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Aktivierungssperre verhindert Weiterverkauf von Macs: Wunsch nach eleganterer Lösung wird laut

Apples Aktivierungssperre dient mehreren Zwecken: Geht ein Gerät verloren oder wird es gestohlen, so lässt sich die „Wo ist?“-Funktion nicht einfach ausschalten, um einen anderen Nutzer anzumelden oder die Lokalisierung zu beenden. Der Diebstahl eines iDevices oder Macs büßt so deutlich an Attraktivität ein: Käufer eines gebrauchten Rechners, iPhones oder iPads fragen oftmals nach, ob die Aktivierungssperre deaktiviert wurde. Allerdings vergessen Nutzer immer wieder, diese bei der Weitergabe oder Verkauf ihres Geräts aufzuheben.


Aktivierungssperre macht funktionsfähige MacBooks fast wertlos
MacBooks gelten als recht wertbeständig – allerdings nur dann, wenn die Aktivierungssperre ausgeschaltet ist und sich die Rechner auf die Werkseinstellungen zurücksetzen lassen. Ist das nicht der Fall, bleibt manchen Geschäften keine andere Wahl, als die Geräte in ihre Einzelteile zu zerlegen und diese nach Möglichkeit zu verkaufen oder zu recyceln. Gegenüber Motherboard erklärt der Inhaber eines Reparaturladens, John Bumstead, dass er vielfach sogar funktionstüchtige MacBooks mit M1-Chip nicht weiterverkaufen könne, da sich die ehemaligen Besitzer nicht um die Aktivierungssperre gekümmert hätten. Zwar gebe es wohl Lösungen bei Macs mit T2-Chip, aber seit Apple diese Sicherheitsfunktion in den hauseigenen Prozessoren verbaut, sei eine Umgehung auch für versierte Techniker nahezu unmöglich. Davon abgesehen hält es Bumstead auch für moralisch nicht vertretbar, entsprechend gehackte Macs zu verkaufen.


Lösungsvorschlag: Apple soll um Zustimmung bei altem Besitzer ersuchen
Bumstead zufolge handle es sich vielfach um Unternehmen oder Schulen, welche MacBooks in großen Stückzahlen abgeben und keinerlei Interesse daran zeigen würden, den Geschäften beim Wiederverkauf zu helfen, indem sie „Wo ist?“ deaktivieren. Der Händler schlägt daher vor, dass Cupertino Änderungen am System vornimmt: Nimmt ein neuer Besitzer ein Gerät in Betrieb, könnte dieses die Seriennummer an Apple schicken. Der Konzern müsste dann nur noch den vormaligen Eigentümer kontaktieren und dessen Zustimmung einholen. Geschieht dies nicht, hält Bumstead die Aufhebung der Aktivierungssperre nach 30 Tagen für sinnvoll. Tatsächlich ließen sich auf diese Weise viele iPhones, iPads und Macs retten. Ob Bumsteads Wunsch Gehör findet, ist ungewiss. Apple kam der Bitte um eine Stellungnahme noch nicht nach.

Kommentare

bodymurat
bodymurat25.01.23 14:46
so ein schmarrrn, hoffentlich nicht.
-5
dsieb25.01.23 14:56
Ich weiß auch nicht so recht, was ich davon halten soll. Mir ist der indirekte Diebstahlschutz extrem wichtig. Der muss ohne irgendwelchen Möglichkeiten gesichert sein.
Eigentlich ist das Thema bei privat Wiederverkauf ein bekanntes Thema und wenn alles korrekt abläuft könnte man einen privaten Verkäufer ja tatsächlich noch einmal ansprechen, sollte doch etwas vergessen worden sein bei der Deaktivierung.
Und ein Ankäufer von ausgedienten Geräten kann sich doch auch schützen in dem man vertraglich festlegt, dass nur Geräte angekauft werden die vorab die "Wo ist" Deaktivierung durchgeführt haben.
+20
Maniacintosh
Maniacintosh25.01.23 14:56
Man könnte ja einfach die Geräte nur ankaufen, wenn die Aktivierungssperre deaktiviert ist.

