App Store: Apple führt noch mehr Wirrwarr und seltsame Gebühren ein
Einen bestimmten Link in der App zu setzen, kann für Entwickler sehr teuer werden. Im Kampf um möglichst hohe Provisionen hat Apple verkündet, wie viel es ab Herbst kostet, wenn man in seiner App darauf verweist, dass sich Inhalte auch extern (Webseite, Marktplatz, andere iOS- oder Android-Apps) und an Apples Kaufabwicklung (samt 30 Prozent Gebühren) vorbei erwerben lassen. Was lange Jahre ganz verboten war, denn potenziell entgehen Apple dadurch Milliardenumsätze, ist fortan in der EU ohne inhaltliche Einschränkungen
erlaubt. Allerdings stellt das Unternehmen einmal mehr sicher, durch maximal verworrene Regeln und wenig attraktive Konditionen dafür zu sorgen, die neuen Freiheiten kaum nutzen zu können.
Bis zu 30 Prozent GebührenJe nach App-Größe verlangt Apple zwischen 7 und 20 Prozent Provision für Transaktionen, die durch verlinkte, externe Angebote getätigt werden. Dazu kommen noch einmal zusätzliche 5 bis 10 Prozent Transaktionsgebühren, was sich auf bis zu 30 Prozent beläuft. Entwickler können sich aber auch für ein anderes Angebot entscheiden, bei der es 5 Prozent Grundgebühr zuzüglich 5 bis 10 Prozent je nach App-Größe sind, dazu kommt aber die "Core Technology Fee" bei einer Million Installationen. Sofern der Nettoumsatz bei über einer Million liegt und man nicht mehr im Small Business Programm ist (was ohnehin nur nach Bewerbung aktiviert wird), steigt die Grundgebühr außerdem auf 10 Prozent. Letzterer errechnet sich aus Dollarumsatz minus Provision, womit der identische Bruttoumsatz dafür sorgen kann, ein Jahr 5, im anderen 10 Prozent Grundgebühr entrichten zu müssen.
Verärgerte ReaktionenProtest gegen diese Neuregelung ließ nicht lange auf sich warten. Apple verlange faktisch 25 Prozent Gebühren dafür, mit Nutzern zu kommunizieren. Es handle sich einfach um eine andere Art und Weise, möglichst hohe Gebühren einzuziehen. Auch wenn dies nicht im Sinne des DMA sei, versuche das Unternehmen, einige weitere Wochen mit (fast) 30 Prozent Provision zu retten. Epic und Spotify verweisen beide darauf, dass die EU genau solches Vorgehen untersagt hat, denn für simple Elemente wie Preisangaben und Links dürfen keine derartigen Gebühren erhoben werden.
Freie Wortwahl erlaubtIn der Art und Weise, wie Entwickler Informationen zu externen Angeboten formulieren, sind sie hingegen ab Herbst frei. Zuvor hatte Apple auch hier sehr strenge Vorgaben gemacht – und sich wie üblich nur in Trippelschritten weiterbewegt. Als es beispielsweise untersagt wurde, externe Links ganz zu verbieten. lautete die Apple-Lösung, man dürfe einen Registrierungslink implementieren, welcher nach Aufruf dann dem Kunden ermöglicht, per Mail nach Inhalten außerhalb des App Stores informiert zu werden. Im aktuellen Fall erlaubt Apple zwar freie Kommunikation, hat jedoch die Gebühren so gestrickt, dass auf andere Art und Weise genauso viel wie früher bei reiner Store-Abwicklung anfällt.
Apple provoziert weiter, trotz weltweiter KartellproblemeEs dürfte nur eine Frage der Zeit sein, bis Apple aufgrund der Neuregelungen weiteren Ärger bekommt. Allerdings bleibt man offensichtlich bei der Strategie, dass um jeden einzelnen Tag mit annähernd 30 Prozent Provision gekämpft werden muss – immerhin handelt es sich neben dem inzwischen als widerrechtlich eingestuften Suchdeal mit Google um die einträglichste Säule des Konzerns. Der offen zur Schau getragene Unwillen, im Sinne der markt- und kartellrechtlichen Vorgaben zu agieren, hatte in den vergangen drei Jahren nahezu weltweit dafür gesorgt, weitreichende rechtliche Probleme zu erhalten. In den USA ist es eine große Kartellklage, in der EU eine Milliardenklage, in sämtlichen anderen Wirtschaftsräumen steht kaum weniger Ärger ins Haus. Dass es hier tatsächlich um die Sicherheit der Nutzer geht, nehmen Apple immer weniger Beobachter ab.