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Analysten: Apple bleibt erfolgreich trotz US-Kartellrechtsverfahren

Seit fünf Jahren bereitet das amerikanische Justizministerium eine Klage vor, mit der sie Apple auf kartellrechtliche Verfehlungen überprüfen will. Nach dieser umfangreichen Beweisaufnahme wurde nun das Verfahren eingeleitet. Es geht um Vieles: Recht auf Reparatur, iCloud-Bindung und App-Store-Zwang sind nur drei der Themen, bei denen Apple nachweisen muss, dass die Firma keinen Wettbewerb verhindert. Welche Auswirkungen das Verfahren auf Apples Umsätze zeigt, interessiert sowohl Anwender als auch Aktionäre. Anlageberater haben wenige Tage nach Bekanntgabe der Klageerhebung ihre Einschätzung veröffentlicht. Ihr Votum: Alles nicht so schlimm – und wenn doch, nicht jetzt.


In den Stimmen der Anlageexperten lässt sich eine gewisse Sorglosigkeit erkennen. Der Hauptgrund für den Gleichmut: Der erste Termin für eine Verhandlung liegt in weiter Zukunft, nämlich Ende 2026. Die Anklageschrift umfasst sehr viele Einzelthemen, und deren Bearbeitung werde sich hinziehen: Der Prozess ziehe sich höchstwahrscheinlich einige Jahre hin. Bis dahin würden noch viele iPhones, AirPods und Abonnements verkauft. Dieses bedeute für Anleger eine lange Zeit, in der ihre Firmenanteile eher noch wertvoller werden – und obendrein Dividenden abwerfen.

Erfolg unwahrscheinlich
Zudem sehen einige Analysten kaum Themengebiete, in denen nach amerikanischem Kartellrecht ein wettbewerbsschädigendes Verhalten nachweisbar wäre. Gene Munster und Brian Baker von Deepwater Management vermuten das größte Risiko des Verfahrens im Bereich der Dienstleistungen, also die Bevorzugung von iCloud, Apple TV+, Music sowie Arcade in seinen Betriebssystemen. Sie vermuten aber, dass es keine Auswirkungen geben werde. Erstens, weil Veränderungen schwer durchzusetzen seien – das habe das Verfahren gegen Microsoft vor 25 Jahren gezeigt. Zweitens würden die Kunden die Produkte von Apple lieben. Das sei wichtig, weil dadurch politischer Druck entstünde – in der Richtung, dass sich nichts ändern möge. Allerdings zählt im Kartellrecht weniger die Stimmung als die simple Frage, wie ob Konkurrenten unter fairen Bedingungen den Markt betreten können oder nicht.

Stimmen im Netz sehen es ähnlich
Der umtriebige Blogger Jason Snell hat die knapp 90 Seiten der Anklageschrift durchgearbeitet, um sie in einem übersichtlichen und unterhaltsamen Beitrag zusammenzufassen. Er sieht ein paar ernsthafte Ansatzpunkte, deren Ausgang spannend ist. Andererseits stolperte er auch über einige Albernheiten, zum Beispiel die Argumentation, dass Apple TV+ durch Kontrolle der ausgestrahlten Inhalte die freie Meinungsäußerung einschränke. Insgesamt zeigt Snell sich desillusioniert: Staatliche Eingriffe in das Gebaren von IT-Konzernen waren bisher selten besonders erfolgreich. So sieht er ein langgezogenes Verfahren mit gemischten Resultaten voraus.

Kommentare

MacPit24.03.24 14:43
Das scheint in den USA alles kein Problem zu sein, siehe Trump. Man kann einfach soviel Mist bauen wie man will, es interessiert niemanden. Verrückte Welt.
+2
ruphi
ruphi24.03.24 17:26
MacPit
Das scheint in den USA alles kein Problem zu sein, siehe Trump. Man kann einfach soviel Mist bauen wie man will, es interessiert niemanden.
Mit einer Einschränkung: Das gilt nur für Menschen/Unternehmenmit vieeel viel Geld
+5
MetallSnake
MetallSnake25.03.24 08:37
ruphi
Mit einer Einschränkung: Das gilt nur für Menschen/Unternehmenmit vieeel viel Geld

Nur, dass Trump gar nicht so vieeel Geld hat.
Das Schöne an der KI ist, dass wir endlich einen Weg gefunden haben, wie die Wirtschaft weiter wachsen kann, nachdem sie jeden Einzelnen von uns getötet hat.
+2
Deichkind25.03.24 09:16
Im Prinzip sind auch die Aktivitäten der Unternehmen durch die Verfassung geschützt so wie in Deutschland. Die Antitrust-Gesetzgebung in den USA wurde ad hoc anhand von als besonders anstößig empfundenen Einzelfällen eingeführt und dann noch modifiziert (siehe Wikipedia ). Je nach Begründung waren Klagen mehr oder weniger erfolgreich, sofern sie bis zum Supreme Court gelangten und nicht durch Vergleich beendet wurden.
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