Apple Watch: Verkaufsverbot wieder in Kraft – Apple streicht Funktion
Im Patentstreit zwischen Apple und dem Medizintechnologie-Unternehmen Masimo kehrt keine Ruhe ein, ganz im Gegenteil: Das Berufungsverfahren ist noch im Gange und die Aussetzung des Verkaufsverbots für Uhren mit Blutsauerstoffmessung endet am 18. Januar. Mit anderen Worten: Apple ist es ab heute wieder untersagt, die Apple Watch Series 9 und Ultra 2 in vollem Funktionsumfang feilzubieten. Der Konzern nimmt die betroffenen Modelle jedoch nicht aus dem Handel, sondern beschneidet sie um oben genanntes Feature.
Apple bewirbt Funktion nicht mehrWer Apples US-Internetauftritt eingehend begutachtet und die Rubrik für die Smartwatch des Unternehmens aufruft, wird dort einige Änderungen finden. Das Unternehmen weist nicht mehr auf die Funktion zur Messung des Blutsauerstoffs hin, in den Vergleichstabellen ist das Feature ebenfalls spurlos verschwunden. Stattdessen blendet Cupertino auf den entsprechenden Produktseiten einen Banner ein:
Wer nun eine Apple Watch Series 9 oder Ultra 2 in den USA kauft, muss auf die Funktion verzichten. Die Blutsauerstoff-App ist zwar nach wie vor angezeigt; tippt der Nutzer auf sie, erhält er jedoch lediglich den Hinweis, dass sie „nicht länger verfügbar“ sei. Stattdessen verweist Apple auf die Health-App des iPhones, die wiederum zu einem Support-Beitrag führt. Der Wegfall der Funktion betrifft übrigens keine Uhren, die außerhalb der Vereinigten Staaten verkauft werden. Bereits gekaufte Geräte sind ebenfalls nicht betroffen.
Urteil des Berufungsgerichts bringt KlarheitGegenüber
9to5Mac betont Apple, mit dem Verkaufsbann der zuständigen US-Handelsbehörde ITC nicht einverstanden zu sein. Das Unternehmen werde ab dem 18. Januar keine Uhren zum Verkauf anbieten, welche in der Lage sind, den Blutsauerstoff zu messen – das betreffe sowohl den Online Store als auch die lokalen Apple Stores in den USA. Wie lange diese Einschränkung gilt, hängt maßgeblich vom Ausgang des Berufungsverfahrens ab. Apple erklärte, dass dieses über ein Jahr dauern könne.