Apple darf iPhone-Marke in Brasilien nutzen
Im Februar hatte ein Gericht in Brasilien entschieden, dass Apple nicht die iPhone-Marke zugesprochen bekommt, da diese von IGB Electronica bereits seit 2000 beansprucht wird. IGB Electronica hatte allerdings erst im vergangen Dezember ein Android-Smartphone unter der iPhone-Marke veröffentlicht, nur wenige Wochen vor Ablauf des Markenanspruchs. Apple ging daher gegen die Entscheidung in Berufung und konnte nun durchsetzen, die iPhone-Marke wenigstens mitzuverwenden. So hat das
Gericht entschieden, dass IGB nicht mehr exklusiv die iPhone-Marke in Brasilien verwenden darf, sondern auch Apple die Nutzung der Marke erlaubt ist. Begründet wird dies von Richter Eduardo de Brito Fernandes damit, dass es sich bei Apples iPhone um ein weltberühmtes Produkt handelt und daher eine exklusive Nutzung durch IGB gegenüber Apple unfair ist. Diesen besonderen Status hat sich Apples Produkt nach Ansicht des Richters durch hervorragende Leistung und Eigenschaften erarbeitet. IGB hat nach der Entscheidung angekündigt, in Berufung gehen zu wollen.
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