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iPhone in den USA kaufen

Hapelein10.09.2409:39
Wie zufällig bin ich Ende September in den USA. Zu diesem Zeitpunkt könnte das 16er iPhone schon im Laden liegen.
Aus technischer(!) Sicht - lohnt ein Kauf dort oder sind die Geräte technisch nicht identisch?

Danke!
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Kommentare

Bennylux
Bennylux10.09.2409:50
Hallo,

ich glaube gelesen zu haben, dass die iPhones für den US-Markt schon auf die e-Sim setzen und daher keinen SIM-Karten Slot haben. Auch muss du auf die Netzfrequenzen achten. Und du musst in den USA ja noch die MwSt. zahlen und das iPhone normalerweise auch in Europa verzollen, wenn du zurückkommst.

Auch punkto der 2-jähriger Gewährleistung die es seitens der EU gibt, gelten dann wohl nicht.
„Think different! “
+4
scheibe brot
scheibe brot10.09.2409:58
Bennylux


Auch punkto der 2-jähriger Gewährleistung die es seitens der EU gibt, gelten dann wohl nicht.

Die apple aber missachtet, geben nur 1 jahr und wenn danach was ist, bist du bei denen in der beweisspflicht bzw. du muss das dann über den händler regeln.... nur leider klappt das nie... der händler schickt das dann zu apple und die lehnen immer ab..
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micheee10.09.2410:04
Hapelein
Wie zufällig bin ich Ende September in den USA. Zu diesem Zeitpunkt könnte das 16er iPhone schon im Laden liegen.
Aus technischer(!) Sicht - lohnt ein Kauf dort oder sind die Geräte technisch nicht identisch?

Danke!

Bei den iPhone 15 Modellen gibt es tatsächlich einen Unterschied, z.B. beim iPhone 15 pro:

Die gibt es in den USA nur als Dual eSIM (A2848) und zusätzlicher Unterstützung für 5G NR mmWave Frequenzband.
In Europa als nano sim + eSIM (A3102).

Also vermutlich technisch weitgehend irrelevante Unterschiede, wenn du ohne physische SIM Leben kannst. Ob sich das preislich und in Sachen Herstellergarantie lohnt musst Du selbst wissen, nur um es ein paar Tage früher zu haben wäre mir das die Nerven im Zweifelsfall nicht wert
+3
le kiu
le kiu10.09.2410:20
scheibe brot
Bennylux


Auch punkto der 2-jähriger Gewährleistung die es seitens der EU gibt, gelten dann wohl nicht.

Die apple aber missachtet, geben nur 1 jahr und wenn danach was ist, bist du bei denen in der beweisspflicht bzw. du muss das dann über den händler regeln.... nur leider klappt das nie... der händler schickt das dann zu apple und die lehnen immer ab..

kann ich nicht bestätigen, hatte in mehr als 10 Jahren als Techniker nicht einen abgelehnten Gewährleistungsantrag
+12
chicken10.09.2410:39
Ist auch totaler Quatsch was Scheibe Brot hier von sich gibt:

Ist das iPhone direkt bei Apple gekauft, hast du natürlich 1 Jahr Garantie und im 2. Jahr die Gewährleistung gegenüber Apple und die wird genauso anerkannt , wie gesetzlich verlangt !
Warum weiß ich das? Weil ich dort 10+ Jahre lang gearbeitet habe und x-fach dieses Thema abgewickelt habe.

Anders sieht es aus, wenn du das iPhone eben NICHT bei Apple gekauft hast, sondern im Vertrag beim Provider oder Laden XYZ - dann hast du ein Jahr Garantie und musst dich in der Gewährleistung an den Händler/Verkäufter wenden. Wie der das dann handhabt oder auch nicht, ist leider sehr unterschiedlich.
Ich habe x-Kunden täglich in den Stores erlebt, die von Ihren Anbietern abgelehnt wurden und teilweise fadenscheinigste Aussagen als Begründung erhielten.
+16
Radiodelta
Radiodelta10.09.2411:39
Hapelein
Wie zufällig bin ich Ende September in den USA. Zu diesem Zeitpunkt könnte das 16er iPhone schon im Laden liegen.
Aus technischer(!) Sicht - lohnt ein Kauf dort oder sind die Geräte technisch nicht identisch?

Danke!
Aus steuerlicher Sicht: Wenn Du z.B. im Apple Store in Portland, Oregon, oder im Bundesstaat Delaware einkaufst, fällt keine lokale Verkaufs-/Mehrwertsteuer an. Wenn Du dann vergisst, bei der Einreise nach D das gekaufte iPhone anzugeben, zahlst Du auch keine MwSt. Dann wird es finanziell günstiger. Wenn Du erwischt wirst...... wird es teurer. Deutlich teurer.
+11
Deichkind10.09.2414:10
Die bei Apple im US-Store erhältlichen Modelle A3081, A3082, A3083, A3084 unterstützen all jene Frequenzen, die von den in Europa angebotenen Modellen A3287, A3290, A3293, A3296 unterstützt werden.

