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iPhone 7 keine Navigation mehr
iPhone 7 keine Navigation mehr
stepp68
07.06.18
14:37
Hi,
ich habe mir ein gebrauchtes iPhone 7 gekauft und musste jetzt leider feststellen, dass ich nicht damit navigieren kann. Die Positionsbestimmung funktioniert zwar (vermutlich durch Wlan oder Mobilfunk), sobald ich aber losfahre wird der Standpunkt nicht mehr aktualisiert oder springt ganz woanders hin. Dachte, es ist vielleicht die GPS-Antenne, aber der Reparaturshop nebenan sagte mir gerade, dass das fast nie der Fall sei, sondern dass eventuell ein Chip fehlerhaft oder lose sei. Das zu reparieren koste ca. 150-175€ ohne Garantie auf Erfolg.
Das Gerät hat keine Garantie mehr.
Was würdet ihr mir raten ?
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Kommentare
marco m.
07.06.18
15:09
Bei dem Preis und keiner Garantie, daß es danach funktioniert, lassen. Was willst du sonst machen? Weg damit, und Neues holen, bzw. ein anderes Gebrauchtes, falls es am Geld hapert.
„Chevy Chase: Twenty years ago, we had Steve Jobs, Johnny Cash and Bob Hope. Now we have no jobs, no cash, and no hope. Please, don't let Kevin Bacon die!“
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thomas b.
07.06.18
15:12
Ganz blöde Frage, sind die Ortungsdienste für die Karten App oder was immer du zur Navigation nutzt, freigegeben?
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stepp68
07.06.18
15:37
ja, Ortungsdienste sind eingeschaltet und erlaubt...
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macbeutling
07.06.18
15:40
von wann ist denn das iPhone?
iPhone 7 ist doch von ...September 2016?
Das bedeutet, dass die Gewährleistung nach EU-Recht noch gilt.
Wenn keine physischen Schäden zu erkennen sind, würde ich damit mal zu Apple.
Habe ich auch schonmal beim iPad meiner Tochter gemacht, hat ohne Probleme funktioniert
„Glück auf🍀“
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-1
JoMac
07.06.18
15:46
macbeutling
Das bedeutet, dass die Gewährleistung nach EU-Recht noch gilt.
Die Frage ist aber, bei welchem Händler wurde es ursprünglich gekauft.
Wenn bei Apple, dann sind die "kulant"
korrekt, gleich mal zu Apple.
Ansonsten beim Händler probieren, bei dem der Vorgänger es gekauft hatte. (falls die Rechnung noch vorhanden ist)
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thomas b.
07.06.18
16:37
macbeutling
von wann ist denn das iPhone?
iPhone 7 ist doch von ...September 2016?
Das bedeutet, dass die Gewährleistung nach EU-Recht noch gilt.
Wenn keine physischen Schäden zu erkennen sind, würde ich damit mal zu Apple.
Habe ich auch schonmal beim iPad meiner Tochter gemacht, hat ohne Probleme funktioniert
Your luck may vary - ich habe bei Apple in Sachen Kulanz im zweiten Jahr leider immer auf Granit gebissen und die Sachmängelhaftung nach EU-Recht nach dem einen Jahr Apple Garantie kannst du doch in die Tonne treten, Stichwort Beweislastumkehr zu deinen Lasten. Aber Versuch macht kluch, viel Glück!
Kannst ja mal den Garantiestatus bei Apple checken, vielleicht wurde es ja erst im letzten Sommer gekauft.
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Kovu
07.06.18
22:27
Es gibt keine Gewährleistung beim ursprünglichen Händler, wenn es gebraucht gekauft wurde. Lediglich eine Gewährleistung gegenüber dem, der es ihm gebraucht verkauft hat.
Das kann dieser, selbst als Privatperson, übrigens nicht ausschließen.
Apple ist da zwar kulant, wenn das Gerät bei Apple selbst gekauft wurde. Aber kein anderer Händel würde sich auf so was einlassen. Warum auch?
