Apple vs. Norwegische Partei – Logo zu ähnlich?
Wer es wagt, Apples markantes Logo des angebissenen Apfels zu kopieren und für eigene Produkte zu verwenden, kann sich baldigen Ärgers gewiss sein. Allerdings kam es in der Vergangenheit auch vor, dass Apples Rechtsabteilung dann bereits aktiv wurde, wenn ein Logo nur ganz entfernt an das Apple-Logo erinnerte. Vor einigen Jahren duellierte man sich beispielsweise mit einem chinesischen Lebensmittelunternehmen, das einen Apfel als Symbol wählte. Auch an der Darstellungsweise des LG-Logos störte sich Apple – in beiden Fällen benötigt man schon sehr viel Fantasie, um Apples Argumentation nachzuvollziehen.
Frühere Streitfälle: Ein Fruchtkonzern, LG, Apple
Nun trat Apples Rechtsabteilung erneut auf den Plan. Die norwegische "Fremskrittspartiet" (zu Deutsch: Fortschrittspartei) wollte ihren mit Stiel, Blatt und FR-Schriftzeichen versehenen Apfel markenrechtlich schützen lassen. Genau dagegen legte Apple aber Widerspruch ein. In der Begründung heißt es, das Logo erinnere viel zu stark an die bekannte Apple-Marke.
Die Fremskrittspartiet wollte ihr Apfel-Logo in zahlreichen Klassen schützen lassen, darunter auch für digitale Medien, Druckerzeugnisse, Kleidung, Spiele, Spielzeug sowie Küchenzubehör. Normalerweise ist es nicht möglich, eine Marke für jegliche Branche zu schützen – es sei denn, das jeweilige Unternehmen weist immense Bekanntheit vor. Aus diesem Grund konnte Apple das markante Logo auch in Klassen registrieren, die rein gar nichts mit möglichen Geschäftszweigen zu tun haben. Dies ermöglicht es Cupertino, gegen mögliche Nachahmer vorzugehen, die beispielsweise mit einem Apple-Logo Gartenmöbel, Fischfutter oder Holzpaletten an die Kunden bringen wollen.
Das neue Parteilogo – zum Verwechseln ähnlich?
Im vorliegenden Fall hat Apple natürlich ebenfalls umfassenden Markenschutz. Zu entscheiden gilt nun allerdings, ob wirklich Verwechslungsgefahr gegeben ist. Die Fremskrittspartiet verwendet den fraglichen Apfel erst seit vergangenem November, weswegen noch keine eingetragenen Marken vorliegen. Bis zum 28. März hat die Partei nun die Möglichkeit, Stellung zu nehmen und sich zu Apples Vorwürfen zu äußern. Sollte die Prüfung negativ für die politische Organisation ausgehen, ist damit noch nicht zwingend eine Suche nach neuem Logo verbunden – lediglich die Eintragung als Bildmarke wird blockiert.