AirTags-Sammelklage: Apple als Anbieter für Stalker – Verletzung von Anti-Stalking-Gesetzen?
Apples Rechtsabteilung hatte zwar versucht, die Sammelklage direkt zu verhindern, das Gericht wollte den Argumenten zur Abweisung jedoch nicht folgen: Laut Begründung haben die Kläger ausreichend Belege vorgebracht, warum Apple als Komplize von Stalkern angesehen werden könnte, wenn diese AirTags dazu einsetzen, ihre Opfer auszuspähen. Um den vollen Umfang jener Vorwürfe zu verstehen, muss man knapp drei Jahre
zurückblicken – nämlich auf die ersten Monate nach Markteinführung der kleinen Etiketten, welche eigentlich nur dazu dienen sollen, verlorene Gegenstände aufzuspüren.
Nutzer zufrieden, Stalker zufriedenAls die AirTag im April 2021 auf den Markt kamen, zeigten sich die neuen Besitzer über die einfache Einrichtung und Nutzung begeistert. Selbiges traf jedoch auch auf Stalker zu, die ebenfalls recht günstige und sehr zuverlässige Werkzeuge vorfanden, den Aufenthaltsort anderer Personen auf Schritt und Tritt zu verfolgen. Apple reagierte zwar mit mehreren Verschärfungen und führte neue Warnungen beim Mitführen unbekannter AirTags ein, zunächst war jedoch tagelanges Verfolgen ohne jeden Hinweis möglich. Die Präzision der Ortung übertraf gängige andere Produkte deutlich, was das Problem intensivierte – kein anderer Tracker war zuvor zu derart langanhaltender, genauer Verfolgung in der Lage.
Schützte Apple erst viel zu spät?Genau diesen Punkt greift die eingangs angeführte Klage auf. Apple habe ein wissentlich unfertiges Produkt schnellstmöglich auf den Markt gebracht und kaum Schutz vor Missbrauch geboten. Dies sei als Defekt zu klassifizieren, denn die AirTags arbeiteten nicht so sicher wie angepriesen. Unternehmen sind in der Tat dazu verpflichtet, Tracking-Devices mit Vorkehrungen auszustatten, die Missbrauch so weit wie möglich verhindern. Apple habe dies nicht getan, dann aber einige Monate später gezeigt, was durchaus von Anfang an eigentlich machbar gewesen wäre.
Apple argumentiert, genug getan zu habenWie es in der
Begründung des Richters heißt, sei die Annahme der Sammelklage nicht als Vorentscheidung zu verstehen. Apples Argumentation, im Rahmen der Vorschriften ausreichend Stalking-Schutz zu bieten und nicht nachlässig gehandelt zu haben, könnte sich letztendlich als korrekt herausstellen. Allerdings sei der Fall zu komplex, um eine sofortige Entscheidung zu treffen. Das Verfahren bezieht sich ausschließlich auf Kläger in Kalifornien, dies unter Berufung auf die landeseigenen Stalking-Gesetze. Es ist daher nicht möglich, sich von außerhalb anzuschließen.