App Store: Hinweise auf externe Angebote nun gestattet – doch Apple macht die Umsetzung so unlukrativ und hürdenreich wie möglich
Gestern fand der lange Kampf zwischen Apple und Epic, welcher seit August 2020 tobt, ein Ende: Der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten entschied, den Fall nicht anzuhören. Durch diese Entscheidung wird das Urteil der vorherigen Instanz rechtskräftig. Apple obsiegte in den allermeisten Punkten – doch in einer Angelegenheit muss das Unternehmen jetzt einlenken: Bisher war es Entwicklern nicht gestattet, auf externe Angebote außerhalb des App Stores zu verweisen.
Nachdem das vorherige Urteil rechtskräftig ist, muss Apple es Entwicklern im US-App-Store nun gestatten, auf alternative Bezahlmethoden und Angebote hinzuweisen. Doch hier zeigt sich Apple ausgesprochen kreativ, dies für Anbieter so unlukrativ und aufwendig wie möglich zu gestalten:
Erst einmal Bewerben!Entwickler müssen sich zuerst um eine Freigabe bewerben, von dem neuen Recht Gebrauch machen zu dürfen. Dies gilt aber nur für den App Store auf iOS und iPadOS – anscheinend nicht für den Mac App Store oder den App Store auf tvOS und watchOS. Ferner ist es Entwicklern nicht gestattet, eine Bezahlung in Krypto-Währungen entgegenzunehmen. Außerdem müssen Entwickler nachweisen, dass Kunden nicht autorisierten Transaktionen widersprechen können und ihre Abos verwalten können.
Natürlich ist noch unklar, wie lange dieser Bewerbungsprozess dauert. Da Apple aber kein großes Interesse daran hat, Entwicklern die neue Freigabe zu erteilen, sollten sich Bewerber auf großen Gegenwind einstellen.
Nur gemeinsam mit In-App-KaufWill ein Entwickler auf ein externes Angebot verweisen, muss diese Offerte allerdings auch als In-App-Kauf zur Verfügung stehen – und darf diesen nicht in einem schlechten Licht darstellen. Allerdings ist es erlaubt, das externe Angebot preislich günstiger anzubieten. Hier konnte Apple nicht anders entscheiden, da im Urteil vermerkt ist, dass Entwicklern diese Option gestattet sein muss.
Ferner darf der Hinweis auf ein externes Angebot nur ein einziges Mal in der kompletten App vorkommen – und nicht in modalen Dialogen oder Pop-Ups. Auf der Produktseite im App Store ist kein Hinweis auf externe Angebote gestattet. Außerdem müssen Entwickler, bevor die eigene Webseite angezeigt wird, den Kunden auf die Gefahren des externen Angebots hinweisen.
Apple bekommt trotzdem UmsatzbeteiligungWer nun denkt, dass dieses Procedere dennoch lohnend für Entwickler ist, täuscht sich gewaltig: Apple verlangt trotzdem eine Kommission auf alle Transaktionen, welche aus der App heraus getätigt werden. Statt 30 Prozent muss der Entwickler "nur" 27 Prozent an Apple bezahlen (im Small Business Program werden 12 statt 15 Prozent fällig). Die Zahlung muss innerhalb von sieben Tagen bei Apple eingehen. Apple behält sich vor, Audits bei den Anbietern durchzuführen.
Weitere Rechtsstreitigkeiten zu erwartenDa Apple es Entwicklern de facto unmöglich macht, auf Angebote außerhalb des App Stores hinzuweisen, ist davon auszugehen, dass sich die Gerichte auch weiterhin mit dem Beteiligungsmodell des App Stores auseinandersetzen müssen. Die Ersparnis von nur drei Prozent sowie der hohe Verwaltungs- und Entwicklungsaufwand führt faktisch dazu, dass es für die allermeisten Entwickler nicht lohnend ist, eine derartige Lösung umzusetzen.