Push-Nachrichten von MacTechNews.de
Würden Sie gerne aktuelle Nachrichten aus der Apple-Welt direkt über Push-Nachrichten erhalten?

App-Abos: Preiserhöhung ohne Nutzer-Zustimmung? (Aktualisierung: Jetzt möglich – mit Einschränkungen)

Wer sich mit App-Abos generell nicht anfreunden kann und viele Berichte über Scam-Angebote im App Store kennt, dürfte mit einer möglichen Neuerung erst recht nicht zufrieden sein. So fiel nämlich einem Entwickler die recht merkwürdige Anzeige auf, wonach sich der Preis seines "Disney+"-Abos zur nächsten Abrechnung automatisch erhöhe. Allerdings musste er dem nicht aktiv zustimmen, stattdessen handelte es sich nur um eine Information. Dabei spricht Apple in den Richtlinien explizit davon, für Preisänderungen sei vom Nutzer ein OK einzuholen – automatisch höhere Preise einzuziehen, ist hingegen nicht erlaubt. TechCrunch fragte daraufhin bei Apple an und erhielt eine überraschende Antwort.


Apples Antwort zur beobachteten Änderung
In der Stellungnahme führt Apple aus, man befinde sich derzeit in der Testphase für ein neues Verkaufs-Feature. Anbieter aller App-Kategorien und Regionen helfen daran mit, um an dieser Verbesserung zu arbeiten, die großartig für Entwickler und Nutzer werde. Weitere Details veröffentliche Apple innerhalb der kommenden Wochen, so der Sprecher.

Aus aktiver wird passive Zustimmung
Die Antwort ist dabei ziemlich merkwürdig, denn bei Preiserhöhungen von Abos nicht mehr zustimmen zu müssen, ist für Nutzer wohl eher nicht so großartig. Unbekannt bleibt indes, wie viele Teilnehmer die besagte Testphase hat und ob es tatsächlich ernsthafte Pläne gibt, die bisherigen Regelungen zu streichen. In der Praxis würde die Umstellung bedeuten, dass aktiver Widerspruch erforderlich ist, nachdem Anbieter Preiserhöhungen melden – und eben nicht mehr aktive Zustimmung. Dies kennt man von vielen anderen Angeboten und Abos bereits gut, ganz gleich, ob es sich um Zeitschriften, Streaming (z.B. Netflix) oder andere Dienste handelt. Dennoch sollte das nicht unbedingt ein Argument sein, es im App Store genauso zu regeln.

Es gäbe weiterhin eine Meldung
Ganz im Geheimen und ohne Kenntnis des Nutzers fänden Preisänderungen natürlich nicht statt, denn eine Meldung wäre weiterhin anzuzeigen. Wer diese allerdings schnell wegklickt, könnte durchaus vor der Überraschung stehen, plötzlich mehr für die jeweilige Dienstleistung zu bezahlen. Man kann in jedem Fall davon ausgehen, dass weniger Abos gekündigt werden, wenn kein aktiver Consent für Verlängerungen zu höheren Preisen mehr zu erfolgen hat. Genau das dürfte der Hintergedanke sein, den Apple als so toll für alle Seiten bezeichnet. Für Apples 30 Prozent Beteiligung sowie für den App-Anbieter ist das sicherlich auch so – doch für Kunden stellte es keine Verbesserung dar, sich anschließend mit der Abo-Verwaltung in den Store-Einstellungen befassen zu müssen.

Unklar, ob es marktreif wird – und für welche Anbieter
Ob es allerdings zu einer solchen, durchaus weitreichenden Änderung kommt, ist alles andere als sicher. Noch unklarer scheint, ob bei einer eventuellen Einführung alle Entwickler die jeweilige Checkbox setzen dürfen, oder ob es sich um eine Sonderregelung für namhafte Streaming-Anbieter handelt. Da allgemeine Freischaltung weiteren Scam-Angeboten Tür und Tor öffnen würde, bleibt zu hoffen, dass es sich wirklich nur um einen internen Test handelt und in Zukunft nicht noch mehr Vorsicht bei Abos an den Tag gelegt werden muss.

