App Store: Entwickler müssen ihre Kontaktdaten in der EU preisgeben
Apples komplexes Regelwerk für alternative App-Marktplätze sowie Entwickler, die ihre Anwendungen auf derartigen Plattformen anbieten, sorgt regelmäßig für Kopfschütteln. Wann immer sich das Unternehmen gezwungen sieht, Zugeständnisse an kartellrechtliche Anforderungen zu machen, zeigt sich es sich unnachgiebig und setzt die Vorgaben auf eine eigenwillig umständliche Weise um. Nun sorgt Apple einmal mehr für Verdruss bei Entwicklern, indem diese zur Herausgabe privater Daten aufgefordert werden. Cupertino erfüllt damit allerdings lediglich die Auflagen des Digital Services Act (DSA). Der Grund hinter der Neuregelung: Kunden sollen wissen, bei wem sie gerade etwas kaufen und wer die Dienstleistung zur Verfügung stellt.
Apps generieren Einnahmen? Entwickler sind „Händler“Apple weist Entwickler, welche ihre Software über den App Store in der EU vertreiben, auf eine wichtige Änderung hin. Sie müssen ihre Adresse oder Postfach, ihre E-Mail-Adresse sowie Telefonnummer bereitstellen, damit Kunden wissen, wer ihr Ansprechpartner ist. Diese Daten sind im App Store zu finden und somit für alle einsehbar. Betroffen sind jene Entwickler, welche als „Händler“ deklariert werden. Dies ist dann der Fall, wenn er mit seiner Software Einnahmen erzielt. Dabei spielt es keine Rolle, ob die eigentliche App kostenpflichtig ist oder In-App-Käufe bereitstellt. Werden Einkünfte über Werbungen in der Applikation generiert, trifft Apples Definition des Händlers ebenso zu. Der Angabe oben genannter Daten entkommen also lediglich jene Entwickler, welche ausschließlich kostenfreie Apps ohne Werbung vertreiben.
DSA sieht Angabe persönlicher Daten vorSelbst kleine Entwickler müssen somit in vielen Fällen ihre Telefonnummer und eine Anschrift offenlegen, was viele von ihnen als massiven Eingriff in ihre Privatsphäre werten. Organisationen müssen ihre Adresse nicht nennen.
Um eine Schikane von Apple handelt es sich nicht: Der Konzern setzt mit der Aufforderung zur Bekanntgabe entsprechender Daten Artikel 30 und 31 des DSA um. Wie Cupertino
mitteilt, müssen Entwickler bis zum 16. Oktober 2024 tätig werden, wenn sie neue Apps oder Updates entsprechender Anwendungen einreichen möchten. Erfolgt bis zum 17. Februar 2025 keine Mitteilung, entfernt Apple die Anwendungen aus dem App Store in der EU.