Apple-Marke: Neuerdings auch für Fahrzeuge
Markenanmeldungen beziehen sich meist auf größere Themenfelder und
nicht nur auf die genaue Beschreibung eines Unternehmens oder eines Produkts. Die so genannte "Nizza-Klassifikation" kennt 45 verschiedene Gruppen von Waren und Dienstleistungen. In der Computerbranche oft genutzt werden beispielsweise Klasse 9 (Anwendungssoftware, Computerprogramme) oder Klasse 42 (Softwaredesign, Softwareentwicklung).
Die Marke "Apple" ist natürlich noch sehr viel weitreichender geschützt und deckt eine Vielzahl an Klassen ab, seit vergangenem Jahr beispielsweise auch "Uhren und Schmuck" - dies wurde übrigens Mitte 2014 bereits als offizielle Bestätigung angesehen, dass Apple tatsächlich an einer Uhr arbeitet.
Apple hat den Markenschutz jetzt erneut erweitert und eine weitere Klasse hinzugenommen. In der Schweiz sind "Apple" sowie das bekannte Apple-Logo in den bisherigen Klassen geschützt - fortan allerdings auch noch im Bereich
Fortbewegungsmittel zu Lande, in der Luft und auf dem Wasser.
Die genaue Beschreibung der Klasse lautet "Fahrzeuge; Apparate zur Beförderung auf dem Lande, in der Luft oder auf dem Wasser; elektronische Hardwarekomponenten für Kraftfahrzeuge, Eisenbahnwaggons und Lokomotiven, Schiffe und Flugzeuge; Diebstahlsicherungen; Diebstahlwarngeräte für Fahrzeuge; Fahrräder; Golfkarren; Rollstühle; Luftpumpen; Motorräder; Aftermarket-Ersatzteile (after-market parts) und -Zubehör für die vorgenannten Waren." Eingereicht wurde der Antrag am 13. Februar - just an jenem Tag, als die Berichte rund um Apples Ambitionen auf dem Automobilmarkt aufkamen.
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