicht eingestehen.
-16
Mendel Kucharzeck
Mendel Kucharzeck27.06.2418:37
Philantrop
Du hast die Nutzer in eine moralische Verantwortung genommen, nimmst die eigene Betreiberverantwortung aber nicht an.
Bitte unterlasse solche Unterstellungen. Ich habe dir geschrieben, dass wir uns den Cookie-Banner gemeinsam mit unserem Partner ansehen.
0
Philantrop
Philantrop27.06.2418:44
Mendel Kucharzeck
Was bitte erwartest du denn?

Ganz ehrlich. Das was passiert.

Das sind alle Threads (bis 2021) in denen du auf Cookie-Problematiken hingewiesen wurdest - auch konkret auf die fehlende "Alles Ablehnen" Option:
https://www.mactechnews.de/forum/discussion/Bisschen-viel-Werbung-auf-MTN--341386.html


https://www.mactechnews.de/forum/discussion/Cookie-Einstellung-339962.html


https://www.mactechnews.de/forum/discussion/und-tschuess-CookiesDatenschutz-Einstellungen-341809.html


https://www.mactechnews.de/forum/discussion/Einmal-die-Woche-Cookiebanner-341835.html


https://www.mactechnews.de/forum/discussion/MTN-Cookies-endlich-alle-auf-einmal-deaktivieren-345115.html


https://www.mactechnews.de/forum/discussion/Die-Ablehnung-von-Cookies-muesse-genauso-einfach-wie-die-Zustimmung-sein--345693.html


https://www.mactechnews.de/forum/discussion/Angemeldet-und-trotzdem-fast-jedes-Mal-Cookies-akzeptieren-muessen-346819.html

Das sind alle Threads (bis 2021) in denen du auf überlagernde Werbung hingewiesen wurdest:

https://www.mactechnews.de/forum/discussion/MTN-Cookie-Einstellungen-341547.html


https://www.mactechnews.de/forum/discussion/Fullscreen-Werbung-344846.html


https://www.mactechnews.de/forum/discussion/MTN-mit-Werbung-zugekleistert-345155.html


https://www.mactechnews.de/forum/discussion/Werbung-auf-MacTechNews-349517.html


https://www.mactechnews.de/forum/discussion/Werbung-und-Layout-350313.html


https://www.mactechnews.de/forum/discussion/Werbung-auf-MTN-350437.html

Ich halte die benannte "Lösung" mit dem Werbepartner zu sprechen übrigens für null zielführend. Das spiegelt kein Interesse an einer Lösung zu arbeiten. Dafür ist er augenscheinlich der falsche Ansprechpartner.
+1
Marcel_75@work
Marcel_75@work27.06.2419:44
100% Zustimmung Philantrop zu Deinem Kommentar von heute um 18:44 Uhr.
0
Philantrop
Philantrop27.06.2420:02
Dann sei noch ergänzt, dass hier immer eine Trennung von Werbung und Cookies vorgenommen wird - die aber untrennbar verbunden ist. Wenn man die Cookies deaktiviert - wird keine Werbung ausgerollt, wie Weia berichtete.

Mendel möchte aber, dass die Nutzer die Werbung akzeptieren um das Geschäftsmodell zu erhalten. Das bedeutet das die Nutzer den Cookies zustimmen müssen, wie es illegalerweise ja im Banner voreingestellt ist. Der Gesetzgeber möchte den Nutzer aber explizit vor solchen indirekten zwängen schützen.

Ob ich nun eine Adblocker verwende oder mich durch den Cookie-Banner klicke ist somit völlig (l)egal. Letzteres stellt nur eine künstliche Hürde dar, die ich durch einen Abblocker umgehe. Die Nutzung Adblockers in den Nutzungsvereinbarungen zu untersagen halte ich für unlauter, weil sie vermutlich eine gesetzliche Schutzwirkung aushebelt.

Des Weiteren würde ich auch mal Nutzungsbedingungen anwaltlich prüfen lassen. Aktuell sind sie insofern unwirksam - weil man im Anmeldeprozess einer anderen Version zustimmt, als der Verlinkten auf der Webseite. Die Änderungen der Nutzungsbedingungen sind zustimmungspflichtig.

-2
Philantrop
Philantrop27.06.2420:09
Mendel Kucharzeck
Philantrop
Du hast die Nutzer in eine moralische Verantwortung genommen, nimmst die eigene Betreiberverantwortung aber nicht an.
Bitte unterlasse solche Unterstellungen. Ich habe dir geschrieben, dass wir uns den Cookie-Banner gemeinsam mit unserem Partner ansehen.

Ich denke ich habe meine Aussage zu genüge belegt. Spätesten seit dem 22.12.21 19:45 - wo Stefan S. eine Urteil - was durch die ganze Press ging, hier nochmal öffentlich in einem Thread postete - hättest du handeln sollen.
Das ist nichts neues. Das ist völlig unabhängig der Urteile schon vorher längst einzuhalten gewesen. Du wurdest mehrfach darauf hingewiesen.

Wo ist da eine Unterstellung?
-8
Fenvarien
Fenvarien27.06.2420:17
Wir haben die Sache zur Klärung an unseren Werbevermarkter weitergegeben, denn die ursprüngliche Konfiguration des Cookie-Consent-Tools war nicht von uns. In der Zwischenzeit wird das Tool jetzt kurzfristig auf Annehmen/Ablehnen auf oberster Ebene umgestellt (ich weiß nicht, wie lange es dauert, bis die Änderung greift) – allerdings derzeit ohne zu erzwingen, dass man für Ablehnung eben bezahlen muss (siehe Heise, Golem und sehr viele andere).

Sollten aber plötzlich 50 Prozent die Chance nutzen, sich die Seite mit einem Klick werbefrei zu schalten (und nicht zusätzlich den Werbefrei-Tarif zu buchen), könnten wir uns den Betrieb mit aktueller personelle Besetzung natürlich schwerlich leisten. In diesem Fall wäre die, wie in diesem Thread von "Philantrop" bereits als rechtssicher vorgeschlagene Heise- oder Golem-Lösung die naheliegende Wahl. Ich hoffe aber, dass wir das nicht brauchen, Screenshots heise und golem:





Das Wochenende steht vor der Tür und vermutlich wird es bis Montag keine Neuigkeiten hierzu geben. Es wäre daher schön, wenn wir uns bis dahin alle ein bisschen beruhigen, das Wochenende genießen, die Füße baumeln lassen und den nächsten Wochenanfang erwarten Bis Montag
„Up the Villa!“
+18
Weia
Weia27.06.2420:40
Philantrop
Weia
Jede Art von Cookies die über der sicherstellen der Funktionalität einer Webseite hinausgehen bedürfen der expliziten Einwilligung des Nutzers.
Das steht wo?
Was sind dann berechtigte Interessen, wenn sie gar nicht die Kategorie für opt-out sind?
Das steht hier
Nein, das steht da eben nicht.

In der Tat ist das aber der einschlägige Artikel der DSGVO, deswegen zitiere ich den entscheidenden Abschnitt (1) mal voll statt all der Sekundärquellen:
DSGVO (farbliche Verschlagwortung von mir)
Art. 6
Rechtmäßigkeit der Verarbeitung


(1) Die Verarbeitung ist nur rechtmäßig, wenn mindestens eine der nachstehenden Bedingungen erfüllt ist:

  • a) Die betroffene Person hat ihre Einwilligung zu der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten für einen oder mehrere bestimmte Zwecke gegeben;
  • b) die Verarbeitung ist für die Erfüllung eines Vertrags, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich, die auf Anfrage der betroffenen Person erfolgen;
  • c) die Verarbeitung ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich, der der Verantwortliche unterliegt;
  • d) die Verarbeitung ist erforderlich, um lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person zu schützen;
  • e) die Verarbeitung ist für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde;
  • f) die Verarbeitung ist zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich, sofern nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen, insbesondere dann, wenn es sich bei der betroffenen Person um ein Kind handelt.
Unterabsatz 1 Buchstabe f gilt nicht für die von Behörden in Erfüllung ihrer Aufgaben vorgenommene Verarbeitung.
Aus diesem Gesetzestext geht eindeutig hervor, dass es 6 gleichrangige Gründe a-f gibt, aufgrund derer die Datenverarbeitung rechtmäßig sein kann. a ist der generell und auch im Zentrum der Betrachtungen stehende Punkt: dass der betroffene Nutzer seine Einwilligung gibt.

b wird auch häufig erwähnt: erforderliche Datenverarbeitung. Das wird immer wieder als technisch erforderlich gedeutet, aber im Gesetzestext steht das nicht.

Jedenfalls ist a, die Einwilligung des Nutzers, eben nur 1 von 6 möglichen Grundlagen für die Datenerhebung. b-f sind 5 weitere mögliche Grundlagen, die Alternativen zu a darstellen und damit allesamt nicht der Einwilligung des Nutzers bedürfen. Das gilt selbstverständlich auch für f, die berechtigten Interessen der Datenerheber, die somit nicht die Einwilligung der Nutzer erfordern.

Die Angaben dazu, was denn nun berechtigte Interessen sein können, sind in der DSGVO vage; sie kommen nur im Punkt 6(1)f vor. In den Erläuterungen zum Gesetz, die bei der DSGVO Erwägungsgründe heißen, werden Beispiele für berechtigte Interessen genannt; klar ist, dass Tracking und personalisierte Werbung definitiv nicht darunter fallen. Eine durchsuchbare Übersicht aller Erwägungsgründe ist hier zu finden; eine ganz gute Übersicht über das schwierige Thema berechtigte Interessen hier.

Zu dem Thema opt-in versus opt-out steht nirgendwo irgendetwas, aus dem schlichten Grund, dass berechtigte Interessen eben überhaupt keiner Einwilligung bedürfen. Das hatte ich also auch falsch in Erinnerung (mich interessiert die DSGVO nur am Rande).

Wie oft bei umfangreichen Gesetzesvorhaben bilden sich viele Einzelheiten erst in der darauffolgenden Rechtspraxis heraus. Um die schon bald als zu unscharf kritisierten berechtigten Interessen ein wenig einzuhegen, hat sich daher die Praxis herausgebildet, dass der Nutzer auch diese verweigern kann, aber eben nur als opt-out. Wie sich das damals im Einzelnen entwickelt hat, kann ich jetzt aus der Distanz auf die Schnelle nicht sagen. Ob das heute übliche opt-out für berechtigte Interessen also sich einem Gerichtsurteil verdankt oder einfach Usus geworden ist, weiß ich nicht.

Jedenfalls ist klar, dass die hier diskutierten Urteile zum Thema Einwilligung stets nur den Artikel 6(1)a betrafen und nichts über den Umgang mit den berechtigten Interessen aussagen.
Für alle die sich nicht durch juristische Texte lesen möchten:
https://www.datenschutz.org/dsgvo-cookies/
Die DSGVO sieht für Cookies grundsätzlich eine Einwilligungspflicht vor, wenn diese technisch nicht notwendig sind. Die ausdrückliche, aktive Zustimmung des Nutzers ist einzuholen.
Das ist also grundlegend falsch. Es gibt außer erforderlichen (nicht: „technisch notwendigen“) Cookies noch 5 weitere alternative Grundlagen für Cookies, und nur eine davon (a) erfordert die Zustimmung des Nutzers. Berechtigte Interessen sind nicht zustimmungspflichtig.
Beim Begriff des berechtigten Interesses ist Vorsicht geboten: Cookies, die zum Beispiel lediglich Marketingzwecken dienen, stellen meist kein berechtigtes Interesse nach Art. 6 Abs. 1 f) der DSGVO dar, weil sie zum Betrieb und der Nutzung der Website technisch nicht notwendig sind.
Auch in diesem Teil geht alles durcheinander. (Zumindest nicht anonymisierte) Daten für Marketingzwecke können nicht „meist“, sondern nie berechtigte Interessen sein, aber nicht deshalb, weil sie zum Betrieb und der Nutzung der Website technisch nicht notwendig sind, sondern weil sie keine berechtigten Interessen darstellen können.

Das sind also üble Fake-Facts.
„“I don’t care” is such an easy lie. (The Warning, “Satisfied”)“
+3
Weia
Weia27.06.2421:15
Fenvarien
Sollten aber plötzlich 50 Prozent die Chance nutzen, sich die Seite mit einem Klick werbefrei zu schalten (und nicht zusätzlich den Werbefrei-Tarif zu buchen), könnten wir uns den Betrieb mit aktueller personelle Besetzung natürlich schwerlich leisten.
Das steht natürlich zu befürchten, da dann ja die ebenfalls geforderte detaillierte Aufklärung über das, was man da eigentlich tut, fehlt. Im Rahmen des Möglichen würde ich an Eurer Stelle versuchen, einen entsprechenden Text mit in den Dialog zu packen.
Ich hoffe aber, dass wir das nicht brauchen
Ja, das habe ich so geschätzt an Euch!

Das wird auf alle Fälle ein soziales Experiment.

Ich werde die Menschen nie verstehen, die mit Gesetzestexten unterm Arm durchs Leben gehen und bei jeder Gelegenheit (die sie ständig sehen) damit herumfuchteln, weil sie ihre Rechte gefährdet sehen. Warum können wir selbst in solch einer vergleichsweise kleinen Community nicht einfach gütlich und fair miteinander umgehen, ohne uns bleierne Regeln um die Ohren zu hauen?
„“I don’t care” is such an easy lie. (The Warning, “Satisfied”)“
+8
tix27.06.2421:21
Hab soeben das erste Mal auf diesen Thread geklickt, weil das Thema anscheinend viele zu beschäftigen scheint. Und ich hab hier nix gelesen und bin sofort auf diese Seite gegangen, daher, sorry, ich weiss deshalb nicht, ob mein Tipp nicht schon vorher in ähnlicher Weise hier gepostet wurde …, anyway.
Also mein Tipp:
Torbrowser installieren.
Als Erweiterung (Ad-On) ist bereits NoScript an Bord. Meine Empfehlung wäre, noch uBlock Origin draufzupacken. That`s it!
Nicht schaden könnten zusätzlich noch die Erweiterungen Decentraleyes und Privacy Badger. Fertig.
Ergebnis:
Keine Werbung mehr und volle Konzentration auf die Textbeiträge ist garantiert. Viel Spaß.
-17
teorema67
teorema6727.06.2421:23
evanbetter
... Nein ich will kein Abo, ich habe gefühlt schon tausend ...

Ist kein Abo, ist ein Einmalkauf, da erneuert sich nichts von selbst. Ich glaube, die Buchung geht nur mit einem iPhone, oder? Jedenfalls ist MTN werbefrei ein absolut faires Angebot und jeden Cent wert. Andere würden dafür 5 Euro pro Monat - natürlich im Abo - fordern.



TorstenW
... Schritt 2:
Auf den Link bei "MacTechNews werbefrei genießen" klicken ...


Ich bin weiterhin der Meinung, Werbung in TV und Internet ist außer Rand und Band und ist die Pest des 21. Jahrhunderts. Berlusconi war ein Waisenknabe gegen das, was heute abgeht. Besondert übel ist YouTube, zeigt mehrere Spots in Folge, neuerdings ist einer für AppleTV von 2:15 Min. Dauer dabei. 1 Spot!!
„Rassismus ist, überall Rassismus zu wittern, wo keiner ist, und damit echten Rassismus zu bagatellisieren. (Dieter Nuhr)“
+4
Weia
Weia27.06.2421:28
Fenvarien
Sollten aber plötzlich 50 Prozent die Chance nutzen, sich die Seite mit einem Klick werbefrei zu schalten
Da wollte ich nochmal nachfragen: Wieso führt die Blockade aller Cookies eigentlich nicht zu nicht personalisierter Werbung wie auf anderen Websites, sondern zu gar keiner? Viele hier stört ja weniger irgendwelche Werbung als vielmehr das Tracking.
„“I don’t care” is such an easy lie. (The Warning, “Satisfied”)“
+1
Tai
Tai27.06.2421:38
tolved
Interessant wird sein, was nach den Bezahlschranken kommen wird.

Interessant, wie viele sich nicht mehr für den Content hinter der Bezahlschranke interessieren.
+3
sudoRinger
sudoRinger27.06.2421:41
Weia
Da wollte ich nochmal nachfragen: Wieso führt die Blockade aller Cookies eigentlich nicht zu nicht personalisierter Werbung wie auf anderen Websites, sondern zu gar keiner? Viele hier stört ja weniger irgendwelche Werbung als vielmehr das Tracking.
Die Werbewirtschaft hält an dem Dogma fest, dass nur personalisierte Werbung wirkt. Ich halte das augenscheinlich für Unfug.
Ich wünschte mir es gäbe Werbung wie vor 30 Jahren in einer Zeitung. Nix blinkte oder trackte und die Porsche-Werbung brauchte keinen Sound.
Als Ergebnis dieser personalisierten Werbung dominieren die großen Plattformen wie Google und Meta, denen das Märchen von der personalisierten Werbung nützt.
Auf der Strecke bleiben die kleinen Newsseiten oder Blogger, die keinen Traffic mehr bekommen.
Mit kontextbezogener Werbung (hier passend iPhone-Hüllen, Thunderbolt-Hubs und Ergonomiestühle) wäre das alles nicht so schlimm wie es heute ist (enshittification = Müllwerbung und Abos).

Irgendwo war heute auch zu lesen, dass im großen Stil bei den Zahlen für Werbung betrogen wird. Ich habe vor Jahren schon gehört, dass nach einer halben Stunde alles erneut gezählt wird. Die Zahlen stimmen jedenfalls hinten und vorne nicht.
+4
AppleUser2013
AppleUser201327.06.2421:49
Ich hab das Werbe Frei über die Iphone App gebucht, weil ich auf der Webseite keine Möglichkeit eines Kaufs gefunden habe...
Entweder ich übersehe da was oder MTN Werbefrei lässt sich tatsächlich nur über die App buchen...
Das wäre in der Tat schade... Ich nehme mal an; Viele laden sich nicht extra die App runter, um das zu buchen, sondern wollen das direkt auf der Webseite machen, wie es bei eigentlich allen anderen News Portalen üblich ist...
Ich kenne auch viele, die keine Bezahlmöglichkeit auf ihrer Apple ID hinterlegt haben...

Falls ich falsch liege und es doch eine Möglichkeit gibt, direkt über die Webseite das Werbefrei Angebot zu buchen, dann bitte mich korrigieren... Danke...
+1
teorema67
teorema6727.06.2422:12
AppleUser2013
Entweder ich übersehe da was oder MTN Werbefrei lässt sich tatsächlich nur über die App buchen...

Ich nehme das iPhone meiner Schwester, lade die App, melde mich an, richte meine Kreditkarte (oder AppleID?) ein, buche MTN werbefrei und lösche die App wieder.

Das System vor vielen Jahren (Laterpay) hat mir schon mehr zugesagt
„Rassismus ist, überall Rassismus zu wittern, wo keiner ist, und damit echten Rassismus zu bagatellisieren. (Dieter Nuhr)“
+4
te27.06.2422:16
tix
Hab soeben das erste Mal auf diesen Thread geklickt, weil das Thema anscheinend viele zu beschäftigen scheint. Und ich hab hier nix gelesen und bin sofort auf diese Seite gegangen, daher, sorry, ich weiss deshalb nicht, ob mein Tipp nicht schon vorher in ähnlicher Weise hier gepostet wurde …, anyway.
Also mein Tipp:
Torbrowser installieren.
Als Erweiterung (Ad-On) ist bereits NoScript an Bord. Meine Empfehlung wäre, noch uBlock Origin draufzupacken. That`s it!
Nicht schaden könnten zusätzlich noch die Erweiterungen Decentraleyes und Privacy Badger. Fertig.
Ergebnis:
Keine Werbung mehr und volle Konzentration auf die Textbeiträge ist garantiert. Viel Spaß.
Glückwunsch. Da hast du hier ins Wespennest gestochen. Die normale Mactechnews Forist fühlt sich in der Community nur dann maximal wohl wenn seine persönlichen Daten nicht nur am Rande des gesetzlich erlaubten, sondern nachweislich schon seit mehr als drei Jahre darüber hinaus aufs maximale getrackt und verkauft werden. Mir Torbrowser brauchst du solchen Datenschleudern nicht kommen.
-19
AppleUser2013
AppleUser201327.06.2422:49
Te

Dein Ton ist wahrlich sehr zynisch....
+3

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