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Galerie>Sonstiges>Scheiße Wetter. Gute Stimmung.

"Scheiße Wetter. Gute Stimmung." von pogo3

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Ausgangsbeitrag

pogo3
pogo307.03.1209:49
Der Schulausflug.
„Ich schmeiss alles hin und werd Prinzessin.“

Kommentare

Homie
Homie07.03.12 09:58
Bevor andere wieder über Persönlichkeitsrechte jammern, jammer ich mal vom scheiße Deutsch.
Mortiis
Mortiis07.03.12 10:03
Foto Top, Dictionary Flop!

Kein Wunder dass uns kaum ein Ausländer versteht, wenn wir selbst nicht in der Lage sind, ein halbwegs gutes Deutsch auf die Beine zu stellen.
...nichts ist umsonst, selbst den Tod bezahlt man mit dem Leben!
Zen 2.107.03.12 10:51
Ich bring jetzt einfach mal n bisschen Chaos in die Diskussion und behaupte, dass er absichtlich radegebrecht hat
Dan
Dan07.03.12 11:16
Zitat: "Das Recht am eigenen Bild oder Bildnisrecht ... besagt, dass jeder Mensch grundsätzlich selbst darüber bestimmen darf, ob überhaupt und in welchem Zusammenhang Bilder von ihm veröffentlicht werden..."

In diesem Sinne, lieber pogo3, hast Du das Persönlichkeitsrecht dieser Personen auf gröbste verletzt.
dan@mac
dan@mac07.03.12 11:22
Oh man, dann verklagt ihn doch bla bla, ist das wieder lächerlich...
iGod07.03.12 11:27
§ 22 KunstUrhG

Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, daß er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt. Nach dem Tode des Abgebildeten bedarf es bis zum Ablaufe von 10 Jahren der Einwilligung der Angehörigen des Abgebildeten. Angehörige im Sinne dieses Gesetzes sind der überlebende Ehegatte oder Lebenspartner und die Kinder des Abgebildeten und, wenn weder ein Ehegatte oder Lebenspartner noch Kinder vorhanden sind, die Eltern des Abgebildeten.
§ 23 KunstUrhG

(1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:

1. Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;
2. Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;
3. Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;
4. Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.

maxstorm07.03.12 11:33
Manche hier sind so lächerlich. Oh, das darf man nicht! Aber im Gesetz steht.... Typisch...
blue_raptor
blue_raptor07.03.12 11:34
Dazu mal das hier: http://www.rechtambild.de/2011/02/der-irrglaube-uber-gruppenfotos/

Das Bild stellt wohl weder eine Versammlung o.ä. dar, noch geht es darum, den Ort einer solchen abzulichten / darzustellen.
blue_raptor
blue_raptor07.03.12 11:34
maxstorm
Manche hier sind so lächerlich. Oh, das darf man nicht! Aber im Gesetz steht.... Typisch...
Ich weiß nicht was an einer Diskussion lächerlich sein soll.
maceric
maceric07.03.12 11:38
blue_raptor
maxstorm
Manche hier sind so lächerlich. Oh, das darf man nicht! Aber im Gesetz steht.... Typisch...
Ich weiß nicht was an einer Diskussion lächerlich sein soll.

Lächerlich ist daran nichts, sie wird hier nur andauernd geführt, was bei mir und anderen langsam zu Ermüdungserscheinungen führt.
Phoen
Phoen07.03.12 11:39
Kinder, Kinder...
Niemand regiert die Welt.
Stefan S.
Stefan S.07.03.12 11:39
blue_raptor
maxstorm
Manche hier sind so lächerlich. Oh, das darf man nicht! Aber im Gesetz steht.... Typisch...
Ich weiß nicht was an einer Diskussion lächerlich sein soll.

Manch einer will mit "Kleingedrucktem" eben lieber nicht behelligt werden, sondern bleibt lieber "verdunkelt".

Danke für die Links!
iGod07.03.12 11:54
blue_raptor
Dazu mal das hier: http://www.rechtambild.de/2011/02/der-irrglaube-uber-gruppenfotos/

Das Bild stellt wohl weder eine Versammlung o.ä. dar, noch geht es darum, den Ort einer solchen abzulichten / darzustellen.

Eine Versammlung ist doch erstmal eine Zusammenkunft mehrerer Personen, welche den gemeinsamen Willen haben im kollektiv etwas zu tun. Also wird eine Versammlung dargestellt, fraglich ist nur ob diese auch im Sinne von §23 I Nr. 3 KunstUrhG ist.
zwobot07.03.12 11:57
blue_raptor
Dazu mal das hier: http://www.rechtambild.de/2011/02/der-irrglaube-uber-gruppenfotos/

Das Bild stellt wohl weder eine Versammlung o.ä. dar, noch geht es darum, den Ort einer solchen abzulichten / darzustellen.

