App Store: Neue Richtlinien für Face ID und ARKit
Neue iPhone-Technologien ziehen meist Aktualisierungen der Richtlinien für im iOS App Store veröffentlichte Anwendungen nach sich. Auch zum Start des Gesichtsscanners Face ID und der Augmented-Reality-Schnittstelle ARKit hat Apple neue Regeln eingeführt, die App-Entwickler von nun an beachten müssen.
Vorgaben zur Face-ID-NutzungApps, die den Gesichtsscanner des iPhone X verwenden, müssen das Framework LocalAuthentication benutzen. Es ist nicht gestattet, zur Authentifizierung des Nutzers etwa auf ARKit oder andere Technologien zur Gesichtserkennung auszuweichen. Zudem verlangt Apple von App-Anbietern, eine alternative Entsperrmethode für Anwender unter 13 Jahren zur Verfügung zu stellen.
Sicherheitsbestimmungen für ARKitAuch bezüglich der Verwendung von Augmented-Reality-Elementen finden sich in den App Store Review Guidelines einige neue
Einträge. Alle ARKit-Apps müssen ein reichhaltiges und ganzheitliches Augmented-Reality-Erlebnis bescheren. Einfache Spielereien wie einzelne Objekte oder Animationen reichen nicht zur Qualifizierung als ARKit-Anwendung.
Aus Gründen der Privatsphäre verbietet es Apple Drittherstellern zudem, die Facial Mapping Tools von ARKit dafür zu gebrauchen, Menschen zu identifizieren.
Geldgeschenke und Vortäuschung falscher InhalteZusätzlich zum Reglement bezüglich Face ID und ARKit gibt es eine Reihe weiterer Neuerungen. Apple erlaubt Geldgeschenke von Nutzer zu Nutzer fortan unter zwei Bedingungen: Das Geschenk muss für den Geber optional sein und die gesamten Geldmittel müssen dem Empfänger zukommen.
Weiterhin betont Apple speziell für vermeintliche iOS-Virenscanner und ähnliche Anwendungen, die systembedingt ohnehin nicht funktionieren können, dass Apps keine Dienste anpreisen dürfen, die sie nicht bieten.
Der Konzern behält es sich zudem vor, Apps abzulehnen, die Menschen hinsichtlich ihrer Nationalität oder Ethnologie diskriminieren. In extremen Anwendungsfällen wie Menschenhandel oder der Ausbeutung von Kindern wird Apple die zuständigen Behörden benachrichtigen.