Apple Music for Business: Apple meldet neue Marke an
Wer in Deutschland eine öffentliche Veranstaltung, ein Café, ein Restaurant oder ein Geschäft mit Musik versorgen will, muss hierfür GEMA-Gebühren entrichten. Noch komplizierter ist es in den USA: Dort wird eine Lizenz vom jeweiligen Musiklabel oder Künstler benötigt, um Musik bei öffentlichen Veranstaltungen oder im Geschäft abspielen zu dürfen.
Apple meldete laut
PatentlyApple.com kürzlich eine neue Schutzmarke an: "Apple Music for Business". Für zwei Schutzklassen registrierte Apple diese neue Marke: Klasse 38 steht generell für die Ausstrahlung und Verbreitung von Musik, Filmen und anderen Medieninhalten. Klasse 41 gibt aber einen Hinweis auf die tatsächlichen Sinn hinter "Apple Music for Business": Mit dieser Klasse schützt Apple die Marke für einen Dienst, über den Ladengeschäfte sowie öffentliche Bereiche und Veranstaltungen mit Hintergrundmusik versorgt werden:
...production of programmed music and video displays for subscribers; audio and video recording and production services for others; music service, namely providing specially programmed background music for retail establishments, public areas, and commercial establishments; providing radio, internet, and satellite music programming by means of telecommunications networks, computer networks, the Internet, satellite, radio, and wireless communications networks; musical, radio, television and video entertainment services, namely, custom arrangement and editing of music, audio and video programs; Custom music programming services.
"Apple Music for Business" richtet sich höchstwahrscheinlich genau an Betreiber von Lokalitäten und öffentlichen Veranstaltungen, die Musik ohne rechtliche Bedenken und Gebühren-Wirrwarr abspielen möchten. Noch ist völlig unklar, wann und ob ein solcher Dienst jemals das Licht der Welt erblickt oder zu welchen Konditionen dieser abonniert werden kann. Bisher liegt nur die Markenanmeldung bezüglich "Apple Music for Business" vor: