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"Unterschiedliches Strafmaß" von dom_beta

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Ausgangsbeitrag

dom_beta21.07.1200:21
Unterschiedliches Strafmaß
„...“

Kommentare

fynns1996@aol.com21.07.12 00:38
Tja, was soll man dazu noch sagen, schlechtes Rechtssystem. Aber wenn wir uns ständig alle Fehler unseres Rechtssystems vor Augen führen würden, würden wir ausrasten.
iGod21.07.12 00:53
In diesem Thread wird es zur Eskalation kommen.
Das Bild ist einfach nur hirnverbrand, aber man kann mit Nichtjuristen sowieso nicht über solche Themen diskutieren, weil sie überhaupt nicht objektiv über solche Sachverhalte urteilen können. (siehe Hells Angels Fall)
Im deutschen Rechtssystem gibt es keine Fehler, höchstens ein paar Kleinigkeiten, die man verfeinern müsste, aber da fängt es ja schon wieder an - Fehler die zum Ausrasten führen...

Ich gehe aber davon aus das der gemeine MTN User hier wieder alles besser weiß.

Stammtisch ist offen.
dom_beta21.07.12 01:22
Na ja, es gibt allerdings mehr Fälle wo der "Diebstahl" von "nicht-existenten" Sachen wie Software härter geahndet wurde, als ein schweres Kapitalverbrechen wie Mord, Vergewaltigung oder Missbrauch. Letztere drei Verbrechen erachte ich als erheblich schwerwiegender als so ne dusselige Raubkopie.
...
ein.Leguan
ein.Leguan21.07.12 01:33
hirnverbrand
was
was21.07.12 03:11
Gibt's hier einen Juristen?
zwobot21.07.12 03:56
Aus persönlicher Erfahrung halte ich nichts von Richtern und der bisweilen absurden Auslegung des Systems und der Urteilsfindung. Willkür trifft es ganz gut.

Trotzdem muss ich noch anmerken, dass ein Kapitalverbrechen durchaus starke Bestrafung brauchen kann, denn man muss bedenken wieviele Menschen bei unrechtmäigen Bereicherungen möglicherweise ihre Existenz verlieren. Ich kenne 2 Firmen, die dicke Auftragsbücher und trotzdem pleite gingen, weil Kunden nicht zahlen konnten.
°o0o°
°o0o°21.07.12 06:32
Recht haben und recht bekommen ist ja sowieso zweierlei und das ist doch nicht nur in Deutschland so.
Beispiel:

Herr A. borgt sich 50.000 Euro von Herrn B mit dem versprechen es innerhalb 2 Jahres zurück zu zahlen.
Nach zwei Jahren zahlt aber Herr A. nicht und wird von Herrn B. verklagt.

Er bekommt recht und Herr A. wird für 5 Jahre ins Gefängnis gesteckt, da er aber kein grösseres Besitztum hat da er alles versoffen hat und auf mittlerweile auf der Strasse unter einer Brücke schläft bekommt Herr B. sein Geld trotzdem nicht zurück. Das Gericht steckt also Herrn A. ins Gefängnis zahlt aber NICHT das Geld an den Geschädigten Herrn B.

Fazit. Herr B. hat vor Gericht recht bekommen - jedoch hat er sein Geld nicht zurück erhalten auch keine Entschädigung da Herr A. nicht zahlungsfähig ist.

Während dessen freut sich Herr A. und lacht sich kaputt und sagt sich " Cool nach 5 Jahren hab ich meine Strafe abgesessen und werde dabei noch umsorgt, Knast ist ja wie Hotel und allemal besser als unter der Brücke zu pennen"

So sieht es doch derzeit aus in der Welt, oder nicht?
Meine Favoriten: Gerhard Uhlhorn ++ Eventus ++ Bart S. ++ torfdin
ChrisK
ChrisK21.07.12 06:52
°o0o°
So sieht es doch derzeit aus in der Welt, oder nicht?