Danke, wollte ich auch gerade sagen. Gerade für Dokumentarfilmproduktionen ist das echt ein Stolperbein für alles Rechte einsammeln zu müssen, aber an sich schon richtig.
dark-hawk07.03.12 12:02
Ich weiß gar nicht was sich gleich wieder alle aufregen, vllt hat er ja die rechte dafür.
was
was07.03.12 12:04
Wer ernsthaft Probleme mit dem Bild hat soll doch bitte nen Anwalt einschalten.
DP_7007.03.12 12:11
Lächerlich und typisch Deutsch ist das. Gleich mal darauf aufmerksam machen was nicht erlaubt ist und Gesetzestexte zitieren. So sind wir halt, immer schön das Haar in der Suppe suchen und mit dem Finger auf andere Leute zeigen. Oder besser gleich verklagen...
silentgreen
silentgreen07.03.12 12:55
Zur Not müssten auch nur etwa 16 Einverständniserklärungen eingeholt werden. Der Rest ist eh nicht erkennbar. Dennoch gilt das wohl als Versammlung/Gruppe/wie auch immer. Ich würde es so auslegen und letztlich verfährt jeder so, dass er es erst einmal für sich auslegt. Andernfalls würde mit Fotos gar nichts mehr gehen.
Zen 2.107.03.12 13:15
Homie
Bevor andere wieder über Persönlichkeitsrechte jammern, jammer ich mal vom scheiße Deutsch.

Gut vorhergesehen
pogo3
pogo307.03.12 13:22
Ist ein Schulausflug ne Versammlung oder nicht?
Kein Wunder dass uns kaum ein Ausländer versteht, wenn wir selbst nicht in der Lage sind, ein halbwegs gutes Deutsch auf die Beine zu stellen.
Also:
Liebe Mitglieder einer im Internet veröffentlichten Versammlung ambitionierter und interessierter Anwender von Apple Produkten, und derer artverwandter technischer Bereiche, ich veröffentliche hiermit das Bild einer Schulklasse bei schlechtem Wetter auf dem Weg in ein Theater, wobei, wie deutlich zu sehen ist, diese wohl trotz eines Regenschauers gute Laune zeigen.
Ich schmeiss alles hin und werd Prinzessin.
soapsick07.03.12 13:50
mir stellt sich eher die frage wieso pogo3 "domestos" als avatar hat?!
°o0o°
°o0o°07.03.12 13:58
soapsick
mir stellt sich eher die frage wieso pogo3 "domestos" als avatar hat?!

Vielleicht ist er ein TTT ?
Meine Favoriten: Gerhard Uhlhorn ++ Eventus ++ Bart S. ++ torfdin
marco m.
marco m.07.03.12 14:08
Mortiis
Foto Top, Dictionary Flop!

Kein Wunder dass uns kaum ein Ausländer versteht, wenn wir selbst nicht in der Lage sind, ein halbwegs gutes Deutsch auf die Beine zu stellen.

Kommasetzung Flop!
Chevy Chase: Twenty years ago, we had Steve Jobs, Johnny Cash and Bob Hope. Now we have no jobs, no cash, and no hope. Please, don't let Kevin Bacon die!
söd knöd07.03.12 14:12
rechtlich hin rechtlich her, immerhin kann man pogo3 ja anrufen wenn man auf dem Bild ist und was gegen die Veröffentlichung hat. Da isst doch lobenswert.
Mungonit07.03.12 14:24
Naja Versammlung hin oder her, das Problem ist eher, dass das Kinder sind und das Bilder von Kindern, so weit ich weiß, nicht ohne Einverständniserklärung der Eltern veröffentlicht werden dürfen.
Das war jedenfalls mal ein Problem als unsere Fussballmanschaft fotografiert werden sollte.
Korrigiert mich aber bitte, wenn ich grob falsch liege.

Lg
Gilderoy Lockhart07.03.12 14:36
@blue_raptor: Danke für den Link, das ist ja eine generell sehr informative Seite.

@mtn: Das Bild sollte, sofern keine Einwilligungen der abgebildeten Personen (bzw. von deren Erziehungsberechtigten) vorliegen, gelöscht werden. Vielleicht sollte ein Button eingeführt werden, mit dem man etwaige Verstöße melden kann -- dann braucht man keine leidigen Diskussionen deswegen zu führen.



MrGoodkat
MrGoodkat07.03.12 14:41
Streu ne Tüte frische Pornobalken drüber – fertig.
°o0o°
°o0o°07.03.12 14:53
MrGoodkat
Streu ne Tüte frische Pornobalken drüber – fertig.

Dürfte nicht so einfach sein, man kann ein bereits hochgeladenes Bild im Nachhinein nicht mehr editieren.
Meine Favoriten: Gerhard Uhlhorn ++ Eventus ++ Bart S. ++ torfdin
Zen 2.107.03.12 14:56
MrGoodkat
Streu ne Tüte frische Pornobalken drüber – fertig.

And here we go
härteres will ich auf Grund der Kinder oben nicht verlinken
flocko07.03.12 15:06
Cooles Bild.
Jeder sollte doch selber entscheiden ob er Persönlichkeitsrechte verletzt oder nicht. Ich tu es auch ab und an mit meiner Fotografie. Solange keine anderen Menschen unwürdig dargestellt werden, und sich niemand explizit dagegen äussert, ist es mir egal.
Aber ich geh auch bei Rot über die Strasse und putz mir die Zähne Morgens mit Elmex und Abends mit Aronal... Mal wat riskieren. Bin halt Adrenalinjunk.
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