UNO Konvention zum Schutz der Rechte von Menschen mit Behinderungen
Liebe Leser. Unter
findet derzeit eine Unterschriftenaktion statt, welche die Ratifizierung der „UNO Konvention zum Schutz der Rechte von Menschen mit Behinderungen“ durch den Bundesrat fordert. 139 Staaten haben sie bereits unterschrieben, 49 auch ratifiziert.
Die Konvention stellt lediglich sicher, dass behinderte Menschen die gleichen Rechte erhalten, wie gesunde Menschen. Man könnte meinen, das sei durch die Bundesverfassung längst gewährleistet, dem ist aber nicht so!
In den Verfassungen aller demokratischen Staaten finden wir zwar wohlklingende Formulierungen wie „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich“ oder „Kein Mensch darf diskriminiert werden“. Das Dumme ist nur: Wenn das Gesetz auf dem Papier von „Menschen“ spricht, versteht der Jurist in der Praxis eigentlich „männliche, weisse, heterosexuelle, gesunde Christen im erwerbsfähigen Alter“.
Alle Gruppen, die diesem Raster nicht entsprechen, müssen sich ihre Rechte mühsam erkämpfen. Bestes Beispiel sind da die Frauen, die ja über die Hälfte der Bevölkerung ausmachen, aber in der Schweiz erst seit 1990 (Bundesgerichtsurteil gegen Appenzell-Innerrhoden) flächendeckend das Stimm- und Wahlrecht ausüben können.
Während dem aber die meisten Minderheiten in der Schweiz heute einen einigermassen akzeptablen „Status Quo“ geniessen, werden behinderten Menschen teilweise immer noch fundamentale Grundrechte, wie zum Beispiel das Recht auf Selbstbestimmung, Bildung oder Niederlassungsfreiheit vorenthalten.
Sehen Sie es von dieser Seite: Diese Unterschriftenaktion bietet Ihnen die einzigartige Möglichkeit, etwas Gemeinnütziges zu tun, ohne auch nur einen Rappen investieren zu müssen. Deshalb bitte ich Sie als Betroffener: Seien Sie solidarisch und unterschreiben Sie die UNO-Behindertenkonvention, damit auch die Damen und Herren im Bundeshaus begreifen: Es gibt keine „Behinderten“, es gibt nur „Menschen mit einer Behinderung“!
Islam Alijaj, Lomali Technologies, Zürich