Jepp, nur das die Leute meistens nicht mal im Knast landen. Offenbarungseid beim Gerichtsvollzieher und dann war es das.
Wer anderen eine Bratwurst brät, hat ein Bratwurstbratgerät.
saxmax
saxmax21.07.12 08:38
dom_beta
Wo ist eigentlich Dein Avatar geblieben?............ Urheberrechtsverletzung?
SaxMax mag MACs!
sulako21.07.12 09:14
Ich selbst bin kein Jurist. Aber ich nehme nicht jedes doofe Bild oder News im Internet für bare Münze.

Schnell kann man so etwas ins Internet stellen. Verbreitet über Twitter, Facebook etc. macht es dann die Runde. Hinterfragt wird so etwas selten.
roca12321.07.12 09:36
Das Bild ist einfach nur hirnverbrand, aber man kann mit Nichtjuristen sowieso nicht über solche Themen diskutieren, weil sie überhaupt nicht objektiv über solche Sachverhalte urteilen können. (siehe Hells Angels Fall)
Im deutschen Rechtssystem gibt es keine Fehler, höchstens ein paar Kleinigkeiten, die man verfeinern müsste, aber da fängt es ja schon wieder an - Fehler die zum Ausrasten führen...

Die Auslegung und Verbiegung des Rechtssystem ist der Fehler.
Sieht man doch am Armin Meiwes Fall aus Tötung auf Verlangen wird Mord gemacht…
crossinger21.07.12 09:38
iGod
In diesem Thread wird es zur Eskalation kommen.
Das Bild ist einfach nur hirnverbrand, aber man kann mit Nichtjuristen sowieso nicht über solche Themen diskutieren, weil sie überhaupt nicht objektiv über solche Sachverhalte urteilen können.

Lassen wir doch mal die linke Hälfte des Bildes weg. Ich bin auch kein Jurist, aber mir will bis heute nicht in den Kopf, warum Vermögensdelikte genauso (und teils schwerer) bestraft werden als z.B. Tötungsdelikte. Wenn es dazu mal eine Quelle gäbe, die auch dem juristischen Laien die Hintergründe näherbringt... Ohne Erklärung der Zusammenhänge sieht es für mich danach aus, dass unser Rechtssystem Eigentum stärker schützt als das Leben - und das werden viele als ungerecht empfinden.
ein.Leguan
ein.Leguan21.07.12 09:53
Kapitalverbrechen

wahrscheinlich wird es das Beste sein, für Kinderschänder wieder zur Todesstrafe zu greifen.
DP_7021.07.12 10:04
Absolutes Stammtisch-Bildzeitung-Niveau. Fehlt nur noch die Schlagzeile "Pädo-Monster bekommt weniger Knast als Raubkopierer".

Unwürdig.
SindDennAlleBlöd21.07.12 10:07
@iGod

a) Alle Juristen, die ich kenne, und das sind einige, würden sich nie zu solch unreflektierten Sätzen wie "Im deutschen Rechtssystem gibt es keine Fehler" hinreissen lassen. Wer so etwas sagt ist einfach völlig verblendet (aber das kennen wir ja in vielen Zusammenhängen von dir)

b) Bist du soweit von einem Juristen entfernt (in deinem 3. oder 4. Semester Studium), wie Kim Schmitz von der US Basketball Nationalmannschaft! Vor allem weit entfernt von einem Juristen, der auch nur im Ansatz so etwas gewaltiges, wie "das deutsche Rechtssystem" beurteilen kann. Lernt man im Studium nicht mehr, sein eigenes Wissen irgendwie einzuschätzen, oder ist das ein persönliches Problem von dir?
kmb21.07.12 10:17
Ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, dass sich dieses Forum analog zur Klientel von Apple entwickelt.
Waldi
Waldi21.07.12 10:20
ein.Leguan
Kapitalverbrechen

wahrscheinlich wird es das Beste sein, für Kinderschänder wieder zur Todesstrafe zu greifen.

