Apple-Willkür im App Store: Aktueller Fall zeigt haarsträubenden Umgang mit Entwicklerstudio
Aus den unzähligen Verfahren rund um die Nutzungsbedingungen des App Stores ging unter anderem hervor, dass Apple die Bestimmungen wohl bewusst sehr vage und unklar formulierte – um freie Hand zu haben, weniger genehme Inhalte oder gar konkurrierende Lösungen auszusperren. Gleichzeitig ist es sehr schwer, sich gegen Entscheidungen zu wehren, selbst wenn Apple in Widerspruch zu den eigenen Regeln handelt. Viele Entwickler können ein Lied davon singen, wie wenig erfreulich in solchen Fällen die Kommunikation bzw. Nicht-Kommunikation mit Apple ist. Momentan sorgt ein Fall für Aufsehen, bei dem ein kleineres Entwicklerstudio aus dem Nichts den Entwickler-Account verlor.
Sperrung ohne Begründung – daher kein Widerspruch möglichOhne jegliche genauere Begründung hatte Apple darüber
informiert, der Zugang zum Entwicklerprogramm sei hiermit beendet. Da der Anbieter namens Digital Will sämtliche Inhalte über den App Store vertrieb, bedeutete dies von einem Tag auf den anderen, keine Umsätze mehr zu erzielen. Da Apple aber bis auf "betrügerische Aktivität" keine Erklärung lieferte, war es nicht möglich, Einspruch einzulegen. Theoretisch hätte es eine Frist von 14 Tagen gegeben, sich detailliert zu den Vorwürfen zu äußern und diese Punkt für Punkt zu widerlegen – da es jedoch keine solchen gab, war der Einspruch erfolglos. Apple lehnte den Antrag ab, denn dieser habe nicht die geforderten Klarstellungen enthalten.
Sache wird vor Gericht verhandeltDigital Will blieb nichts anderes übrig, als rechtlich gegen Apple vorzugehen. Fünf Monate nach Sperrung und zwei Monate nachdem der Anwalt ein Schreiben an das Unternehmen geschickt hatte, war der Account plötzlich wieder aktiv, erneut ohne jegliche Stellungnahme oder Entschuldigung. Offensichtlich war die Sperrung, so wie vom Studio stets versichert, tatsächlich nicht haltbar und fußte auf keinen Fakten. In dieser Zeit waren jedoch Kosten bzw. Umsatzausfälle in Höhe von mehr als 750.000 Dollar entstanden. Bekanntlich lässt sich iPhone- und iPad-Software ausschließlich über den App Store vertreiben, Alternativen gibt es (noch) nicht. Da sich Apple nicht auf Schadenersatz einlassen wollte, landet die Sache nun vor Gericht, wobei es insgesamt fünf
Anklagepunkte zu bearbeiten gilt.