Denn die Nichtreaktion kann eben nicht Zustimmung bedeuten - gerade da die Aktivierungssperre an die Apple ID gebunden ist. Wenn da ein böser Bube den Rucksack klaut, ist ggf. auch jeder zweite Faktor zum Zugriff weg und die Mail an die Apple ID wird gar nicht wirklich gelesen.
+15
strateg
strateg25.01.23 14:57
einfach nur gebrauchte geräte ankaufen wenn die freischaltung erfolgt ist
cuntentientscha, attentivitad, curaschi —
+14
Borimir25.01.23 15:20
Wenn ein Laden DAS nicht vor dem Ankauf überprüft, kann das mit dem ja auch nicht so weit her sein? Kauft der die Dinger, ohne die jemals im eingeschaltetem Zustand gesehen zu haben oder was?
+11
deus-ex
deus-ex25.01.23 15:21
Jetzt muss ich mal blöd Fragen. Habe jetzt noch nicht sooo viele Mac verkauft aber ist es nicht so dass wenn man den "Zurücksetzen", was man auch tun sollte vor Verkauf, das muss man den ja mittels iCloud Passwort aus seinem iCloud Account entfernen. Und damit ist der doch dann problemlos vom nächsten Besitzer beim Setup aktivierter, oder?
+4
pünktchen
pünktchen25.01.23 15:40
Er erklärt das Problem, sinnlose Verschwendung durch grosse Firmen:
Previous owners don’t return calls, especially when it’s a Fortune 500 company that dumped 3000 laptops with a recycler expecting they are to be destroyed. This is the problem.
+13
Legoman
Legoman25.01.23 15:58
Gibts bei Fahrzeugkomponenten schon länger.
Und das aus gutem Grund.

Auch selbst wenn Apple eine derartige Möglichkeit eröffnen würde - gratis wäre diese ganz sicher nicht.
+2
R-Waves
R-Waves25.01.23 16:01
Die vorgeschlagene Maßnahme würde ich nicht für gut befinden.
Ich könnte mir eher folgende Maßnahmen vorstellen:

Einerseits ein Portal (oder eine API) in dem Ankäufer schnell prüfen können, ob ein Gerät noch einer Apple-ID zugeordnet ist.

Ändererseits scheint es ja so, dass große Firmen kein Interesse haben, sich darum zu bemühen, die Sperre zu entfernen. Da große Firmen wohl höchstwahrscheinlich den Business Manager verwenden werden, wäre es hier vielleicht sinnvoll (ohne jetzt direkt geprüft zu haben, welche anderweitigen Auswirkungen das haben könnte) die Sperre zu entfernen, sobald ein Gerät aus dem Business Manager ausgebucht wird.
+4
ideal25.01.23 16:03
wusste gar nicht, dass es eine "Aktivierungssperre" gibt.
Vor dem Verkauf eines mbp lösche ich meine privaten Daten per Papierkorb, verschlüssele danach die SSD per command+I, boote in die Recovery Partition und lösche die SSD mit dem Festpl.dienstprog und lasse das neueste OS über Wifi von Apple installieren, ohne einen User anzulegen.
-12
cps25.01.23 16:08
Das ist doch ein Problem, für das Apple verantwortlich ist. Die SSD ist verlötet und nicht mehr ausbaufähig, solche Rechner werden geschreddert, und nicht verkauft. Ob solche Regeln noch zeitgemäß sind, ist ein anderes Thema. Aber solange es die gibt, wird genau das passiere. Und solange solche Geräte bei Wiederverkäufern landen, wird sich daran auch nichts ändern. Vorher hätte man bei solchen Rechner die SSD ausgebaut, der Rechner kann dann weiter gegeben werden und die SSD wird belegbar entsorgt.
pünktchen
Er erklärt das Problem, sinnlose Verschwendung durch grosse Firmen:
Previous owners don’t return calls, especially when it’s a Fortune 500 company that dumped 3000 laptops with a recycler expecting they are to be destroyed. This is the problem.
-6
pünktchen
pünktchen25.01.23 16:23
Um übertriebene Datensicherheit scheint es hier nicht zu gehen, sonst wäre der Wiederverkauf gar kein Thema.
0
chb25.01.23 16:28
ideal
wusste gar nicht, dass es eine "Aktivierungssperre" gibt.
Vor dem Verkauf eines mbp lösche ich meine privaten Daten per Papierkorb, verschlüssele danach die SSD per command+I, boote in die Recovery Partition und lösche die SSD mit dem Festpl.dienstprog und lasse das neueste OS über Wifi von Apple installieren, ohne einen User anzulegen.

Damit bleibt genau die Aktivierungssperre über. Du müsstest deinen Mac zusätzlich bei iCloud abmelden, oder nach dem Rücksetzen das Gerät aus Find My entfernen.
+9
Quickmix
Quickmix25.01.23 16:47
Maniacintosh
Man könnte ja einfach die Geräte nur ankaufen, wenn die Aktivierungssperre deaktiviert ist.

Denn die Nichtreaktion kann eben nicht Zustimmung bedeuten - gerade da die Aktivierungssperre an die Apple ID gebunden ist. Wenn da ein böser Bube den Rucksack klaut, ist ggf. auch jeder zweite Faktor zum Zugriff weg und die Mail an die Apple ID wird gar nicht wirklich gelesen.