Genauso wie jüngst in Texas, als der geistig behinderte Schwarze hingerichtet wurde! Der hat immerhin vor langer Zeit selbst jemanden getötet. Die Todesstrafe dafür finde ich aber trotzdem nicht gerecht. Abgesehen davon, dass ich sowieso gegen die Todesstrafe bin.

Also nicht immer sofort nach der Todesstrafe schreien!
vanna laus amoris, pax drux bisgoris
Hageti
Hageti21.07.12 10:23
Die Grundgedanken des Rechtssystems sind schon sehr sehr alt. Viele Menschen litten Hunger, Durst und hatten kaum Vermögen. Wenn ein Dieb sich an diesem Wenigen auch noch vergriff, war oft der Tot durch verhungern nicht weit. Daher waren die Strafen für Raub, Diebstahl usw. sehr hoch im Vergleich zu Anderen. Gleichzeitig gab es auf Wunsch der Familie des Opfers die Todesstrafe für Tötungsdelikte. Leider nahmen sich hochrangige Persönlichkeiten zur damaligen Zeit heraus, niederes Volk zu sexuellen Handlungen zu "überreden". Die Strafen dafür waren lächerlich, wenn es mal zum Richterspruch kam.
Auf dieser Grundlage agiert unser Rechtssystem noch heute.
iGod21.07.12 10:42
roca123


Die Auslegung und Verbiegung des Rechtssystem ist der Fehler.
Sieht man doch am Armin Meiwes Fall aus Tötung auf Verlangen wird Mord gemacht…

Da fängt es doch schon an. Du hast überhaupt keinen blassen Schimmer von Mord (Mordmerkmalen) und der Tötung auf Verlangen.
Tötung auf Verlangen setzt voraus, dass das Opfer den Täter gerade zu bestimmt hat und von ihm umgebracht werden will. In dem Fall von Armin Meiwes war es aber nicht so, A.W. hat das Opfer überredet sich für seine Spielchen bereit zu erklären. Die waren ja schon wieder am Bahnhof und das Opfer wollte abreisen, aber irgendwie hat er es dann doch überredet zu bleiben. Aber es war niemals eine Tötung auf Verlangen.
Und dann fängt man halt an die Mordmerkmale zu prüfen und in dem konkreten Fall war das Merkmal "zur Befriedigung des Geschlechtstriebs" einschlägig.
Am besten du liest dir mal das BGH Urteil durch @@ BGHst 50, 80 ist es glaube ich.


Außerdem kann man die Strafen auf dem Bild gar nicht vergleichen. Links ist der Pädophile, der nach deutschem Recht bestraft wird und rechts Kim Schmitz, der nach US Recht bestraft wird.
Nur wenn Delikt und Strafe kennt kann man objektiv gar nicht beurteilen, inwieweit die Strafe gerecht ist, man kennt die Hintergründe usw. gar nicht.
Man wird nicht nur für die Tat bestraft sondern auch für die kriminelle Energie, die man entwickelt hat, und die ist u.U. bei einem Kapitalverbrecher über einen langen Zeitraum höher als bei einem Sexualstraftäter.
Amfortas21.07.12 11:19
iGod
Im deutschen Rechtssystem gibt es keine Fehler, höchstens ein paar Kleinigkeiten, die man verfeinern müsste.

Also wenn Du schon den Juristen heraushängen lässt, mach' ich das auch:
Ich kenne keinen Hochschullehrer der Rechtswissenschaften, der keine Fehler im deutschen Rechtssystem benennen kann: Der eine hält Art. 20a GG für vollkommen deplatziert (was soll auch bitte der Umweltschutz neben den grundsätzlichsten und wichtigsten Staatsorganisationsprinzipien?), der andere hält § 762 BGB für dogmatisch unbegründbar (warum sollte man sich auch wegen einer Wette nicht ruinieren können, wegen allerlei anderem kann man das doch auch?), viele halten § 173 StGB für verfassungswidrig (was soll auch das geschützte Rechtsgut sein? Reicht dafür, wie das BVerfG im Prinzip und stark vereinfacht meint, wirklich Art. 6 I GG aus?), beinahe alle halten § 263 StGB für bis zur Unanwendbarkeit hin schlecht formuliert und davon, wie der EuGH das deutsche Schuldrecht zermörsert, will ich gar nicht anfangen – die Liste ist endlos. Das deutsche Rechtssystem ist voller Fehler (wofür bräuchten wir auch sonst einen Gesetzgeber?) und zu behaupten, das sei nicht so, ist wirklich sehr überheblich und fast schon ein bisschen beschränkt.

