Apple darf sich nun doch die Marke "iPad mini" schützen lassen
Nachdem die Anmeldung der Marke "iPad mini" vom US-amerikanischen Patent- und Markenamt zunächst abgewiesen wurde, hat man es sich nun anders überlegt und stattdessen Auflagen gestellt, die Apple erfüllen muss, um sich die Marke sichern zu können. Grundsätzlich bleibt das Amt aber der Auffassung, dass der Namensbestandteil "mini" nur beschreibenden Charakter hat und sich auf eine sichtbare Begebenheit bezieht. Damit sich Apple die Marke "iPad mini" zusätzlich zur Marke "iPad" schützen lassen kann, muss das Unternehmen daher
im überarbeiteten Antrag deutlich machen, dass es nur "mini" in Kombination mit "iPad" schützen möchte. Allerdings wird Apple vom Markenamt darauf hingewiesen, dass es hierbei dennoch zum Einspruch durch andere Markeninhaber kommen kann, die sich ebenfalls elektronische Gerätebezeichnungen mit einem "mini" am Ende geschützt haben. Es könnte also im Zuge dieser Markenanmeldung durchaus noch zu rechtlichen Auseinandersetzungen kommen. Ohnehin ist unklar, warum sich Apple die Marke "iPad mini" schützen möchte, wenn bereits die Marke "iPad" geschützt ist.
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