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AirPods Max: Bei Garantiefall Ersatz – aber nicht für das ganze Produkt

Es ist ohne Zweifel ärgerlich, ein neues Gerät zu erhalten und feststellen zu müssen, dass dieses fehlerhaft ist. In der Regel fungiert der Händler oder Hersteller als erste Anlaufstelle – und versorgt Betroffene beispielsweise mit einem Ersatzprodukt. Apple ist im Garantiezeitraum üblicherweise ziemlich kulant – und zögert manchmal auch nicht, defekte Geräte vollständig zu ersetzen. Angesichts der Kritik am Unternehmen, dass dessen Produkte eine „Wegwerfkultur“ fördern würden (siehe ), tut Cupertino gut daran, bei den AirPods Max auf einen modularen Aufbau zu setzen.


Apple ersetzt – aber nicht zur Gänze
Die AirPods Max sind Apples Antwort auf die kabellosen Bügelkopfhörer anderer Hersteller – und wissen in Tests mit einem satten Klang, einem hohen Tragekomfort und einer mehr als konkurrenzfähigen Geräuschunterdrückung zu überzeugen. Wer das neue Zubehör in Empfang nimmt und Mängel oder Schäden an den Ohrhörern bemerkt, erhält normalerweise recht zeitnah Ersatz. Apple beschränkt diesen aber auf das schadhafte Teil.

Quelle: @Daymo502 via Twitter

Einwandfreie Komponenten müssen zurück zu Apple
So berichtet nun ein Betroffener vom Umtauschprozess – der Besitzer neuer AirPods Max hatte Probleme mit der verbauten Krone. Apple leistete Ersatz – für den Bügel mitsamt den Ohrhörern. Die Ohrpolster wiederum waren nicht Teil der neuen Lieferung – Apple erwartet in diesen Fällen, dass Betroffene diese abnehmen und an das Unternehmen zurücksenden. Das ist nicht weiter schwierig, haften die Ohrpolster doch magnetisch an den Hörern. Wie der Betroffene anmerkt, sei das bei den AirPods Pro anders – so liefert der Konzern beispielsweise im Rahmen des aktuellen Austauschprogramms auch neue Silikonaufsätze an Kunden aus. Allerdings ersetzt Apple in diesen Fällen auch lediglich die In-Ears selbst – nicht jedoch das Ladecase. Im Übrigen lassen sich die Silikontips bei Apple auch für neun Euro nachbestellen – die Ohrpolster der AirPods Max sollen zukünftig 69 Euro ausmachen. Selbstverständlich sind auch diese von der Garantie abgedeckt – aufgrund des modularen Aufbaus der AirPods Max lassen sie sich ebenfalls separat umtauschen. Das Unternehmen scheint so auch der Kritik, es produziere „Elektroschrott“, etwas entgegensetzen zu wollen.

Kommentare

Gammarus_Pulex
Gammarus_Pulex12.01.21 14:20
Warum auch sollte Apple ein Ladecase austauschen, wenn es nur ein Problem mit den Ohrstöpseln gibt
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DTP
DTP12.01.21 15:31
MTN
Selbstverständlich sind auch diese von der Garantie abgedeckt…
Wieso ist das selbstverständlich? Eine Garantie ist ja ein freiwilliges zusätzliches Versprechen eines Herstellers, das diese nach eigener Vorstellung ausgestalten kann.

Oder werft ihr Garantie und Gewährleistung durcheinander?
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iBert12.01.21 19:12
DTP
MTN
Selbstverständlich sind auch diese von der Garantie abgedeckt…
Wieso ist das selbstverständlich? Eine Garantie ist ja ein freiwilliges zusätzliches Versprechen eines Herstellers, das diese nach eigener Vorstellung ausgestalten kann.

Oder werft ihr Garantie und Gewährleistung durcheinander?
Weil eine 6 monatige Garantie in Deutschland genauso gesetzlich verankert ist wie die 2 jährige Gewährleistung ab Kaufdatum? Das ist doch wohl selbstverständlich und da gibt es auch nichts was der Hersteller "ausgestalten" könnte. Da gibt es ganz klare Gesetze. Richtig ist, dass man keinen direkten Anspruch auf ein Austauschneugerät hat. Wirfst du da evtl etwas durcheinander?
Objektiv ist relativ, subjektiv gesehen.
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kijuba
kijuba12.01.21 19:52
iBert
Weil eine 6 monatige Garantie in Deutschland genauso gesetzlich verankert ist wie die 2 jährige Gewährleistung ab Kaufdatum? Das ist doch wohl selbstverständlich und da gibt es auch nichts was der Hersteller "ausgestalten" könnte. Da gibt es ganz klare Gesetze. Richtig ist, dass man keinen direkten Anspruch auf ein Austauschneugerät hat. Wirfst du da evtl etwas durcheinander?

Es gibt in Deutschland keine gesetzlich verankerte Garantie. Wir haben lediglich eine Beweislastumkehr in den ersten 6 Monaten der Gewährleistung im Consumerbereich. Bitte nicht verwechseln.
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aMacUser
aMacUser12.01.21 23:27
kijuba
Es gibt in Deutschland keine gesetzlich verankerte Garantie. Wir haben lediglich eine Beweislastumkehr in den ersten 6 Monaten der Gewährleistung im Consumerbereich. Bitte nicht verwechseln.
Vollkommen korrekt. Gesetzlich vorgeschrieben ist nur eine Gewährleistung von zwei Jahren. Eine gesetzliche Garantie gibt es nicht. Die Daumen runter für kijuba sind absolut nicht gerechtfertigt.
Der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung ist sehr simpel. Die Gewährleistung deckt nur Mängel und Folgeschäden ab, die bereits bei der Auslieferung des Artikels bestanden, bzw. durch bereits bei Auslieferung bestehende Mängel verursacht wurde. Eine Garantie hingegen deckt Schäden ab, die beim Kunden entstanden sind. Bei einer Garantie hängt es jedoch immer von den spezifischen Garantiebedingungen des Garantiegebers ab, was genau abgedeckt ist.
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