Apple darf die Marke "iPad mini" nicht schützen lassen
Apple wollte nicht nur das iPad, sondern auch das im vergangenen Jahr vorgestellte iPad mini als Marke schützen lassen. Allerdings machte das US-Patentamt diesen Plänen einen Strich durch die Rechnung. So wies das Patentamt Apples Anmeldung vom 24. Januar zurück und
verwehrte dem Unternehmen markenrechtlichen Schutz. In der Begründung heißt es, der hinzugefügte Namensbestandteil "mini" unterscheide sich nicht wesentlichen von der bereits gehaltenen iPad-Marke. Der Zusatz habe stattdessen nur beschreibenden Charakter und beziehe sich auf eine sichtbare Begebenheit.
Dies ist eine recht übliche Erklärung für abgelehnte Markenrechtanträge. Wenn der Produktname das Produkt nur beschreibt, so ist es ziemlich schwer, Markenschutz zu erhalten. Während ein Computerunternehmen Apple heißen darf, hätte der Apfelbauer keine Chance, "Apple" als Marke zu schützen. Auch ein Notebook namens "Fast Notebook" wäre nicht zu schützen. Aus diesem Grund wählen Hersteller sehr häufig Produktbezeichnungen, die nicht rein beschreibender Natur sind sondern auch zu unterscheidende Eigenheiten oder Kunstnamen beinhalten.
Apple hat nun bis zum 24. Juli Zeit, um dem Markenamt weitere Argumente zu schicken, warum iPad "mini" entgegen der ursprünglichen Einschätzung des Amtes doch geschützt werden soll. Noch einen weiteren Kritikpunkt nannte das Markenamt: Als Belegdokumente hatte Apple ledichtlich die Produktseite mitgeschickt; dem Sachbearbeiter zufolge reines Werbematerial.
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