3G-Patente: Samsung darf Schadenersatz von Apple fordern
In den gerichtlichen Auseinandersetzungen zwischen Apple und Samsung, die inzwischen in zehn verschiedenen Ländern ausgefochten werden, konnte Samsung einen Erfolg erzielen. So urteilte ein Gericht in den Niederlanden, dass Apple tatsächlich gegen 3G-Patente verstoße, jedoch ein Verkaufsverbot nicht infrage komme. Da es sich um ein FRAND-Patent handelt, muss eine Lizenzierung der grundlegenden und industrieweit eingesetzten Technologie unter fairen Konditionen gewährleistet sein - ein Verkaufsverbot scheidet damit aus. Samsung kündigte in einer Stellungnahme bereits an, dass man nun von Apple für die bisherige Nutzung Schadenersatz fordern wolle. Die gerichtliche Entscheidung dokumentiere, dass Apple sich technologischen Innovationen von Samsung bediene, ohne dafür Lizenzgebühren zu entrichten. Für Samsung stellt dies einen der wenigen gerichtlichen Erfolge in den Rechtsstreitigkeiten dar; bislang konnte Apple die Gerichte weitaus häufiger davon überzeugen, zugunsten Apples bzw. gegen Samsung zu entscheiden.
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