Apple darf den iTunes Music Store weiter unter dem Apfel-Logo betreiben und bewerben (Aktualisierung)
Wie Spiegel Online berichtet, hat das Londoner High Court entschieden, dass Apple Computer für den iTunes Music Store weiterhin das angebissene Apfel-Logo zum Bewerben der Plattform verwenden darf. Apple Corps hatte dagegen geklagt, da nach Meinung der Ex-Beatles eine zu große Verwechslunggefahr mit ihrem Musik-Label Apple Records bestehe. Wie der zuständige Richter nun entschied,
hat Apple mit dem iTunes Music Store nicht gegen die 26 Million US-Dollar teure außergerichtliche Einigung mit Apple Corps von 1989 verstoßen, wonach Apple nicht als Musikproduzent aktiv werden darf. Das heutige Urteil ist eine überraschend empfindliche Niederlage für Apple Corps und möglicherweise das Ende der jahrzehntelangen Querelen zwischen beiden Unternehmen.
08.05.2006 17:50
Wie Macworld (Playlist Magazin, 3. Link) berichtet, will Apple Corps gegen das Urteil in Berufung gehen.
Weiterführende Links: