An der roten Ampel auf die Apple Watch geschaut – Strafe wegen Nutzung eines Mobilgeräts am Steuer
Handys am Steuer waren schon vor dem Smartphone-Zeitalter ein Problem für die Verkehrssicherheit – je mehr Funktionen die Geräte allerdings im Laufe der Jahre mitbrachten, desto mehr stieg auch das Ablenkungspotenzial. Was sich einst auf Telefonie und SMS beschränkte, hat sich längst auf App-Nutzung während der Fahrt ausgeweitet. Für den Gesetzgeber ist es allerdings unerheblich, was der Autofahrer mit dem Mobiltelefon gerade macht. Selbst die Nutzung als Navigationsgerät steht dann unter Strafe, wenn das Mobilgerät dazu in die Hand genommen werden muss. Im
Gesetzestext ist nicht von Smartphones die Rede, sondern einem "elektronischen Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient". Die rechtlichen Grundlagen unterscheiden sich in den internationalen Rechtssystemen kaum und in den meisten Nationen findet eine sehr ähnliche Auslegung statt. Ein aktueller Fall aus Kanada sorgt daher momentan für Diskussionen – denn eine Autofahrerin erhielt einen Strafzettel für die Nutzung ihrer Apple Watch, während Sie an einer roten Ampel wartete.
Apple Watch, rote Ampel, StrafzettelVielen Autofahrern ist nicht bewusst, dass die Zeit vor einer roten Ampel ebenfalls nicht zur Smartphone-Nutzung berechtigt. Nur wenn der Motor "vollständig ausgeschaltet" ist, darf zum Mobiltelefon gegriffen werden. In den meisten Urteilen erfüllt der per Start-/Stopp-Automatik ausgeschaltete Motor diese Voraussetzung nicht. Besagte Autofahrerin aus Kanada wurde nach Beginn der Grünphase direkt wieder von Polizisten gestoppt, man warf ihr die die Verwendung eines mobilen Kommunikationsgerätes am Steuer vor. Übrigens nicht der erste Fall dieser Art, denn 2015 machte ein ähnlicher Vorgang Schlagzeilen.
Apple Watch ist ein Smartphone am HandgelenkDie Angelegenheit landete vor Gericht, denn Victoria Ambrose beteuerte, lediglich auf die Uhr gesehen zu haben. Von aktiver Nutzung könne nicht die Rede sein, zumal handle es sich nun einmal um kein Mobiltelefon, sondern lediglich um eine Smartwatch. Das Gericht folgte der Argumentation nicht und entschied, dass die Strafe rechtmäßig sei. Eindeutig stelle die Apple Watch ein Kommunikationsgerät dar, das elektronische Daten empfangen und verschicken könne. Die Apple Watch entspreche einem Smartphone am Handgelenk – wenn man das Ablenkungspotenzial vergleiche. Außerdem gaben die Polizisten an, die Frau habe mehrfach auf die Uhr gesehen. Um die Uhrzeit festzustellen sei jedoch nur ein einziger Blick auf das Display erforderlich.
Wie sieht es bei uns aus?Auch hierzulande bleibt Vorsicht geboten, denn die Rechtslage ist noch ungeklärt. Wer sich aktiv mit seiner Apple Watch am Steuer beschäftigt, kann durchaus ebenfalls ein Bußgeld in Höhe von mindestens 100 Euro erhalten. Fälle wie oben beschrieben gab es in Deutschland allerdings bis dato nicht. Momentan bleibt daher nur der Ratschlag, besser die Apple Watch nur eines kurzen Blickes zu würdigen, wenn man sich am Steuer befindet. Wie das Gericht nämlich entscheiden würde, käme es zu einem Verfahren wie in Kanada, ist derzeit nicht absehbar.