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gesetzlicher Anspruch auf eigene Daten?

shotekitehi
shotekitehi03.02.2015:06
Hallo,

es fällt mir gerade in letzter Zeit auf, dass ich bei (mobilen) Apps, die ich mit Daten füttere ein Problem habe diese Daten zu exportieren und falls es doch eine Möglichkeit gibt, dies dann in einem Format, dass ohne Probleme (PDF-Datei?!) weiter verarbeitet und z.B. in eine andere App importieren kann...

Es wundert mich, dass es hierzu keine Regelungen gibt...oder gibt es?

Falls nicht, komme ich an meine Daten (z.B. Haushalts-, Tagebuch) nicht mehr ran.

Gruß, shotekitehi
„Auf der Schachtel stand: ‘Benötigt Windows XP oder besser’. Also habe ich mir einen Mac gekauft.“
+2

Kommentare

thokon03.02.2015:39
Doch, gibt es: Art. 20 DS-GVO
„StorageBase.de“
-2
Jaguar1
Jaguar103.02.2015:50
... personenbezogene Daten...

... einem Verantwortlichen bereitgestellt...

Also wenn man irgendwelchen Kram in irgendeine App tippt und die Daten dann auch noch lokal auf dem Gerät liegen, dann gibt es dafür, Gott sei Dank, keine Regelung!
„Die Menschen sind nicht immer was sie scheinen, aber selten etwas besseres.“
+6
Ely
Ely03.02.2016:13
Daher ist es wichtig, auf eine App zu setzen, die einen Export der Daten erlaubt.
+8
Duke9703.02.2016:35
Wer hat denn bei dem Ely auf "Daumen runter" gedrueckt?

Das ist genau das Thema was die 14.000 Notizbuch Apps unterscheidet, jede bietet Moeglichkeiten mit 25 Clouds zu synchronisieren, und bei einer kann man als ASCII exportieren ...

Die Seuche unserer Zeit!
+2
sierkb03.02.2016:59
heise (20.07.2018): Google, Microsoft, Facebook und Twitter stellen das Data Transfer Project vor
Mit dem quelloffenen Data Transfer Project wollen die vier Firmengiganten Nutzern den Austausch ihrer Daten zwischen den Plattformen ermöglichen.
heise, 20.07.2018
Google, Microsoft, Facebook und Twitter haben ihre Zusammenarbeit am sogenannten Data Transfer Project bekanntgegeben. Dabei handelt es sich um ein quelloffenes Projekt, das Nutzern die Möglichkeit bieten soll, Ihre Daten von einem Service zum anderen zu übertragen – und zwar ohne vorherigen Download. Das Projekt steckt zwar noch in den Kinderschuhen, wer allerdings Googles Takeout, das jetzt den neuen Namen "Download Your Data" trägt, nutzt, kann seine Daten bereits jetzt zwischen Dropbox, Box, MS OneDrive und Google Drive austauschen.

So funktioniert der Service

Offiziell startete das Projekt bereits im Jahr 2017. Im Mai 2018 erwähnt Google es erstmals in einem Blogbeitrag zu den Vorbereitungen auf das neue Datenschutzabkommen der EU. Der Großteil der verfügbaren Elemente des Data Transfer Project stammt dabei wohl aus den Federn von Google und Microsoft, Facebook und Twitter sind scheinbar Neuzugänge. Das Projekt setzt sich aus drei Schritten zusammen: Es nutzt bereits bestehende APIs und Authentifizierungsmechanismen (beispielsweise OAuth), um auf die Daten zuzugreifen. Im zweiten Schritt nutzt der Service spezifische Adapter, um die Daten in ein standardisiertes Format zu speisen. Diese übergibt der Dienst dann an die jeweilige Zielplattform.

[…]

Die Firmen versprechen jedenfalls, das Projekt durch seine Open-Source-Struktur der Kritik zu stellen. Sie suchen außerdem weitere Firmen, die sich am Projekt beteiligen möchten.

Inzwischen scheint dem Projekt auch Apple beigetreten zu sein, zumindest ist deren Logo inzwischen oder kürzlich ebenfalls auf der Projektseite vertreten, das war am Anfang bzw. bis Mitte/Ende 2019 noch nicht so.