Ganz genau, warum hat er das Gerät überhaupt so gekauft.
+3
X-Jo25.01.23 17:11
Apple könnte doch alle 10 Minuten ein Fenster einblenden, mit einem Button »Ich möchte mein Apple-Gerät verkaufen«.
Klickt man darauf, wird man innerhalb eines Werktages von einer/einem freundlichen und selbstverständlich kostenfreien Mitarbeiterin/Mitarbeiter besucht, die durch die extrem komplexe und aufwändige Gerät-für-den-Verkauf-vorbereiten-Routine führen.
-8
Mecki
Mecki25.01.23 17:20
chb
Du müsstest deinen Mac zusätzlich bei iCloud abmelden, oder nach dem Rücksetzen das Gerät aus Find My entfernen.
IIRC kannst du ein Gerät nicht zurück setzen, bei dem Find My noch aktiv ist. Apple zwingt einen das erst auszuschalten, vorher weigert sich das Gerät. Zumindest bei iPhones/iPads war das bisher immer so bei mir, weiß nicht genau wie das bei Macs ist, die kann man ja erst seit neusten zurück setzen.

Früher konnte man am Mac ja nur das System neu aufsetzen, was man jetzt aber nicht mehr tun muss, denn das System unterscheidet heute strikt zwischen dem System so wie es Apple ausliefert, das befindet sich auf einem Read-Only Volume (das kann man also unmöglich verändern), und alle dem, was der User dann hinzufügt/modifiziert, das liegt auf einem writable Volume. Entfernt man letzteres und erstellt es sofort wieder neu, hat man wieder ein blankes System, ohne was neu installieren zu müssen, das genauso aussieht wie wenn man macOS neu installiert und dann alle Updates einspielt. Und deswegen kann man Macs jetzt auch zurück setzen, wenn das ARM Macs sind mit Monterey oder neuer: .

Ansonsten hat Apple sogar einen Dummy Guide für "Was muss ich tun, wenn ich meinen Mac verkaufen möchte?"
+5
cps25.01.23 17:42
pünktchen
Um übertriebene Datensicherheit scheint es hier nicht zu gehen, sonst wäre der Wiederverkauf gar kein Thema.
company that dumped 3000 laptops with a recycler expecting they are to be destroyed.
+3
pünktchen
pünktchen25.01.23 18:02
Mag sein, dass die das erwarten, jedenfalls ist es keine Auflage seitens der Vorbesitzer. Davon ist im ganzen Thread keine Rede.
+1
rmayergfx
rmayergfx25.01.23 18:33
Geschieht dies nicht, hält Bumstead die Aufhebung der Aktivierungssperre nach 30 Tagen für sinnvoll.
Wie man zu dieser Aussage kommen kann bleibt mir absolut schleierhaft. Dann würde jeder Diebstahlschutz als absurdum geführt, denn die Geräte würden dann einfach für 31 Tage in der Ecke liegen und danach aktiviert werden.

Bei einer solchen Menge an Geräten kann ich mir nicht vorstellen das dort kein MDM aktiviert ist, damit sollte es ein leichtes für die Unternehmen/Behörden/Schulen sein, die entsprechenden Geräte wieder verkaufsfähig zu machen, sofern dies überhaupt gewünscht wird. Für mich liest sich der Artikel so, das er die Geräte von anderen Recyclern erworben hat und diese gar nicht für den Weiterverkauf bestimmt waren. $3,000 ? Das ist bei MacBooks keine große Summe, das sind nur eine handvoll Geräte.
Der Computer soll die Arbeit des Menschen erleichtern, nicht umgekehrt !
+4
pünktchen
pünktchen25.01.23 19:02
3000 Laptops, nicht $3000. Hier zB geleast mit der Anweisung, sie bei Rückgabe aus dem MDM zu entfernen. Trotzdem zu 30% gesperrt, die dann natürlich voll berechnet werden bevor sie geschrottet werden.
0
haschuk25.01.23 20:14
cps
pünktchen
Um übertriebene Datensicherheit scheint es hier nicht zu gehen, sonst wäre der Wiederverkauf gar kein Thema.
company that dumped 3000 laptops with a recycler expecting they are to be destroyed.

Es tut mir echt leid. Aber wenn ein Recycler ohne Rückmeldung bei seinem Auftraggeber seinen Auftrag nicht ausführt, sondern die Geräte widerrechtlich einer anderen Verwertung zuführt, gehört er unsanft in die Insolvenz getrieben.