Darüber hinaus unterstützen die US-Modelle für die folgenden Betriebsarten die folgenden Bänder:

FDD-5G NR: n14, n29, n71

5G NR mm Wave: n258, n260, n261

FDD‑LTE: 14, 29, 71

Die für UMTS und GSM genutzten Frequenzbänder sind gleich.

Auf das Fehlen der Schublade für die SIM-Karte wurde ja schon hingewiesen.


Zu einem potentiell noch existierenden Defizit fehlen mir Informationen:

Viele der 5G-Netzwerke werden zur Zeit nur Non-Standalone betrieben (5G NSA im Unterschied zu 5G SA (Standalone)). Dabei läuft die Verwaltung der Teilnehmer über ein LTE-Netzwerk, und das 5G-Netzwerk dient nur dem Erhöhen der Datenrate. Das Problem: Selbst bei den in Deutschland verkauften Exemplaren des iPhone 12 wurden nicht alle von den Netzbetreibern genutzten Kombinationen unterstützt, und das Erhöhen der Datenrate durch Hinzuziehen eines 5G-Bandes fiel dann weg. Ich weiß nicht, ob das bei den neueren iPhones noch ein Thema ist und ob die US-Versionen sich von den europäischen unterscheiden (sie könnten ja für die Praxis der Netzbetreiber in den USA optimiert sein).
+3
miaumiau
miaumiau10.09.2416:23
Radiodelta
Hapelein
Wie zufällig bin ich Ende September in den USA. Zu diesem Zeitpunkt könnte das 16er iPhone schon im Laden liegen.
Aus technischer(!) Sicht - lohnt ein Kauf dort oder sind die Geräte technisch nicht identisch?

Danke!
Aus steuerlicher Sicht: Wenn Du z.B. im Apple Store in Portland, Oregon, oder im Bundesstaat Delaware einkaufst, fällt keine lokale Verkaufs-/Mehrwertsteuer an. Wenn Du dann vergisst, bei der Einreise nach D das gekaufte iPhone anzugeben, zahlst Du auch keine MwSt. Dann wird es finanziell günstiger. Wenn Du erwischt wirst...... wird es teurer. Deutlich teurer.

Richtig, wir sind letztes Jahr auch rüber, kurz nach der Präsentation. Bei der Ankunft am BER wurde fast jeder 2. gefragt, ob er elektronische Geräte in den USA gekauft hat. Dazu wurden einige stichprobenartig kontrolliert, was wir sonst zu anderen Jahreszeiten nie hatten.
+4
FloMac10.09.2417:00
Du kannst problemlos ein US iPhone kaufen. Theoretisch hast Du bei der Einreise das Gerät zu versteuern.

Achtung, die neuen „launch“ Geräte sind in den Apple Stores oft schlecht verfügbar.
0
Kapeike
Kapeike10.09.2417:06
chicken
Ist das iPhone direkt bei Apple gekauft, hast du natürlich 1 Jahr Garantie und im 2. Jahr die Gewährleistung gegenüber Apple und die wird genauso anerkannt , wie gesetzlich verlangt !

Das ist aber auch nicht ganz richtig. Du hast grundsätzlich 2 Jahre Gewährleistung. Dass ein Hersteller eine freiwillige Garantie gibt, ersetzt nicht die gesetzlichen Rechte und Pflichten, die ein Verkäufer und ein Käufer nach einem abgeschlossenen Geschäft wie dem Verkauf eines iPhones gegenseitig haben.

Die „Gewährleistung“ bezieht sich auf Sachmängelfreiheit, was bedeutet, dass ein Kaufgegenstand bis zwei Jahre nach Kauf frei von Mängeln zu sein hat. Im ersten Jahr wird davon ausgegangen, dass der Mangel bereits bei Auslieferung vorlag, im zweiten Jahr gilt die Beweislastumkehr: Der Käufer muss beweisen, dass der Mangel z. B. nicht durch unsachgemäße Verwendung herbeigeführt wurde. Bei einem angezeigten Mangel hat der Händler grundsätzlich Nachbesserungsrechte und -pflichten. Er darf nachbessern. Der Käufer hat diese Versuche in gewissen Maßen zu akzeptieren (oft bis zu drei Versuchen). Dann kann der Käufer den Kaufpreis zurückverlangen, wobei die bisherige mängelfreie Nutzung verrechnet werden kann. Wenn du in einem Apple Store in Europa ein iPhone kaufst, hast du volle zwei Jahre Gewährleistung auf dieses Produkt nach diesen gültigen „Spielregeln“. Auch wenn Apple keine Garantie geben würde, sind das unsere gesetzlichen Rechte. Die kann man auch nicht mit einem Jahr Garantie „verrechnen“, weil:

VÖLLIG UNABHÄNGIG DAVON (und das kann man nicht groß genug schreiben) ist, ob ein Hersteller Garantien auf seine Produkte gibt. Garantien sind freiwillige Leistungen, die oft an Bedingungen geknüpft werden. So darf z. B. das Produkt nicht geöffnet oder nass geworden sein, ein iPhone darf z. B. nicht gejailbreakt sein, ein Auto sollte nicht bei einer freien Werkstatt gewesen sein, etc pp. Alle Garantien haben solche Ausschlüsse. Garantien sind Marketinginstrumente, die dem Kunden suggerieren, in besonders hochwertiges Produkt gekauft zu haben. Nichts anderes.

Also: in Good Old Germany kann Apple sich die 1-Jahres-Garantie im Grunde genommen auch schenken. Der Verbraucher ist mit den gesetzlichen Regelungen bestens abgesichert.

Gewährleistungsrechte machst du immer gegenüber dem Verkäufer geltend. Wenn du bei Apple kaufst, dann dort, weil Apple dann der Händler ist, wenn du vom Telefonanbieter kaufst, dann dort. Was der dann wiederum mit Apple verhackstückt, muss dich nicht interessieren.
+1
marc.hb10.09.2419:03
Man muss die Geräte nicht nur theoretisch, sondern auch praktisch hier versteuern UND verzollen. Was hier einige machen, ist ein Aufruf zur Steuerhinterziehung und unsere Zöllner sind nicht so blöd, wie manche hier immer denken. Da die US iPhones als einziges Modell die mmWave Antenne haben, ist es für die Zöllner auch extrem einfach zu beweisen, wo du das Teil gekauft hast. Wirst du erwischt, hast du bei der Summe direkt ein Verfahren anhängen und das Gerät wird auch noch eingezogen. Kannst ja mal etwas nach den schlauen Leuten googeln, die meinten ihre Vision Pro nicht angeben zu müssen…

Mein persönlicher Ratschlag, lass es und kauf es hier. Dann hast du auch Apple Deutschland als Verkäufer und keine Probleme mit der Gewährleistung im zweiten Jahr.
+10
Kapeike
Kapeike10.09.2419:29
Zu der letzten Aussage: Es könnte schon Probleme geben, denn im zweiten Jahr der Gewährleistung muss der Käufer nachweisen, dass der Mangel bereits bei Auslieferung bestand. Im allgemeinen bestehen Händler nicht darauf, sondern zeigen sich auch im zweiten Jahr kulant (auch das ist ein Marketinginstrument), aber rein rechtlich könnten sie darauf bestehen. Diesen Nachweis als Kunde zu führen wird kaum gelingen.
+1
Hapelein10.09.2419:52
Deichkind
Die bei Apple im US-Store erhältlichen Modelle A3081, A3082, A3083, A3084 unterstützen all jene Frequenzen, die von den in Europa angebotenen Modellen A3287, A3290, A3293, A3296 unterstützt werden.

Darüber hinaus unterstützen die US-Modelle für die folgenden Betriebsarten die folgenden Bänder:

Das könnte ja sogar noch einmal mehr dafür sprechen.
Bin ja nicht nur einmal in den Staaten. Mein deutsches iPhone lief - was den Datenverkehr angeht - eher nicht so optimal (D.C./NY). Und es soll Gegenden geben, wo es noch schlechter wird…


Danke für alle Meinungen!
+1
marc.hb11.09.2409:33
Kapeike
Zu der letzten Aussage: Es könnte schon Probleme geben, denn im zweiten Jahr der Gewährleistung muss der Käufer nachweisen, dass der Mangel bereits bei Auslieferung bestand. Im allgemeinen bestehen Händler nicht darauf, sondern zeigen sich auch im zweiten Jahr kulant (auch das ist ein Marketinginstrument), aber rein rechtlich könnten sie darauf bestehen. Diesen Nachweis als Kunde zu führen wird kaum gelingen.

