Apple TV+ mit weiterer kostenloser Verlängerung des Probeabos
Mit dem Streamingdienst Apple TV+ versucht Cupertino, Kunden mit exklusiven Produktionen zu überzeugen – und bietet ein reguläres Abonnement des Services für 4,99 Euro pro Monat an. Viele Nutzer haben bislang aber noch keinen Cent für den Video-on-Demand-Dienst entrichtet; sie profitieren von einem Sonderangebot: Wer ausgewählte Neugeräte von Apple kauft, kann ein Probeabo aktivieren – und ein ganzes Jahr lang kostenloses Zugriff auf die Inhalte der Plattform erhalten. Apple verlängerte mittlerweile diesen Zeitraum
um weitere drei Monate, sodass Kunden der ersten Stunde das Angebot bis Ende Januar ohne Gebühren in Anspruch nehmen können. Nun legt das Unternehmen ein weiteres Mal nach.
Produktionsverzögerungen bei TV+Wer bereits zum Start von TV+ das Probeabo aktivierte, das ihm aufgrund des Neuerwerbs eines iPhones, iPads, Macs oder Apple TV zustand, konnte bis Ende Oktober 2020 kostenfrei auf TV+ zugreifen. Tatsächlich räumte Cupertino weitere drei Monate zur kostenlosen Nutzung des Dienstes ein – für Early Adopter bedeutet dies, dass ihr Probeabo am Ende dieses Monat abläuft. Nun zeigt sich Apple einmal mehr spendabel – und verlängert besagtes Probeabo um weitere sechs Monate. Grund dafür sollen laut
The Verge Produktionsverzögerungen von Serien und Filmen sein: Apple habe Abonnenten eine größere Auswahl an Inhalten bieten wollen. Betroffene kommen automatisch in den Genuss der Verlängerung.
Gutschriften für bezahlte AbosEtwas überraschend ist dieser Schritt trotzdem, schmälert er doch die Attraktivität der neuen
Apple-One-Bundles: Diese beinhalten für einen Preis ab 14,95 Euro monatlich neben weiteren Services auch den Zugriff auf TV+. Studenten sind hingegen gut beraten, bei Interesse an dem Dienst Apple Music zu buchen – und TV+ als kostenlose Dreingabe zu erhalten (siehe
). Anwender, die sich für eine Verlängerung des Probeabos qualifizieren und dieses bereits gekündigt haben, sollen laut
9to5Mac ebenfalls von dem Angebot profitieren – und eine Gutschrift etwaiger bezahlter Gebühren erhalten.