Was nicht bedeutet, dass dem eigentlichen Auftraggeber auch ein paar Fragen zur Nachhaltigkeit gestellt werden sollten. Das ist aber ein Thema das mit diesem nichts zu tun hat.
+4
pünktchen
pünktchen25.01.23 20:28
Find ich ja lustig, wie ihr dem alle einfach mal illegales Verhalten andichtet. Meint ihr denn, der würde sich dann damit öffentlich brüsten?
0
Hans.J
Hans.J25.01.23 21:38
Aktivierungssperre?
Der Besitzer muss einfach „Wo ist“ deaktivieren und damit ist auch die Aktivierungssperre deaktiviert.
Oder sehe ich da was falsch?
+2
klingf26.01.23 00:38
Also ich sehe da wieder eine Tendenz den Kunden zu enteignen. Seit vielen Jahren unterstütze ich Senioren in deren IT-Belange. Ein durchaus häufiger auftretendes Problem sind dabei vergessene Zugangsdaten. Dies gilt auch für die Email-Passwörter der meisten Betroffenen. Ein nicht bekanntes Kennwort führt also auch dazu, dass ein Erbe/eine Erbin den ererbten Mac/iOS-Gerät nur höchstens als Ersatzteilspender verkaufen kann, da der Prozess der Sperraufhebung nicht gelingt?! Wo kommen wir denn da hin, wenn IT-Firmen mittels DRM-Maßnahmen oder derartigen "Schutzvorkehrungen" übernational und somit "im rechtlich nicht geregeltem Umfang" nach Gutsherrenart über die Eigentumsfrage entscheiden (oder sie aussitzen). Auch sind IT Firmen ja irgendwann vielleicht auch mal nicht mehr am Markt präsent oder werden aufgekauft und stellen bestimmte Dienste einfach ein. Hier muss der Gesetzgeber einen Riegel vorschieben - in der EU in den USA usw. Gekauft ist Gekauft (und nicht nach der Herrschaft Gnaden "auf Zeit überlassen"). Verdammt noch mal!
-4
MrChad26.01.23 08:13
klingf
Ein nicht bekanntes Kennwort führt also auch dazu, dass ein Erbe/eine Erbin den ererbten Mac/iOS-Gerät nur höchstens als Ersatzteilspender verkaufen kann, da der Prozess der Sperraufhebung nicht gelingt?!
mMn ist Apple da vergleichsweise vorbildlich mit Hilfestellungen, siehe

+4
pünktchen
pünktchen26.01.23 09:12
Das sonst für alle geltende Erbrecht scheint Apple aber wohl eher weniger zu kümmern?
-6
Wauzeschnuff26.01.23 09:48
klingf
Ein durchaus häufiger auftretendes Problem sind dabei vergessene Zugangsdaten. Dies gilt auch für die Email-Passwörter der meisten Betroffenen.
Genau dafür wurden Passwortmanager erfunden.
klingf
Ein nicht bekanntes Kennwort führt also auch dazu, dass ein Erbe/eine Erbin den ererbten Mac/iOS-Gerät nur höchstens als Ersatzteilspender verkaufen kann, da der Prozess der Sperraufhebung nicht gelingt?!
Genau dafür hat Apple die Möglichkeit einen Nachlasskontakt zu hinterlegen (siehe Kommentar von MrChad). Im übrigen gilt auch hier: Dann wurden die digitalen Angelegenheiten des verstorbenen vor seinen Tod nicht korrekt erledigt. Denn dazu gehört eben die Ermöglichung des Zugriffs auf das digitale Erbe - auch hier kann übrigens ein Passwort-Manager sehr gut helfen. Ein Passwort lässt sich nämlich auch problemlos und einfach notariell hinterlegen: .
+2
pünktchen
pünktchen26.01.23 10:13
Stimmt! Was kümmert Apple schon geltendes Recht, Apple macht sich einfach sein eigenes Recht.
-5
derBrodi26.01.23 10:47
Eigentlich ein alter Hut ... Das Deaktivieren der Aktivierungssperre und Zurücksetzen des Gerätes kennt man doch schon von den iPhones.

https://support.apple.com/de-de/HT201065
0
frankh26.01.23 10:48
Ich muss sagen, dass auch ich die Aktivierungssperre nicht mit "Find my" in Verbindung gebracht habe. Die Liste meiner Geräte bei appleid.com und die Liste derer in icloud.com/find unterscheidet sich. Bei find sind auch Geräte gelistet, die nicht im account auftauchen und wo dort bei einem aufgeführten Gerät unter "Sicherheit" nicht "Meinen Mac suchen" steht, taucht es trotzdem in der icloud Liste auf.

Verwirrend. Welche Geräte sind denn dann nun aktivierungsgesperrt?
+2
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