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eBay Spassbieter - Was tun?
eBay Spassbieter - Was tun?
sonorman
11.03.05
12:38
Hi Leute,
ich glaube, ich bin gerade bei einer eBay Auktion auf einen Spassbieter hereingefallen.
Der Typ hat einen Artikel von mir ersteigert, hat NULL Bewertungen, und hat bis jetzt (nach 2 Wochen) weder gezahlt, noch sich sonst irgendwie mit mir in Verbindung gesetzt.
Ich habe ihm jetzt eine Frist gesetzt, den Betrag innerhalb der nächsten 5 Tage zu überweisen, aber ich befürchte, da wird nichts passieren. Natürlich bekommt der von mir eine negative Bewertung, aber was nützt das, wenn der sich nur mal so zum Spass angemeldet hat (wie gesagt, null Bewertungen). Kann ich das auch irgendwie an eBay melden? Und wenn ja, an wen muss ich mich da wenden?
Und wie sieht es mit dem verkauften Artikel aus? Muss ich trotzdem die eBay-Gebühren bezahlen? Kann ich mich evtl. an den zweithöchsten Bieter wenden?
Bin für jeden Tip dankbar.
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Kommentare
Vermeer
11.03.05
13:42
Oh, sehr ärgerlich, aber kann leider mal vorkommen. Hatte vor längerer Zeit auch mal so einen Fall. Wenn ich mich richtig erinnere, lief das so:
ebay anschreiben, die mahnen dann mit sehr deutlichen Worten und wenn das nichts hilft, bekommst Du den Auktionsbetrag erstattet.
Schau mal hier
und hier:
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sonorman
11.03.05
13:55
Danke für die Infos, Vermeer!
Ich werde mal mitteilen, wie es ausgeht.
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Vasco Di Gamma
15.03.05
21:24
In sich ist es nix tragisches. Den Artikel kriegt der Zweit od. Drittbieter o. nochmals einstellen wenn das alles nicht klappt.
Ich würde den Zweitbieter jetzt schon informieren daß er den Artikel wahrscheinlich haben kann.
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Reiner Schmidt
15.03.05
22:48
Solche Typen machen eBay kaputt. Widerlich!
„Never touch a running system“
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Fenvarien
16.03.05
00:49
Das Problem ist: Wenn du dem eine rote Bewertung gibst, gibt er dir aus Rache eine zurück weil er behauptet, bezahlt zu haben. eBay streicht das nicht wieder, das schreiben sie ganz klar. Dem ist es egal, der meldet sich einfach neu an.
Genau den Fall hatte ich auch ...
„Up the Villa!“
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Dada-Charms
16.03.05
05:06
Fenvarien,
war das, als Du, die für den Mac defekten Speicherriegel bei eBay angeboten hast, in der Hoffnung die gehen für einen PC und dich dann gefreut hast, dass irgendein Mensch keine Ahnung hatte und darauf wie verrückt geboten hat und erst hinterher gemerkt hat, was da läuft?
Das habe ich damals gelesen........
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sonorman
16.03.05
12:57
Tja, ich habe jetzt erst mal die Meldung über eBay veranlasst. Bis nächsten Montag hat der Typ noch zeit, dann lasse ich mir die Gebühren gutschreiben und stelle den Artikel noch mal rein. (Hat mir etwas zu wenig erzielt
).
Fen
Genau das befürchte ich auch. Und da ich selber auch erst 8 Bewertungen habe, würde eine schlechte Bewertung von so einem Penner schon ein Schlag ins Kontor sein.
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Dada-Charms
16.03.05
13:29
sonorman,
gegen eine ungerechtfertigte negative Bewertung kann man auch vorgehen. Sogar juristisch an die entspr. Person gewendet. Dann kann sie im gegenseitigen Einvernehmen zurückgenommen werden.
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Sebl
17.03.05
18:43
Geh zum Amtgericht und füll nen Mahnbescheid aus. Der wird ihm zugestellt. Wiederspricht er fristgemäß, kommt es zum Prozess, lässt er es, kannst Du ihm zwei Wochen später nen Vollstreckungsbescheid schicken aus dem Du vollstrecken lassen kannst.
Bei mir zahlen haben säumige Schuldner beim Mahnbescheid immer gezahlt. Wird ansonsten auch richtig teuer:-)
Weitere Infos darf ich jedoch nicht geben und ich übernehme auch keine Verantwortung.
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sonorman
18.03.05
14:34
Sebl
Bei 50,- Euro Warenwert?
Auch wenn man es eigentlich nicht durchgehen lassen sollte, aber da ist es für mich doch viel einfacher, den Artikel noch mal einzustellen. Mit etwas Glück erziele ich dann sogar ein höheres Gebot.
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Sebl
18.03.05
19:32
Ach der warenwert ist doch egal, die Kosten für den Mahnbescheid kann man doch gleich noch aufdrücken. Er hat ja auf eine Mahnung noch nicht reagiert. Insoweit ist er sowiso schon im Verzug. Spaßbieter gehören mit harten Bandagen bekämpft.
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Dada-Charms
18.03.05
21:38
ich hatte auch mal einen Spaßbieter. Der entpuppte sich dann als 9 jähriger Bub.
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tk69
20.03.05
12:29
Fenvarien
Das Problem ist: Wenn du dem eine rote Bewertung gibst, gibt er dir aus Rache eine zurück weil er behauptet, bezahlt zu haben. eBay streicht das nicht wieder, das schreiben sie ganz klar. Dem ist es egal, der meldet sich einfach neu an.
Genau den Fall hatte ich auch ...
Hi, Fen,
ich hatte vor einem Jahr auch so was: ersteigert, keine Info, ich schlechte Bewertung abgegeben, der/sie aus Rache auch schlechte Bewertung abgegeben.
Dann habe ich per Zufall gelesen, dass man unter Eid schriftlich ein Formular von ebay ausfüllen muss, wenn man falsch bewertet worden ist. Das habe ich auch getan.
Nach ein paar Tagen war die schlechte Bewertung gelöscht. Sowas sollte man nicht zu oft machen, aber es hat geklappt.
Kann man das heute nicht mehr machen? Hab keinen Plan momentan...
Cu und Gruß
tk
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sonorman
22.03.05
11:26
Ich habe jetzt den Streitfall abgeschlossen und eine Gutschrift der eBay Gebühren beantragt.
Habe dem Typen ausserdem eine negative Bewertung verpasst. Bin mal gespannt, ob er sich dafür "rächen" wird.
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