Apple darf mit der Überlegenheit des App Stores gegenüber anderer Downloaddienste werben
In Großbritannien kam es schon mehrfach vor, dass Apple Werbekampagnen ändern musste, da die
"Advertising Standards Authority" mit bestimmten Behauptungen nicht einverstanden war. Ein noch nicht lange zurückliegender Fall betraf Apples Aussage, das iPhone biete vollwertiges Interneterlebnis. Die ASA widersprach dem, da auf dem iPhone kein Flash unterstützt wird. Ein Jahr zuvor wurde Apple von der ASA für die Behauptung gerügt, das iPhone stelle alle Bestandteile des Internets zur Verfügung. Dies war nach Ansicht der ASA aber unwahr. So unterstützte das iPhone unter anderem von Haus aus kein Chat oder Internet-Telefonie.
Aus einem aktuellen Streitfall ging Apple allerdings als Sieger hervor. So musste sich die ASA mit zehn Beschwerden befassen, dass Apple mit der Überlegenheit des App Stores gegenüber anderer Downloaddienste warb. Apple begründete dies mit der großen Auswahl an Programmen. Zurecht, wie die ASA entschied. Verglichen mit Googles G1 dürfe man tatsächlich behaupten, einen umfangreicheren und besseren Dienst für mobile Applikationen zu betreiben.
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