App Store: Kommen automatische Zusammenfassungen aller Rezensionen?
Apples App Store glänzt mit einer Vielzahl an Funktionen wartet mit einer Fülle an Informationen und Beschreibungen zu den Anwendungen auf. Wer einen Eindruck von einer Applikation erhalten möchte, kann unter anderem die Nutzer-Rezensionen eingehend studieren. Cupertino möchte diesen Schritt künftig erleichtern: Kritiken sollen automatisch zusammengefasst werden, sodass Anwender die Vor- und Nachteile der jeweiligen Software rasch einschätzen können.
Zusammenfassungen mit KI: System aggregiert BewertungenWer seine Meinung über eine App zum Ausdruck bringen möchte, kann dies direkt im App Store tun: Nutzer haben die Wahl eine Bewertung in Form von Sternen abzugeben. Fünf Sterne stehen für die größtmögliche Zufriedenheit mit einem Programm. Auf Wunsch haben Anwender die Option, ihre Wertung mit einigen Sätzen zu versehen und beispielsweise Vor- und Nachteile der App aufzuschlüsseln. Potenziell an einer App Interessierte können durch die Kritiken scrollen, um sich ihre Meinung zu bilden. Wem das zu umständlich ist, findet wohl bald eine Alternative vor:
9to5Mac behauptet, einen noch nicht freigegebenen Artikel im App Store gelesen zu haben, der auf eine große Neuerung im App Store hinweist. Cupertino habe ein System entwickelt, das die im App Store abgegebenen Bewertungen bündelt und eine KI-gestützte Zusammenfassung erstellt, welche sich auf das am häufigsten genannten Kundenfeedback stützt.
Neues Feature bald in einigen Regionen verfügbar?Kommen Rezensionen hinzu, berücksichtigen die Zusammenfassungen die neuen Informationen. Dem Bericht zufolge entstehen diese automatisch generierten Texte wohl online und nicht lokal auf dem jeweiligen Gerät. Das Feature komme erst dann zum Einsatz, wenn ausreichend Kritiken vorliegen. Entwicklern wird die Möglichkeit eingeräumt, die Zusammenfassungen zu melden, wenn sie Unstimmigkeiten entdecken. 9to5Mac rechnet mit einem baldigen Start der Funktion, wenngleich der Rollout laut des Artikels im App Store „ausgewählten Ländern und Regionen“ vorbehalten bleibt.