Amazon erhöht Mindestbestellwert für versandkostenfreie Lieferungen
Wer ab heute eine Bestellung beim Versandriesen Amazon tätigt, ist möglicherweise bereits darauf gestoßen: Das Unternehmen liefert nach wie vor Produkte aus, ohne dafür Versandkosten zu verrechnen – allerdings müssen Kunden bei der Bestellung tiefer in die Tasche greifen, um von dieser Regelung zu profitieren. Die Anhebung des Mindestbestellwerts kommt nicht überraschend, zumal sich die Handelsplattform in anderen europäischen Ländern bereits zu diesem Schritt entschied. Für Abonnenten von Prime ändert sich nichts, wenngleich Amazon die Konditionen der Mitgliedschaft bereits im letzten Jahr verschlechterte.
Mindestbestellwert um zehn Euro erhöhtDie Zeiten, in denen Kunden lediglich für 20 Euro bei Amazon einkaufen mussten, um die Waren versandkostenfrei zu erhalten, sind längst passé. Der Konzern verlangt bereits seit geraumer Zeit einen Mindestbestellwert von 29 Euro für die portofreie Lieferung – seit heute sind es gar 39 Euro. Im vergangenen Monat galt diese Regelung bereits für einige Tage, allerdings betonte Amazon, dass es sich dabei um einen Fehler gehandelt habe. Nun erklärt das Unternehmen, die Versandgebührenstruktur aufgrund externer Umstände ändern zu müssen. Die Erhöhung betrifft den Standardversand in Deutschland und Österreich, Bücher sind hiervon auch weiterhin ausgenommen – für ihren Versand fallen grundsätzlich keine Kosten an. Liegen im Warenkorb Produkte für unter 39 Euro, verrechnet Amazon 2,99 Euro für Software, Kleidung sowie Ware von Amazon selbst. Bei anderen Gütern fallen 3,99 Euro für das Porto an.
Keine Änderung für Prime-KundenVon jeglichem Mindestbestellwert ausgenommen sind weiterhin Prime-Kunden: Der Versand ihrer Produkte erfolgt außerdem schneller. Amazon nimmt an den Konditionen keine Änderungen vor, erhöhte jedoch die Preise für die Mitgliedschaft bereits im September 2022. Bei monatlicher Bezahlung werden 8,99 Euro fällig, für ein ganzes Jahr beläuft sich die Gebühr auf 89,99 Euro. Damals berief sich Amazon ebenfalls auf „nicht beeinflussbare äußere Umstände“ (siehe
hier).