32 US-Bundesstaaten und Epic vs. Apple – Beistand im Verfahren
Die juristischen Fehden, die Epic mit Apple austrägt, betreffen letztlich nicht nur die beiden Streitparteien – und könnten zur Folge haben, dass Cupertino andere Zahlungssysteme zulassen oder von der Umsatzbeteiligung in seiner jetzigen Höhe Abstand nehmen muss. Das im September 2021 von Richterin Yvonne Gonzalez Rogers gefällte Urteil barg daher viel Sprengkraft: In Apps platzierte Hinweise, die auf alternative Bezahlmethoden hinweisen, sollte Apple nicht länger unterbinden dürfen. Dem US-Konzern wurde jedoch bis zur Berufungsverhandlung ein Aufschub für die Umsetzung dieser Auflage eingeräumt. Außerdem entschied Gonzalez Rogers in einem wichtigen Aspekt zugunsten Apples: Das Unternehmen sei kein Monopolist. Epic legte gegen diesen Aspekt Berufung ein – und bekommt nun Schützenhilfe von zahlreichen US-Bundesstaaten und dem Weißen Haus.
35 Bundesstaaten sehen Verstoß Apples gegen „Sherman Act“Hat Apple eine Monopolstellung inne und konnte so ein wettbewerbswidriges Geschäftsgebaren etablieren? Dieser Frage geht nun ein Berufungsgericht nach, nachdem Epic eindeutig Markmissbrauch vonseiten Cupertinos sieht. Wie
Foss Patents berichtet, teilen 35 US-Bundesstaaten die Ansicht der Softwareschmiede: Sie reichten einen
Amicus-Brief an das Gericht ein, in denen Generalstaatsanwälte auf die aus ihrer Sicht marktbeherrschende Stellung Apples hinweisen. Das erstinstanzliche Gericht habe einen Fehler begangen und ein wichtiges Kartellgesetz unberücksichtigt gelassen. Hierbei handelt es sich um den sogenannten „Sherman Act“, welcher unter anderem vorsieht, dass Unternehmen keine monopolbildenden einseitigen Maßnahmen ergreifen dürfen. Apple habe jedoch genau das getan.
Auch Washington lässt Tendenz zugunsten von Epic erkennenEin weiterer
Amicus-Brief an das Berufungsgericht kommt vom Weißen Haus: Washington erklärt formal, keine der beiden Parteien unterstützen zu wollen – die Inhalte des Briefs lassen aber eine klare Tendenz erkennen. Die US-Regierung ist ebenfalls der Auffassung, dass die rechtlichen Vorgaben anders zu bewerten seien als dies Richterin Gonzalez Rogers tat. Apple dürfte durch die Schriftsätze in die Enge getrieben werden: Das engen Auflagen des iOS App Store geraten in immer mehr Staaten zunehmend unter Beschuss.