App Stores: Wachsender Unmut über Apples und Googles Anteil an Umsätzen
Seit Start des App Stores im Jahr 2008 behält Apple 30 Prozent der Umsätze von Entwicklern ein. Google schloss sich dem Modell mit dem Google Play Store an. Vergleicht man diesen Prozentsatz mit den Kosten der klassischen Distribution über den Einzelhandel, wäre der App Store für Entwickler ein sehr gutes Geschäft. Werden Software oder Abos aber rein digital vertrieben, sind 30 Prozent ein großer Teil des Kuchens – bis auf Kreditkartengebühren fallen bei Herstellern außerhalb der App Stores kaum Kosten an.
30 Prozent verbleiben bei Apple und GoogleFirmen wie Netflix, Epic Games oder Valve sind die 30 Prozent aber ein Dorn im Auge – tätigt der Kunde einen Kauf aus der mobilen App heraus oder schließt ein Abo ab, behalten Apple und Google 30 Prozent ein. Nutzt der Käufer die Webseite des Herstellers statt einer App, landen abzüglich Kosten wie Kreditkartengebühren nahezu 100 Prozent beim Anbieter.
Apple wie auch Google forcieren in den App-Store-Richtlinien, dass alle Käufe und Abos in Apps über den App Store angeboten werden müssen – ein Verweis in der App, dass das Abo außerhalb des Stores abgeschlossen werden kann, ist nicht gestattet und führt zwangsläufig zur Beanstandung während des Review-Prozesses.
Apple und Google lenkten 2016 etwas einVor
zwei Jahren senkten Google und Apple zumindest in einem Punkt ihren Anteil deutlich: Schließt der Kunde ein Abo ab und führt dies mehr als zwölf Monate fort, verlangen die Konzerne nur noch eine Gebühr von 15 Prozent.
Manche großen Anbieter streichen In-App-KäufeDiese Woche wurde bekannt, dass
Netflix testet, das Abschließen eines Abos aus der mobilen App heraus zu verbieten und Kunden stattdessen nur noch den Kauf über die eigene Webseite zu erlauben. Für Netflix hat dies den Vorteil, beim Abschluss über die Webseite keine 30 Prozent an Apple oder Google zahlen zu müssen – bringt aber den Nachteil mit, dass der Kauf komplizierter ist: Bei Apple und Google hat der potenzielle Käufer bereits Zahlungsdaten hinterlegt, der Kauf ist also in wenigen Sekunden getätigt. Auf der Netflix-Seite ist der Käufer erst gezwungen, Zahlungsdaten erneut einzugeben – Erfahrungsmäßig springen bei diesem Schritt viele Kunden ab.
Auch
Valve kollidierte mit den App-Store-Richtlinien bezüglich Käufen und Abos innerhalb der Apps. Mit Steam-Link bietet Valve eine Steuerungssoftware an, über die sich Spiele auf dem heimischen PC auch auf dem iPhone oder iPad verwenden lassen – dabei wird der Bildschirminhalt des PCs auf das Mobilgerät übertragen. Apple störte sich daran, dass der Nutzer so auch über das iPhone oder iPad neue Inhalte erwerben kann und ließ die App im App Store nicht zu. Valve deaktivierte daraufhin die Kaufen-Funktionen, sobald Steam-Link verwendet wird – statt Apple 30 Prozent zu zahlen.
App Stores für Google und Apple wichtiges Geschäft mit hohen MargenIn jüngster Zeit verging kaum eine Quartalskonferenz, auf der Apple nicht den finanziellen Erfolg des App Stores hervorhob. Investoren sind durch die neueren Entwicklungen allerdings
laut Bloomberg beunruhigt, dass sich mehrere große Firmen gegen die Abgaben im App Store wehren. Sollte Apple gezwungen sein, die Gebühren auf Käufe und Abos zu senken, könnte dies das Unternehmen merklich treffen: Reduziert sich die Gebühr auf 5 bis 15 Prozent, würden Apples Gewinne im Jahr 2020 um bis zu 21 Prozent einbrechen. Bloomberg geht davon aus, dass Apple wie auch Google im Jahr 2020 etwa 50 Milliarden Dollar in den App Stores umsetzen. Apple gibt keine genauen Zahlen heraus – die Umsätze des App Stores fasst Apple in den Quartalsberichten in der Kategorie "Dienste" zusammen. Hierzu zählen auch iCloud-Speicher-Abos, Apple Music und der iTunes Store.
Ob Apple und Google in den kommenden Jahren vom jetzigen Gebühren-Modell abrücken ist fraglich. Beugen sich die Konzerne zu früh der jüngsten "Revolte" gehen ihnen Milliarden an Umsätzen flöten. Halten Apple und Google zu lange am jetzigen Modell fest, könnten sich weitere Schwergewichte anschließen und Käufe wie auch Abos nur noch über die eigene Webseite zulassen.