Apple Watch: Apple verliert kritisches Patentverfahren – US-Verkaufsverbot steht im Raum
Vor fünf Jahren hatte ein Zubehörprodukt für die Apple Watch erstmals die Zulassung als medizinisches Gerät erhalten. Apple hatte sich zu jedem Zeitpunkt eher vorsichtig gezeigt, immerhin gehen einer solchen Klassifizierung umfangreiche Genehmigungsverfahren der US-Arzneimittelbehörde FDA voraus. Stattdessen wagte sich aber ein Drittanbieter namens AliveCor aus der Deckung – das "
KardiaBand" konnte zusammen mit einer Watch-App EKGs durchführen und Nutzer so vor möglichem Vorhofflimmern und anderen Herzstörungen warnen. Ein Jahr später, zusammen mit der Apple Watch Series 4, waren EKGs dann plötzlich auch ohne Zubehör möglich. AliveCor warf Apple Patentverletzungen vor und zog vor Gericht.
Apple verliert VerfahrenIn dieser Woche erfolgte ein
Urteil der Internationalen Handelskommission – und dieses ging zugunsten von AliveCor aus. Nach genauer Untersuchung konnte die US-Bundesbehörde feststellen, dass Apple tatsächlich gegen AliveCor-Patente verstößt. Aus diesem Grund steht nun die theoretische Möglichkeit im Raum, Apple den Verkauf der Apple Watch in den USA verbieten zu lassen. Es gibt nämlich eine Unterlassungsverfügung, welche AliveCor nach aktuellem Stand durchsetzen könnte – wenngleich dazu erst alle Einsprüche Apples abzuarbeiten sind. Bis dahin befindet sich der Verkaufsstopp "on hold", wie es heißt. Für Apple würde der Schritt große Probleme bedeuten, denn der Vertrieb von Smartwatches mit entsprechenden EKG-Sensoren müsste sofort enden.
Es dürfte eher eine finanzielle Einigung gebenWie in den meisten Verfahren dieser Art muss man allerdings den Hinweis auf "theoretisch" stark hervorheben. Ein Verkaufsverbot ist in den seltensten Fällen der angestrebte Ausgang beider Seiten, stattdessen üben derlei Urteile Druck aus, sich über entsprechende Lizenz- und Entschädigungszahlungen zu einigen. AliveCor gibt in einer Stellungnahme an, die Entscheidung sei auch als Sieg aller kleinen, innovativen Unternehmen zu sehen. Die Kommission habe zwar derzeit keine Durchsetzung verfügt, sich aber ganz eindeutig zur Sachlage bekannt. Nutzer sollten die freie Wahl haben, welche Kardio-Produkte sie verwenden möchten.