Apple Deutschland bearbeitet auch Garantiefälle importierter iPhones
Wie nun bereits mehrere Leser berichten, geht Apple Deutschland bei seiner Garantiepolitik zum iPhone mittlerweile etwas kulanter vor. So konnten einige Besitzer importierter iPhones auch
direkt in Deutschland ihren Garantieanspruch geltend machen, und erhielten ein entsprechendes Austauschgerät ohne SIM-Lock. Zuvor mussten sich Besitzer importierter iPhones entsprechend den Garantiebestimmungen bei Schadensfällen an die Apple-Niederlassung im jeweiligen Importland wenden. Dies konnte unter Umständen zu erheblichen Versandkosten führen. Ob es sich bei den neuen Berichten um Einzelfälle handelt oder dieses Vorgehen bei Apple Deutschland eher die Regel als Ausnahme geworden ist, lässt sich jedoch noch nicht mit Sicherheit sagen. Offiziell kann beim iPhone nämlich weiterhin nur im Ursprungsland ein Garantieanspruch geltend gemacht werden. Ein Versuch über Apples Garantie-Formular dürfte aber wohl in keinem Fall schaden.
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