Microsoft Blog (20.07.2018): Microsoft, Facebook, Google and Twitter Introduce the Data Transfer Project: An Open Source Initiative for Consumer Data Portability

Google Open Source Blog (20.07.2018): Introducing Data Transfer Project: an open source platform promoting universal data portability


Data Transfer Project (DTP)

Projektseite des DTP bei GitHub:
GitHub: google / data-transfer-project: The Data Transfer Project makes it easy for people to transfer their data between online service providers. We are establishing a common framework, including data models and protocols, to enable direct transfer of data both into and out of participating online service providers.


heise, c't 01/2020: Facebook-Fotos direkt zu Google übertragen
heise, c't 01/2020
Facebook hat eine neue Funktion vorgestellt, mit der sich Fotos und Videos einfach und schnell aus dem sozialen Netzwerk zu Google Fotos übertragen lassen – ohne den bisher dafür notwendigen Down- und Upload zwischendurch. Diese Funktion soll Anfang 2020 freigeschaltet werden.

Sie ist das erste Ergebnis des sogenannten Data Transfer Project, das Google, Apple, Microsoft und Twitter gemeinsam vorantreiben. Es hat das Ziel, Open-Source-Anwendungen zu schaffen, mit denen Anwender schnell und sicher Daten von einem zum anderen Dienst übertragen können. Das soll ihnen zum Beispiel ermöglichen, einen neuen Dienst einfach auszuprobieren.

Die Umsetzung soll, wann immer es möglich ist, bestehende APIs und Authentifizierungsmechanismen nutzen. Das Data Transfer Project ist offen für Beiträge Dritter, etwa für die Anbindung weiterer Dienste.

Gesetzliche Grundlage ist, wie obig bereits richtigerweise gesagt:

DSGVO Art. 20, Recht auf Datenübertragbarkeit
-1
beanchen03.02.2017:07
thokon
Doch, gibt es: Art. 20 DS-GVO
Sollte das zutreffen, gilt das nur für App-Anbieter aus der EU.
„Unterwegs in Analogistan: https://www.zdf.de/comedy/heute-show/heute-show-spezial-vom-19-januar-2024-100.html“
-4
Marcel Bresink03.02.2018:42
thokon
Doch, gibt es: Art. 20 DS-GVO
sierkb
Gesetzliche Grundlage ist, wie obig bereits richtigerweise gesagt: DSGVO Art. 20

Das ist grober Unfug.

Das Gesetz darf nur angewendet werden bei
(a) personenbezogenen Daten,
(b) die jemand anders als die betroffene Person
(c) außerhalb einer privaten oder familiären Tätigkeit
verarbeitet.

Wenn jemand sein eigenes Haushaltsbuch auf seinem eigenen Computer speichert, trifft weder Punkt (a), noch (b), noch (c) zu.

Und sogar wenn man der irrwitzigen Auffassung wäre, dass die DSGVO hier gelten würde, würde man folgern, dass @shotekitehi sich selbst anzeigen müsste. Er selbst ist es ja, der die Daten in einer Art und Weise gespeichert hat, dass er sie dem "Betroffenen" nicht aushändigen kann.
+8
sierkb03.02.2018:54
Datenschutzbeauftragter.info (22.09.2017): Das Recht auf Datenübertragbarkeit
Ab dem 25.05.2018 ist mit der Datenschutz-Grundverordnung auch das Recht auf Datenübertragbarkeit anzuwenden. Die Praxis sieht sich mit erheblichen praktischen Umsetzungsschwierigkeiten und Rechtsunsicherheiten konfrontiert. Wie das Recht auf Datenübertragbarkeit anzuwenden und was dabei zu beachten ist, soll in diesem Fachbeitrag dargestellt werden.
+1
uuhh03.02.2021:03
beanchen
Sollte das zutreffen, gilt das nur für App-Anbieter aus der EU.
Das ist nicht richtig. Bei der DSGVO gilt das sog. "Marktortprinzip", d.h. für jegliche Datenverarbeitung, die beim Angebot von Waren oder Dienstleistungen im Geltungsbereich der DSGVO anfällt.
Also u.a. auch für Google, Facebook und Konsorten.
+1
beanchen04.02.2015:08
uuhh
Bei der DSGVO gilt das sog. "Marktortprinzip", d.h. für jegliche Datenverarbeitung, die beim Angebot von Waren oder Dienstleistungen im Geltungsbereich der DSGVO anfällt.
Das mag da ja so stehen, nur außerhalb der EU gibt es keine Handhabe. Wie willst du einen Entwickler außerhalb der EU zur Einhaltung der DSGVO zwingen oder Strafen durchsetzen? Bei Internetgrößen mit massiven wirtschaftlichen Interessen auf dem Gebiet der EU mag das noch gehen aber einen kleinen Entwickler aus China, Russland oder sonstwo interessiert das nicht die Bohne.
Es ging ja um die Durchsetzung, Papier ist geduldig.
„Unterwegs in Analogistan: https://www.zdf.de/comedy/heute-show/heute-show-spezial-vom-19-januar-2024-100.html“
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sierkb04.02.2015:29
beanchen:

Du irrst. Ganz gewaltig sogar.
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beanchen04.02.2016:14
sierkb
beanchen:

Du irrst. Ganz gewaltig sogar.
Freut mich. Und nun?
„Unterwegs in Analogistan: https://www.zdf.de/comedy/heute-show/heute-show-spezial-vom-19-januar-2024-100.html“
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uuhh05.02.2020:31
beanchen
Das mag da ja so stehen, nur außerhalb der EU gibt es keine Handhabe. Wie willst du einen Entwickler außerhalb der EU zur Einhaltung der DSGVO zwingen oder Strafen durchsetzen? Bei Internetgrößen mit massiven wirtschaftlichen Interessen auf dem Gebiet der EU mag das noch gehen aber einen kleinen Entwickler aus China, Russland oder sonstwo interessiert das nicht die Bohne.
Es ging ja um die Durchsetzung, Papier ist geduldig.
Aha. Dann sind die bereits verhängten (und aktuell kommenden) Strafen und die gerade laufenden Änderungen der Anbieter nach Mahnungen der EU also nicht "durchsetzen"? Interessant...
+1
beanchen05.02.2021:39
Hab ich doch geschrieben, bei großen Konzernen schon. Bei einem Anbieter einer App wird sich weder ein EU-Politiker noch ein Staatsanwalt bemühen.
Außerdem, wenn ihr es besser wisst, sagt doch einfach shotekitehi wie er an seine Daten kommt, scheint ja kein Problem zu sein.
„Unterwegs in Analogistan: https://www.zdf.de/comedy/heute-show/heute-show-spezial-vom-19-januar-2024-100.html“
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Marcel Bresink06.02.2009:10
beanchen
Bei einem Anbieter einer App wird sich weder ein EU-Politiker noch ein Staatsanwalt bemühen.

Was daran liegt, dass der Anbieter der App überhaupt nicht beteiligt ist, wenn ein Benutzer mit der App auf seinem eigenen Computer Daten verarbeitet und speichert. Hast Du den Thread überhaupt gelesen und verstanden?
beanchen
Außerdem, wenn ihr es besser wisst, sagt doch einfach shotekitehi wie er an seine Daten kommt, scheint ja kein Problem zu sein.

Das ist auch kein Problem und wurde schon im dritten Beitrag gemacht: Er muss eine andere App verwenden.
+4
beanchen06.02.2011:11
Marcel Bresink
Hast Du den Thread überhaupt gelesen und verstanden?
Ja hab ich, kannst du das von dir auch behaupten? Ich schrieb von Anfang an, selbst wenn die DSGVO etwas hergeben sollte (was ich persönlich nicht glaube, ist aber nicht Thema), kann man das nicht durchsetzen, wenn man aus dem App-Store eine App verwendet, dies sonstwo auf der Welt programmiert und vertrieben wird.
Mein zweiter Einwand ist auch nicht gegen den dritten Beitrag gerichtet, sondern gegen die, die nach wie vor behaupten man könne bei dieser App die Ansprüche mittels DSGVO durchsetzen und da sage ich, macht mal und viel Spaß.
Also warum der Unmut? So weit liegen wir nicht auseinander.
„Unterwegs in Analogistan: https://www.zdf.de/comedy/heute-show/heute-show-spezial-vom-19-januar-2024-100.html“
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shotekitehi
shotekitehi06.02.2012:50

Danke für die vielen Antworten und den Hinweis auf die DS-GVO.

.....bitte kriegt Euch deswegen nicht in die Haare , ich find´s ja toll, mit wieviel Engagement die Argumente ausgetauscht werden, aber irgendwann ist doch alles gesagt und wie sagen die Juristen: "es kommt auf den Einzelfall an" ... und soweit (Rechtsweg) bin ich (noch) nicht .

Aktuell habe ich z.B. das kuriose Problem, dass ich Daten aus der iOS-App exportieren und in die Web-App -desselben Anbieters- importieren möchte.
Warum? Die Daten in der Web-App sind nicht synchron mit der iOS-App - aber ich muss mich um einen anderen Fehler in der iOS-App zu beheben mit den Login-Daten der Web-App in der iOS-App anmelden und dann habe ich die veralteten Daten - es fehlen ca. 2000 Vorgänge.

Kurz gefasst:

-Web-App: Import nur als CSV, Export als PDF und CSV

-iOS-App: Export nur als PDF - Umwandlung von PDF zu CSV geht zwar, aber relevante Daten (Datum) nicht als Spalte im PDF und daher müssten ~2000 Daten manuell bearbeitet werden.

Trotz mehrmaligen Kontakts mit dem Support wird entweder mein Anliegen nicht verstanden oder...erhalte immer nur zu Antwort: die Daten wären aus dem Backup wiederhergestellt worden, sind sie aber dann nicht .
„Auf der Schachtel stand: ‘Benötigt Windows XP oder besser’. Also habe ich mir einen Mac gekauft.“
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shotekitehi
shotekitehi22.04.2013:25
zur INFO:

- vom Support wurde ich dann letztendlich vor ca 2 Monaten um Geduld gebeten - sinngemäß "da nicht alle Funktionen bei größeren Umstellungen sofort wieder zur Verfügung stehen."
- nachdem ich mir nun mal erlaubte, nachzufragen, wie der Stand der Dinge sei - erhielt ich die pauschale Antwort das man keine Lösung gefunden habe...

So wie ich das sehe, würde ich noch mal drauf reagieren - mit Hinweis DS-GVO letzte Frist setzen und nach Ablauf entsprechende weiterzuleiten und einen anderen Anbieter zu suchen .
„Auf der Schachtel stand: ‘Benötigt Windows XP oder besser’. Also habe ich mir einen Mac gekauft.“
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Marcel Bresink22.04.2014:48
shotekitehi
mit Hinweis DS-GVO letzte Frist setzen

Du hast es offenbar immer noch nicht verstanden: Auf das Eintippen eines Haushaltsbuchs ist die DSGVO überhaupt nicht anwendbar.

Und selbst wenn sie anwendbar wäre, hätte die Software-Firma damit nichts zu tun: Du könntest nur gegen denjenigen vorgehen, der die Daten erfasst hat, also gegen Dich selbst.
+3
Rosember22.04.2014:54
Das klingt jetzt aber sehr danach, dass du dir ohnehin besser eine andere App suchen solltest ... - ?
+1
lamariposa22.04.2016:58
shotekitehi
…So wie ich das sehe, würde ich noch mal drauf reagieren - mit Hinweis DS-GVO letzte Frist setzen…
Das kannst du dir schenken, denn selbst wenn die DSGVO hier gelten sollte (was ich wie Marcel Bresink nicht glaube!), sagt diese:
„Recht auf Datenübertragbarkeit
(1) Die betroffene Person hat das Recht, die sie betreffenden personenbezogenen Daten… …in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten,“

Und du selbst schreibst auch noch dass du sowohl aus der iOS-App als auch aus der Web-App heraus als PDF exportieren kannst. Ich würde sagen „PDF“ ist mit Sicherheit ein strukturiertes, gängiges und maschinenlesbares Format - womit sich deine Theorie bezüglich DSGVO gleich mal erledigt hat, denn die ist damit voll erfüllt.

Was du willst ist jedoch ein x-beliebiges Format zum exportieren aus der einen App zum importieren in der anderen App. Du willst jetzt CSV, der nächste Word-irgendwas, der übernächste Pages, Keynote, Powerpoint oder wasweißich. DAS gibt die DSGVO auf keine Fall her…
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Marcel Bresink22.04.2017:38
Ein wichtiger Teil fehlt. Korrekt heißt es:
"Die betroffene Person hat das Recht, die sie betreffenden personenbezogenen Daten, die sie einem Verantwortlichen bereitgestellt hat, …"

An welchen Dritten hat shotekitehi denn Daten über sich zur Verarbeitung übermittelt?
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lamariposa22.04.2023:19
Marcel Bresink
Ein wichtiger Teil fehlt. Korrekt heißt es:
"Die betroffene Person hat das Recht, die sie betreffenden personenbezogenen Daten, die sie einem Verantwortlichen bereitgestellt hat, …"
Den Part hatte ich absichtlich weggelassen, da der im Grunde ein neues Fass aufmacht, bzw. eine Stufe höher liegt. Die absolute Grundanforderung ist dass man seine Daten bekommt, und zwar in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format. Das ist der Fall, damit Thema durch…
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