Bei Mediamarkt, Saturn und einem Wald und Wiesen Händler bin ich voll und ganz bei dir. Bei Apple selber bekommst du auch im zweiten Jahr alles anstandslos getauscht bzw. repariert. Und ja die Erfahrung habe ich selber schon mehrere mal machen dürfen (einmal sogar am letzten Tag der Gewährleistung). Da musst du gar nichts beweisen, wann der Fehler war etc.
+1
Schens
Schens11.09.2411:30
Ich weiß nicht, wie Du eine Stunde Deiner Zeit berechnest, aber der Verzollungsvorgang ist ein dermaßen zeitraubender Dreck, dass ich das kein zweites mal machen würde. War zwar ein Flughafen in einer von mir wenig geschätzten Stadt, aber der Aufwand war enorm (knapp 2h). Und ist länger her.....


Illegal einführen würde ich das nicht.
+3
Maniacintosh
Maniacintosh11.09.2412:16
marc.hb

Und ich habe das bereits genau andersherum erlebt, da war die Aussage ich könne ja ein Gutachten vorlegen, dass der Mangel schon bei Kauf vorlag. Und das bei einem Serienfehler, der viele Kunden betroffen hatte…
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scheibe brot
scheibe brot11.09.2417:18
marc.hb
Kapeike
Zu der letzten Aussage: Es könnte schon Probleme geben, denn im zweiten Jahr der Gewährleistung muss der Käufer nachweisen, dass der Mangel bereits bei Auslieferung bestand. Im allgemeinen bestehen Händler nicht darauf, sondern zeigen sich auch im zweiten Jahr kulant (auch das ist ein Marketinginstrument), aber rein rechtlich könnten sie darauf bestehen. Diesen Nachweis als Kunde zu führen wird kaum gelingen.

Bei Mediamarkt, Saturn und einem Wald und Wiesen Händler bin ich voll und ganz bei dir. Bei Apple selber bekommst du auch im zweiten Jahr alles anstandslos getauscht bzw. repariert. Und ja die Erfahrung habe ich selber schon mehrere mal machen dürfen (einmal sogar am letzten Tag der Gewährleistung). Da musst du gar nichts beweisen, wann der Fehler war etc.
dann hast du glück gehabt. mein damaliges iPhone ist nach 13 monaten defekt gewesen, war in einer endlos neustartscheife und bei apple hamburg gab es kein entgegenkommen, also zu vodafone hin und die haben es dann das zu apple geschickt. das phone ging ohne kulanz oder reparatur zurück und ich war in der beweispflicht, das der Fehler nicht bei mir lag... das teil liegt immer noch irgendwo defekt bei uns zuhause rum..
weil ein gutachter für zu beweisen, das der fehler nicht von uns war, zu teuer ist... das war sehr ärgerlich nach 13 bzw. 14 monaten schlussendlich...
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M@rtin11.09.2418:24
scheibe brot
dann hast du glück gehabt. mein damaliges iPhone ist nach 13 monaten defekt gewesen, war in einer endlos neustartscheife und bei apple hamburg gab es kein entgegenkommen, also zu vodafone hin und die haben es dann das zu apple geschickt. das phone ging ohne kulanz oder reparatur zurück und ich war in der beweispflicht, das der Fehler nicht bei mir lag... das teil liegt immer noch irgendwo defekt bei uns zuhause rum..
weil ein gutachter für zu beweisen, das der fehler nicht von uns war, zu teuer ist... das war sehr ärgerlich nach 13 bzw. 14 monaten schlussendlich...
Das hat jetzt gar nix mit Glück zutun. Grundsätzlich zeigt sich aber, dass du ein grundsätzliches Verständnisproblem zur rechtlichen Lage hast. Daher nochmals für dich:
  • Garantie ist freiwillig und der Hersteller kann nach Belieben auch die Kriterien festlegen. Einen rechtlichen Anspruch auch Garantie hast du nicht!
  • Gewährleistung ist in Europa-weit geregelt und darauf hast auch einen Anspruch. Den Anspruch auf Gewährleistung hast du nur gegen den Verkäufer, nicht aber dem Hersteller gegenüber. Wie du schon angedeutet hast, ändert sich nach 6 Monaten die Beweispflicht. Erst muss der Händler (oder Inverkehrbringer) dir beweisen, dass der Mangel schon bei Übergabe bestand, danach musst du den Nachweis beibringen.

Beides läuft typischerweise zeitlich parallel! Und wenn du im Apple Store kaufst, hast du Garantie und Gewährleistung von Apple...

Und da gibt es noch Kulanz. Aber da ist man auf den Hersteller angewiesen, ob er dem zustimmt. Und da ist sicherlich auch auf das eigene Auftreten im Laden entscheidet. Wer da polternd und drohend auftritt, wird eher schlechte Karten haben.
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Kapeike
Kapeike11.09.2418:56
M@rtin
...
Wie du schon angedeutet hast, ändert sich nach 6 Monaten die Beweispflicht.
...

Es sind (schon seit Anfang 2022) 12 Monate, nach denen sich die Beweislastumkehr einstellt.
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