Aktualisierung Mai 2022: Jetzt offiziell möglich
Apple hat Entwicklern gegenüber nun offiziell mitgeteilt, dass diese nicht mehr bei Preiserhöhungen ein Einverständnis einholen müssen. Es reicht stattdessen, lediglich einen Hinweis anzuzeigen. Allerdings gibt es auch Grenzen, denn mehr als 5 Dollar bzw. mehr als 50 Prozent des ursprünglichen Preises dürfen nicht überschritten werden. Andernfalls bleibt es wie bisher und der Nutzer hat explizit einzuwilligen

Kommentare

Thorin.IT06.04.22 10:35
Wird in der EU so nicht kommen.
+9
Chm06.04.22 10:38
Mein Gefühl sagt mir, dass das in der EU nicht rechtens wäre, bin aber kein Jurist.
+8
ERNIE06.04.22 10:38
Hmm... habt Ihr die automatische Freischaltung des Artikels in Eurem CMS versehentlich heute, statt am 1. April eingestellt?!
+6
PorterWagoner
PorterWagoner06.04.22 10:40
Wieso sollte das in der EU nicht kommen? Wenn Netflix die Preise erhöht bei meinem Abo, das passierte ja in den letzten Jahren oft, endete doch nicht automatisch das Abo!
+7
adiga
adiga06.04.22 10:42
PorterWagoner
Wieso sollte das in der EU nicht kommen? Wenn Netflix die Preise erhöht bei meinem Abo, das passierte ja in den letzten Jahren oft, endete doch nicht automatisch das Abo!
Genau bei DisneyPlus. Haben Preiserhöhung angekündigt. Macht man nichts, zahlt man mehr. Man muss aktiv kündigen. Allerdings wohne ich auch nicht in der EU.
+1
sbntwrk06.04.22 10:50
"Verkaufs-Feature."
🚨🚨🚨

+2
Marcel Bresink06.04.22 11:17
PorterWagoner
Wieso sollte das in der EU nicht kommen?

Weil das so, wie MTN das beschreibt, ganz klar rechtswidrig ist.
PorterWagoner
Wenn Netflix die Preise erhöht bei meinem Abo, das passierte ja in den letzten Jahren oft, endete doch nicht automatisch das Abo!

Im Prinzip tut es das. Durch eine Preiserhöhung kündigt Netflix implizit den Abo-Vertrag, denn sie wollen ihn ja nicht mehr zu den bisherigen Bedingungen fortsetzen. Nur wenn Du aktiv zustimmst, läuft das Abo weiter. Das ist rechtlich wie ein neuer, bzw. geänderter Vertrag einzustufen.

Es gibt diesbezüglich auch ein (noch nicht rechtskräftiges) Urteil des Landgerichts Berlin.
+13
PorterWagoner
PorterWagoner06.04.22 11:24
Nein, mach stimmt nicht der Preiserhöhung willentlich zu. Man kann kündigen, aber der Vertrag läuft auch ohne aktives Zustimmen weiter. Das ist auch bei einer Zeitung so, die ich abonniert habe. Ein Kündigungsrecht habe ich, nachdem ich über neue Preise informiert werde, aber ich muss nicht aktiv zustimmen. Nichts zu machen heißt, ich akzeptiere. So steht es doch im Artikel auch für Abos im Store. Was im Hintergrund rechtlich passiert, ist mir als Kunden egal. Für mich ist es die automatische Preiserhöhung.
+8
Marcel Bresink06.04.22 11:31
PorterWagoner
Nein, mach stimmt nicht der Preiserhöhung willentlich zu. Man kann kündigen, aber der Vertrag läuft auch ohne aktives Zustimmen weiter.

Nein, das wird gerne so hingestellt, entspricht aber nicht der Rechtslage. Es gibt nur ganz wenige Ausnahmefälle (z.B. bei Energielieferungen), in denen das möglich ist.

Falls das Urteil aus Berlin rechtskräftig werden sollte, kannst Du von Netflix Dein zuviel bezahltes Geld zurückfordern.
+3
MacRS06.04.22 11:33
Das bedeutet ein Sonderkündigungsrecht. Da wird eine einfache Meldung, die mit OK quittiert werden muss, nicht reichen.
+3
apfelmaus06.04.22 11:42
Die Banken hatten das ja so versucht und Kontoführungsgebühren erhoben (Bausparvertrag) bzw. erhöht. Diese kann man sich zurück fordern. Z.B. bei meinem inzwischen gekündigten Bausparvertrag habe ich das erfolgreich gemacht… (ohne Gewähr, bin kein Jurist
+9
Borimir06.04.22 12:40
Chm
Mein Gefühl sagt mir, dass das in der EU nicht rechtens wäre, bin aber kein Jurist.

Doch, ist zulässig. Habe ich gerade im Fitnessstudio gehabt.

Du musst vorab informiert werden und du hast ein Sonderkündigungsrecht.

Ich vermute aber mal, dass eine kurze Einblendung auf dem Display nicht als ausreichende Info genügt.
+1
Rumpelstilzchen
Rumpelstilzchen06.04.22 13:02
Apple wird mir immer unsympathischer. Erst schnüffelt man ungefragt in meinen Bildern auf dem Cellphone rum (jedenfalls hat es versucht) und jetzt sollten quasi blind Abo-Gebühren erhöht werden dürfen? Ich war, und bin es noch, immer gegen das Abo-Model gewesen, aber jetzt schlägst 13! Ich glaube ich muss mich doch wieder mehr mit Linux beschäftigen...
+3
Manuel01018006.04.22 13:10
Dann ist es gut, dass ich prinzipiell direkt ein Abo kündige, sobald ich’s abgeschlossen habe. Ausnahme AppleOne. Mach das bei StarzPlay, Zattoo immer so, sonst verlängert es sich, ohne dass ich’s wollte.
+6
massi
massi06.04.22 14:03
Besonders schön finde ich, daß Apple einem das auch noch als "großartiges" Feature verkauft, irgendwie kommt man sich in letzter Zeit doch öfter mal von Apple verarscht vor, man denke nur an das Displaytuch...
+12
chonno06.04.22 14:03
Einseitige Vertragsänderungen sind mEn unzulässig. Der Nutzer / Abonnent müsste zustimmen, oder ein Sonderkündigungsrecht bekommen. Siehe die Arie mit den Banken.

Ich für meinen Teil kaufe, oder lasse es ganz.
Einzige Ausnahme: Netflix, oder Prime. Wenn ich es dann mal buche.
+1
teorema67
teorema6706.04.22 19:48
Thorin.IT
Wird in der EU so nicht kommen.
Ganz genau. Läuft hierzulande knapp unter "Betrug".
Rassismus ist, überall Rassismus zu wittern, wo keiner ist, und damit echten Rassismus zu bagatellisieren. (Dieter Nuhr)
-6
Legoman
Legoman07.04.22 14:21
teorema67
Ganz genau. Läuft hierzulande knapp unter "Betrug".
Unfug. Betrug ist es nicht einmal annähernd.
§ 263 Betrug
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird...

Preiserhöhungen in egal welchem Vertrag werden angekündigt und dem Kunden werden seine rechtlichen Möglichkeiten aufgezeigt.
In der Regel wird dies ein Sonderkündigungsrecht enthalten.
Eine aktive Zustimmung ist nicht erforderlich.
Alles andere wäre überhaupt nicht zu handhaben.
Energieversorger, Provider, Vermieter, Fitnessstudios etc. - sie alle erhöhen regelmäßig ihre Preise, informieren die Kunden darüber und setzen eine Einspruchs- bzw. Kündigungsfrist.
Bei rein elektronisch abgewickelten Verträgen wird auch diese Mitteilung elektronisch ablaufen - worauf sich auch die Vertragsparteien beim Abschluss geeinigt haben.
Wenn man natürlich seine Briefe, Mails oder sonstigen Hinweise nicht liest, ist das nicht das Problem des Anbieters.
Wer denkt denn ernsthaft, dass z.B. Netflix eine persönliche Antwort seiner über 200 Millionen Kunden empfangen und bearbeiten könnte? Die Vorstellung ist lächerlich, der Zeitaufwand wäre immens und bis der letzte geantwortet hat, würden Jahre vergehen.

Jetzt begründe mir mal bitte die Erregung oder Unterhaltung eines Irrtums durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen.
+4
Solaris
Solaris17.05.22 11:50
PorterWagoner
Wenn Netflix die Preise erhöht bei meinem Abo, das passierte ja in den letzten Jahren oft, endete doch nicht automatisch das Abo!

Es endet nicht "automatisch". Man darf den Vertrag aber künden, da einseitig die Vertragsbestimmungen geändert wurden. Tust Du nichts, läuft er zu den neuen Konditionen weiter.
0
silversurfer2217.05.22 12:51
weis ich auch nur so ... ohne eine AKTIVE Zustimmung zu einer Preiserhöhung läuft der alte Vertrag weiter und bedarf explizit einer (Änderung)Kündigung (siehe auch Arbeitsvertrag)
Wenn es keine aktive Zustimmung gibt, dann KANN der Anbieter (zB Sparkassen) kündigen. Es ist dabei verboten, den höheren Betrag einfach einzuziehen, ja, es gibt mittlerweile 100.000de, die wegen der falschen Handhabung der Banken, jetzt Geld zurück bekommen.

Wie ein Anbieter das dann umsetzt, ist sein eigenes Thema, auch wenn es unpraktisch oder viel Aufwand ist.

Auch eine Mail mit dem Hinweis ist NICHT ausreichend !






Marcel Bresink
PorterWagoner
Wieso sollte das in der EU nicht kommen?

Weil das so, wie MTN das beschreibt, ganz klar rechtswidrig ist.
PorterWagoner
Wenn Netflix die Preise erhöht bei meinem Abo, das passierte ja in den letzten Jahren oft, endete doch nicht automatisch das Abo!

Im Prinzip tut es das. Durch eine Preiserhöhung kündigt Netflix implizit den Abo-Vertrag, denn sie wollen ihn ja nicht mehr zu den bisherigen Bedingungen fortsetzen. Nur wenn Du aktiv zustimmst, läuft das Abo weiter. Das ist rechtlich wie ein neuer, bzw. geänderter Vertrag einzustufen.

Es gibt diesbezüglich auch ein (noch nicht rechtskräftiges) Urteil des Landgerichts Berlin.
+1
NONrelevant17.05.22 13:26
Dieses „neue“ Widerspruchssystem erinnert mich so dermaßen an „Per Anhalter durch die Galaxis“.
+3
iBert17.05.22 14:42
Im Westen nichts neues.....Bei Vertragsänderung gilt:

Schweigen gilt laut BGB bei Privatpersonen als Ablehnung.
Schweigen gilt laut BGB bei Geschäftkunden als Zustimmung.

Das hat sich in den letzten 30 Jahren auch nicht verändert, dennoch versuchen kann man es ja mal.....
Und ich verstehe auch nicht warum hier immer automatische Vertragsverlängerung mit automatischer Vertragsänderung gleich gestellt wird. Das sind zwei komplett unterschiedliche Sachen und werden auch juristisch komplett anders bewertet....

Wenn Du nicht rechtzeitig kündigst verlängert sich Dein Vertrag laut Geschäftsbedingungen.
Wenn Du höhere Beiträge bezahlst, dann stimmst du den Vertragsänderungen zu.

So einfach ist das....hätte nie gedacht dieses mal über deutsche- bzw EU-Gesetze zu schreiben
Objektiv ist relativ, subjektiv gesehen.
+3
ThoSchl17.05.22 15:19
Mir zeigt das nur, dass Software-ABOs der richtige Weg ist für ALLE - außer die Nutzer/Kunden... Ich weiß ich wiederhole mich...
+3
Legoman
Legoman17.05.22 19:23
iBert
Schweigen gilt laut BGB bei Privatpersonen als Ablehnung.
Schweigen gilt laut BGB bei Geschäftkunden als Zustimmung.
Quelle? Und sag jetzt nicht "BGB". Die genaue Stelle hätte ich gern.
Den Rest hab ich m.E. weiter oben ausführlich genug erläutert.

