Abmahnungen an User von Popcorn Time und cuevana.tv rechtens?
Die Verunsicherung ist wieder einmal groß. Die Kanzlei Waldorf Frommer schickte in letzter Zeit diversen Usern der Video-Portale Popcorn Time und cuevana.tv Abmahnungen wegen der Verbreitung urheberrechtlich geschützter Filme. Schon im Dezember sorgte eine Abmahnwelle gegen Nutzer des Streaming-Portals RedTube für Schlagzeilen.
Der jetzige Fall unterscheidet sich davon aber in einem wichtigen Punkt: Während RedTube – ähnlich wie YouTube – nur Videostreams anbietet und damit für den User rechtlich unbedenklich ist, funktionieren Popcorn Time und cuevana.tv über das Torrent-Netzwerk; wenn User sich dort einen Film anschauen, bieten sie diesen immer auch gleichzeitig zum Upload an und begehen damit eine illegale Handlung – die unerlaubte Vervielfältigung von urheberrechtlich geschütztem Material.
Rechtsanwalt Tobias Röttger (
) von der Kanzlei GGR Rechtsanwälte in Mainz erklärt in seinem neuen Beitrag für MacTechNews.de die
rechtlichen Unterschiede zwischen reinen Streaming-Plattformen wie Redtube und Video-Diensten, die über das Torrent-Netzwerk funktionieren und erläutert, warum man in Deutschland die Finger von Portalen wie Popcorn Time oder cuevana.tv lassen sollte.
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