Garantie und Gewährleistung
Vorbemerkung: Ich bin kein Jurist, der folgende Text gibt meinen Wissenstand zum Thema Garantie und Gewährleistung wieder. Wer darin sachliche Fehler findet, möge mir dies bitte per Mail oder Kommentar mitteilen, dann werde ich den Text entsprechend ändern.
Zu Garantie und Gewährleistung, weil das immer gerne durcheinander geworfen wird
1. die Garantie ist eine freiwillige Leistung, häufig vom HERSTELLER einer Sache, manchmal auch vom HÄNDLER. Die Ausgestaltung der Garantiebedingungen ist dem Garantiegeber überlassen. Apple gibt als Hersteller ein Jahr Garantie.
2. die Gewährleistung ist gesetzlich geregelt, in der Pflicht ist hier der HÄNDLER der Sache, nicht der Hersteller. Die Gewährleistung beträgt (in D) zwei Jahre. Im ersten Halbjahr muß der Händler dem Käufer ein Verschulden nachweisen, wenn er nicht in die Pflicht genommen werden will. Danach muß der KÄUFER nachweisen, daß der Schaden nicht durch seine Schuld entstanden ist, sondern bereits latent von Anfang an vorhanden war.
3. gehört zwar nicht direkt dazu, aber wird auch gerne in diesem Zusammenhang verwechselt: eine vierzehntägige Rücknahmepflicht des Händlers gibt es nur bei Fernabnahme (Versandkauf) oder Haustürgeschäften. Beim Kauf im Laden ist der Händler nach Abschluß des Kaufvertrages nicht verpflichtet eine Sache bei Nichtgefallen wieder zurückzunehmen.