iGod
Man wird nicht nur für die Tat bestraft sondern auch für die kriminelle Energie, die man entwickelt hat, und die ist u.U. bei einem Kapitalverbrecher über einen langen Zeitraum höher als bei einem Sexualstraftäter.

Falsch! Man wird hier ausschließlich nach der Schuld (das hat mit krimineller Energie nicht notwendigerweise etwas zu tun) bestraft.

P.S.: All das ändert nichts daran, dass das Bild oben dumme Propaganda ist. Hier werden zwei Rechtssysteme, die nicht miteinander zu tun haben, verglichen, und das macht einfach keinen Sinn. Außerdem ist Kim Schmitz noch nicht verurteilt worden – bevor man über Strafmaßvergleiche spricht, sollte man das doch bitte abwarten.
Eine gute Grundlage ist das Fundament für eine solide Basis.
_mäuschen
_mäuschen21.07.12 11:21

Hirnverbrand


iGod21.07.12 12:37
Amfortas

Naja, so pauschal kann man das alles halt nicht sagen. Es gibt in Jura nicht die eine richtige Meinung. Für mich macht Art. 20a GG als weitere Staatszielbestimmung an der Stelle zB Sinn.
Du kannst 5 Profs fragen und 3 verschiedene Antworten bekommen, du kannst aber 5 mal die gleiche Antwort bekommen und der BGH macht es trotzdem wieder anders.

Und wenn du dir zB die Fälle vom untauglichen Versuch anschaust wirst du feststellen das man nicht nur nach der Schuld bestraft wird sondern auch dafür das man eine böse Gesinnung hatte und zur Tat angesetzt hat. (Der Typ der unwissentlich auf einen Toten schießt)
saxmax
saxmax21.07.12 13:11
Was muss eigentlich im Kopf dessen drin sein, der ein solches Thema in einem Mac-Technik-Forum diskutieren will..... sry aber das musste jetzt mal raus.

"Meister beta" tu uns doch den Gefallen (oder zumindest mir) und log Dich für solche Themen in ein "Blöd"-Zeitungsforum ein... sie begrüßen Dich mit Kusshand

*Kopfschüttel*
SaxMax mag MACs!
Amfortas21.07.12 17:18
iGod
Naja, so pauschal kann man das alles halt nicht sagen. Es gibt in Jura nicht die eine richtige Meinung. Für mich macht Art. 20a GG als weitere Staatszielbestimmung an der Stelle zB Sinn.
Du kannst 5 Profs fragen und 3 verschiedene Antworten bekommen, du kannst aber 5 mal die gleiche Antwort bekommen und der BGH macht es trotzdem wieder anders.

Es stimmt schon, dass man zu beinahe allem mehrere Meinungen haben kann; genau deswegen kannst Du nicht so definitiv sagen, dass es keine Fehler im deutschen Rechtssystem gibt. Meiner Meinung nach z.B. ist der Umweltschutz in Art. 20a GG doch wirklich sehr fehl am Platz, v.a. wenn man bedenkt, dass er inhaltlich auch schon vor der Einführung dieses Artikels quasi genau so gültig war. Das ist einfach nur eine systematisch unlogische Betonung des Umweltschutzes, die zwar als Staatsziel durchaus begrüßenswert ist, die aber nichts direkt nach den Sätzen des Art. 20 GG (v.a. natürlich Art. 20 II 1 GG) zu suchen hat (a.A. vertretbar).

