AirTags und Co.: Anti-Stalking-Gesetze müssen wohl angepasst werden
Stalking ist ein alter Hut und im Laufe der Zeit wurden die Methoden zur Verfolgung der Opfer immer perfider. Der anhaltende, technische Fortschritt erlaubt es den Tätern oft unentdeckt zu bleiben oder aber ihre Spuren zu verwischen. Das sogenannte Anti-Stalking-Gesetz regelt in der Bundesrepublik diese Umstände und setzt die Schutzpflichten des Staates fest. Insbesondere der bayrische CSU-Justizminister Georg Eisenreich und Hamburgs Justizsenatorin fordert daher eine erneute Anpassung der rechtlichen Regelung (siehe
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Bluetooth-Tracker noch unter dem RadarWährend der Otto-Normal-Verbraucher Apples AirTags etwa dafür nutzt, verlorene Schlüssel oder Koffer aufzustöbern, kommen die smarten Geräte immer häufiger auch zur Personenortung zum Einsatz. Diese Form von Stalking sei allerdings bisher nicht rechtssicher erfasst, so Eisenreich. So kam es bereits im Jahre 2021 zu einer Reform des Anti-Stalking-Gesetzes, wobei vorwiegend die Überwachung durch Spy-Apps im Vordergrund stand. Diese sind auf dem Smartphone der Opfer installiert, wodurch sich der Stalker Zugriff auf fremde Gerätschaften verschafft. Im Falle von Bluetooth-Trackern ist die Rechtslage daher unklar, da die Komponente des unerlaubten Zugriffs entfällt. Bisher sind diese deswegen tatsächlich von der Regelung ausgenommen.
Missbrauch von „sinnvoller Technologie“Um das zu ändern, fordern die Länder Hamburg und Bayern jetzt den Bundesjustizminister in einem aktuellen Antrag auf, das Strafrecht erneut zu aktualisieren. Hamburgs Justizsenatorin Anna Gallina sagte erst kürzlich, dass „auch bei sinnvollen Technologien nicht die Gefahren außer Acht gelassen werden dürfen, die bei Missbrauch entstehen“. Ortung und Verfolgung ohne explizite Zustimmung sei für Opfer ein „absoluter Horror“. Die Strafbarkeitslücke, die aktuell beim digitalen Ausspähen durch Tracker klafft, müsse schnellstmöglich geschlossen werden. Daher beraten die Justizminister aller Länder bereits am 10. November über den Antrag, um die neue Technologie in das Gesetzespapier zu integrieren.