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Letztes Wochenende im MM
"Letztes Wochenende im MM" von tbaer
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Ausgangsbeitrag
tbaer
24.08.10
11:19
In Potsdam gibt es doch tatsächlich 4 Ausstellungsstücke. Alle mit dem rätselhaften Cydia. Schade, dass weit und breit kein Fachpersonal zu sehen war, bei dem man nach diesem Programm hätte fragen können.
Kommentare
Gammarus_Pulex
24.08.10
11:26
Da hat doch bestimmt irgendn Witzbold diese jailbreak-Seite im Safari geöffnet
tbaer
24.08.10
11:29
... so eine böse Welt
zuckermolchen
24.08.10
11:37
waren bestimmt wieder i-welche jugendliche, die sich so cool vorkommen, dass sie sowas machen müssen. die könnte man eigt. auf sachbeschädigung anzeigen, oder?
Timekiller
24.08.10
12:24
zuckermolchen
waren bestimmt wieder i-welche jugendliche, die sich so cool vorkommen, dass sie sowas machen müssen. die könnte man eigt. auf sachbeschädigung anzeigen, oder?
Sachbeschädigung § 303 StGB (Vorsätzlich)
Abs. I..ist verdächtig eines Vergehens der Sachbeschädigung gem. § 303 StGB, weil er rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstörte.
Abs. II..weil er das Erscheinungsbild einer fremden Sache veränderte (...)
Nicht direkt, da die Brauchbarkeit einer Sache noch immer Vorhanden ist. Selbst das Verändern des Erscheinungsbildes wird hier schwer zu begründen sein.
Wenn du einen Schneeball rollen siehst, hilf nach...
iGod
24.08.10
12:51
Timekiller
zuckermolchen
waren bestimmt wieder i-welche jugendliche, die sich so cool vorkommen, dass sie sowas machen müssen. die könnte man eigt. auf sachbeschädigung anzeigen, oder?
Sachbeschädigung § 303 StGB (Vorsätzlich)
Abs. I..ist verdächtig eines Vergehens der Sachbeschädigung gem. § 303 StGB, weil er rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstörte.
Abs. II..weil er das Erscheinungsbild einer fremden Sache veränderte (…)
Das heißt, wenn sie einem im Media Markt beim drücken von cmd+alt+ctrl+8 Schnappen ist das Sachbeschädigung, weil man das Erscheinungsbild verändert?
Gammarus_Pulex
24.08.10
13:15
iGod
Timekiller
zuckermolchen
waren bestimmt wieder i-welche jugendliche, die sich so cool vorkommen, dass sie sowas machen müssen. die könnte man eigt. auf sachbeschädigung anzeigen, oder?
Sachbeschädigung § 303 StGB (Vorsätzlich)
Abs. I..ist verdächtig eines Vergehens der Sachbeschädigung gem. § 303 StGB, weil er rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstörte.
Abs. II..weil er das Erscheinungsbild einer fremden Sache veränderte (…)
Das heißt, wenn sie einem im Media Markt beim drücken von cmd+alt+ctrl+8 Schnappen ist das Sachbeschädigung, weil man das Erscheinungsbild verändert?
Das wäre aber übel... mach ich das doch fast jedes Mal
Sputnik123
25.08.10
03:56
cmd+alt+ctrl+8
was passiert da?
cum hoc ergo propter hoc
Sputnik123
25.08.10
03:58
ahh ^^ich dachte an nem windoof haha is gut ^^
cum hoc ergo propter hoc
Timekiller
25.08.10
11:46
iGod
Timekiller
zuckermolchen
waren bestimmt wieder i-welche jugendliche, die sich so cool vorkommen, dass sie sowas machen müssen. die könnte man eigt. auf sachbeschädigung anzeigen, oder?
Sachbeschädigung § 303 StGB (Vorsätzlich)
Abs. I..ist verdächtig eines Vergehens der Sachbeschädigung gem. § 303 StGB, weil er rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstörte.
Abs. II..weil er das Erscheinungsbild einer fremden Sache veränderte (…)
Das heißt, wenn sie einem im Media Markt beim drücken von cmd+alt+ctrl+8 Schnappen ist das Sachbeschädigung, weil man das Erscheinungsbild verändert?
Ok, betrachten wir das ganze mal ein wenig spezieller:
Eine Sache ist laut §90 BGB einkörperlicher Gegenstand.
Dies ist zwar für die Hardware des Mac/iPad ect. zutreffen, nicht jedoch für die Software, da sie als Geistiger, nicht fassbarer Gegenstand anzusehen ist. Also entspricht ein Verändern der Software nicht der Maßgabe einer Sachbeschädigung. Nicht Abschließend zu prüfen ist hierbei, in welcher Art und Umfang die Software verändert wurde und in wie weit dies eine Unbrauchbarmachung der Sache nachsich zieht. Ich könnte mir da speziellere Gesetze im Sinne des Urheberrechtes vorstellen.
Ungeachtet dessen stellt die genannte Tastenkombination keinen nichtwiederherstellbaren Zustand dar. Soll heißen, das iPad wurde lediglich seiner Bestimmung gemäß Be-/Genutzt.
Bleibt zu sagen: macht euch keinen Kopp!
Wenn du einen Schneeball rollen siehst, hilf nach...
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