Konkretisierung am Beispiel Netflix:
Die Möglichkeit von Preisanpassungen steht in den Nutzungsbedingungen, die wiederum Vertragsbestandteil sind.
0
sirtailor17.05.22 20:24
Ein Freifahrtschein für die Anbieter von Abomodellen.
0
iBert17.05.22 20:58
Legoman
iBert
Schweigen gilt laut BGB bei Privatpersonen als Ablehnung.
Schweigen gilt laut BGB bei Geschäftkunden als Zustimmung.
Quelle? Und sag jetzt nicht "BGB". Die genaue Stelle hätte ich gern.
Den Rest hab ich m.E. weiter oben ausführlich genug erläutert.

Konkretisierung am Beispiel Netflix:
Die Möglichkeit von Preisanpassungen steht in den Nutzungsbedingungen, die wiederum Vertragsbestandteil sind.
Dass das Schweigen einer Person keine Wirkung entfaltet, hat der Gesetzgeber in § 241 a BGB für einen Verbrauchsgüterkauf sogar ausdrücklich niedergeschrieben.
Reicht dir das oder möchtest Du hier weiterhin Halbwahrheiten verbreiten indem Du Äpfel mit Birnen vergleichst?
Wird der Abopreis erhöht und ich zahle nicht, dann ist das Abo vorbei. Zahle ich hingegen den erhöhten Preis stimme ich dem neuen Vertrag zu. Dies gilt im übrigen auch bei Versicherungen oder Energieversorgern, obwohl ich da vorsichtiger wäre und schriftlich kündigen würde.
Objektiv ist relativ, subjektiv gesehen.
0
iBert17.05.22 21:10
Darüber hinaus finden sich im Gesetz auch Normen, die dem Schweigen eine Ablehnungswirkung beimessen: So zum Beispiel §§ 108 II S.2, 177 II S.2, 451 I S.2 oder § 415 II S.2 BGB.
Objektiv ist relativ, subjektiv gesehen.
+1
Weia
Weia18.05.22 13:21
iBert
Wird der Abopreis erhöht und ich zahle nicht, dann ist das Abo vorbei. Zahle ich hingegen den erhöhten Preis stimme ich dem neuen Vertrag zu.
Wie ist das denn im Falle von Lastschriftverfahren, wo ja einfach automatisch abgebucht wird?
“I don’t care” is such an easy lie. (The Warning, “Satisfied”)
+1
iBert19.05.22 01:38
Weia
iBert
Wird der Abopreis erhöht und ich zahle nicht, dann ist das Abo vorbei. Zahle ich hingegen den erhöhten Preis stimme ich dem neuen Vertrag zu.
Wie ist das denn im Falle von Lastschriftverfahren, wo ja einfach automatisch abgebucht wird?
Das ist nicht erlaubt, wie Silversurfer am 17.05 um 12:51 schon Richtig gestellt hat.
Objektiv ist relativ, subjektiv gesehen.
+1
Legoman
Legoman21.05.22 08:50
iBert
Dass das Schweigen einer Person keine Wirkung entfaltet, hat der Gesetzgeber in § 241 a BGB für einen Verbrauchsgüterkauf sogar ausdrücklich niedergeschrieben.
Wie genau lässt sich jetzt eine Vertragsanpassung mit der Lieferung unbestellter Leistungen vergleichen?

Und aus den Beispielen von Silversurfer ergibt sich deine Schlussfolgerung genau nicht. Die angeführten Links beziehen sich einzig darauf, dass die Art der Preiserhöhung nicht Bestandteil der vertraglichen Vereinbarungen oder der Vertrag ungültig war.
0
Weitere News-Kommentare anzeigen

Kommentieren

Sie müssen sich einloggen, um die News kommentieren zu können.