Apple darf in Frankreich Retail-Mitarbeiter nicht nach 21 Uhr weiterarbeiten lassen
Das hohe Gericht von Paris hat am Dienstag in einem Urteil Apple untersagt, Mitarbeiter in sieben französischen Retail Stores zur Weiterarbeit bis nach 21 Uhr zu zwingen, da dies gegen das Gesetz zur Nachtarbeit verstößt.
Nachtarbeit gilt zwischen 21 Uhr und 6 Uhr des Folgetages und darf nur in Ausnahmefällen durchgeführt werden, etwa bei sozialen oder wichtigen wirtschaftlichen Aufgaben. Mitarbeiter in den betreffenden Apple Retail Stores waren teilweise bis 23 Uhr noch mit Aufräumarbeiten beschäftigt. Gegen diese Praxis hatten zahlreiche Gewerkschaften Frankreichs geklagt und vor dem hohen Gericht Recht erhalten. Ihnen muss Apple für entstandene Schäden nun insgesamt 10.000 Euro zahlen. Von dem Urteil betroffen sind die Apple Stores Atlantis, Cap 3000, Carré Sénart, OpéraParly 2, Val d'Europe und Vélizy 2. Apple betreibt in Frankreich insgesamt 15 Ladengeschäfte. Auf Anfrage von AFP wollte sich Apple nicht zu dem Urteil äußern.
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