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thomas b.
07.06.18
22:52
Kovu
Apple ist da zwar kulant, wenn das Gerät bei Apple selbst gekauft wurde. Aber kein anderer Händel würde sich auf so was einlassen. Warum auch?
In dieser Hinsicht habe ich mit Apple leider völlig andere (teure) Erfahrungen gemacht.
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-1
Kovu
07.06.18
23:27
Das ist schade. War es denn wirklich bei Apple selbst gekauft?
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Mendel Kucharzeck
07.06.18
23:29
thomas b.
Hinsichtlich Kulanz waren meine Erfahrungen mit Apple selbst, sofern man dort gekauft hat, immer ausgesprochen positiv.
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+1
RamUwe
07.06.18
23:54
Kovu
Es gibt keine Gewährleistung beim ursprünglichen Händler, wenn es gebraucht gekauft wurde. Lediglich eine Gewährleistung gegenüber dem, der es ihm gebraucht verkauft hat.
Das kann dieser, selbst als Privatperson, übrigens nicht ausschließen.
Apple ist da zwar kulant, wenn das Gerät bei Apple selbst gekauft wurde. Aber kein anderer Händel würde sich auf so was einlassen. Warum auch?
Das ist so nicht ganz korrekt. Den Anspruch auf Gewährleistung kann nur der ursprüngliche Käufer gegenüber dem Verkäufer/Händler geltend machen. Entscheidend sind hier die beiden Parteien, zwischen denen der Kaufvertrag geschlossen wurde. Das gilt auch, wenn der Käufer es privat weiterverkauft. Der Käufer kann jedoch seine, ihm aus dem Vertrag zustehenden Rechte und Pflichten auf den neuen (Privat-)Käufer mittels Abtretungserklärung abtreten.
Mit Rechnungskopie und Abtretungserklärung kann der neue Käufer die Ansprüche bei jedem Händler geltend machen. Das muss jeder Händler gewährleisten.
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thomas b.
08.06.18
00:08
Kovu
Das ist schade. War es denn wirklich bei Apple selbst gekauft?
Das war ein 2010er 17" MacBook pro, das ich seinerzeit bei Comspot gekauft hatte, also nicht direkt bei Apple. Leider war nach 1,5 Jahren das Logic Board hin. Ich hatte damals Flashwerbung auf Webseiten schwer in Verdacht, dabei wurde das MBP immer extrem heiss und da hat sich dann wohl was ausgelötet.
Ein iPhone 4, bei dem im zweiten Jahr nach einem Systemupdate WLAN nicht mehr funktionierte, war auch mein Vergnügen und das hatte ich bei Apple gekauft.
Aber das hilft dem TE jetzt auch nicht weiter.
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Kovu
08.06.18
07:23
RamUwe
Das ist so nicht ganz korrekt. Den Anspruch auf Gewährleistung kann nur der ursprüngliche Käufer gegenüber dem Verkäufer/Händler geltend machen. Entscheidend sind hier die beiden Parteien, zwischen denen der Kaufvertrag geschlossen wurde. Das gilt auch, wenn der Käufer es privat weiterverkauft.
Genau das habe ich oben gemeint.
RamUwe
Der Käufer kann jedoch seine, ihm aus dem Vertrag zustehenden Rechte und Pflichten auf den neuen (Privat-)Käufer mittels Abtretungserklärung abtreten.
Das ist ein Ammenmärchen, was sich leider bis heute hält. Ist aber falsch.
Ein Verkäufer, egal ob privat oder geschäftlich, MUSS gewährleisten, dass das Produkt den von ihm zugesicherten Zustand hat. Sprich: wenn er es als voll funktionsfähig verkauft, muss es auch diesen Zustand haben.
Niemand kann einfach eine Gewährleistung ausschließen.
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Kovu
08.06.18
10:40
Vergiss mein letztes Kommentar mit der Abtretungserklärung. Irgendwie habe ich da von dir was völlig anderes gelesen.
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