iGod
Und wenn du dir zB die Fälle vom untauglichen Versuch anschaust wirst du feststellen das man nicht nur nach der Schuld bestraft wird sondern auch dafür das man eine böse Gesinnung hatte und zur Tat angesetzt hat. (Der Typ der unwissentlich auf einen Toten schießt)

Dann bearbeite doch mal einen Fall, in dem jemand mit 3,3 ‰ BAK auf einen Toten schießt – da bricht Deine Gesinnungsstrafrechtstheorie aber schön zusammen.
Eine gute Grundlage ist das Fundament für eine solide Basis.
iGod21.07.12 18:27
Im Zweifel kriege ich den mit §323a dran.

Vielleicht solltest du dir noch die Fälle angucken wo das subjektive Rechtfertigungselement fehlt. Da wird der Täter (nach h.M.) dann wegen Versuchs bestraft nur weil er die Handlung mit dem "bösen Willen" durchgeführt hat und nicht weil er ein Unrecht verwirklicht hat.

Amfortas21.07.12 18:47
iGod
Im Zweifel kriege ich den mit §323a dran.

Vielleicht solltest du dir noch die Fälle angucken wo das subjektive Rechtfertigungselement fehlt. Da wird der Täter (nach h.M.) dann wegen Versuchs bestraft nur weil er die Handlung mit dem "bösen Willen" durchgeführt hat und nicht weil er ein Unrecht verwirklicht hat.

Auch wenn das subjektive Rechtfertigungselement bei Notwehr fehlt, gibt es für Schuldunfähige/-lose keine Strafbarkeit. BGHSt 2, 194ff: "Strafe setzt Schuld voraus." Du vermischst hier Definitionen mit Strafgründen.
§ 323a StGB ist ein hochumstrittener Ausnahmetatbestand, der dogmatisch höchst zweifelhaft ist und nur vom Ergebnis her denkt (weshalb er dann doch im Endeffekt legitim ist). Außerdem muss der Vollrausch schuldhaft herbeigeführt werden, also ist auch hier kein Gesinnungsstrafrecht vorhanden.
Natürlich gibt es (leider) Gesinnungsstrafrecht im StGB, aber bisher hast Du noch nichts davon gefunden – ich bleibe gespannt…
Eine gute Grundlage ist das Fundament für eine solide Basis.
°o0o°
°o0o°21.07.12 22:17
Lol was für eine heiße Diskussion.
Was ist eigentlich wenn jemand beim nachtwandeln jemand anders aus Versehen tötet. Ist er dann schuldig oder nicht, ist ja nicht mit Absicht passiert.
Meine Favoriten: Gerhard Uhlhorn ++ Eventus ++ Bart S. ++ torfdin
antihiphop2002
antihiphop200221.07.12 23:09
Geile Diskussion über recht. Was sich aus so nem Bild alles entwickeln kann. Ich Streu dann als absoluter Nichtjurist mal BGB 961 - 964 ein. Hornissen und Wespen Freunde werden hier eindeutig diskriminiert!
Wenn es einen Menschen gäbe, der wagte, alles zu sagen, was er von dieser Welt gedacht hat, bliebe ihm kein Quadratmeter mehr, um sich darauf zu behaupten
Amfortas22.07.12 00:05
@°o0o°: Das kommt d'rauf an. Wenn der Schlafwandler tatsächlich niemanden umbringen wollte und auch nicht wusste, dass er im Schlaf dazu neigt, andere Leute zu töten und deshalb keine dies verhindernde Vorsichtsmaßnahmen getroffen hat, ist er nicht strafbar. So ein Fall ist allerdings nur schwer zu konstruieren. Ansonsten wird davon ausgegangen, dass Schlafende überhaupt nicht handeln können, was bedeutet, dass sie sich auch nicht strafbar machen können.
Eine gute Grundlage ist das Fundament für eine solide Basis.
sockpuppet
sockpuppet22.07.12 04:48
iGod ist also im Erst-Semester Jura und macht hier seine ersten Fingeruebungen in Sachen Rechtsverdreher.
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