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Apple deckt Betrug beim iPhone-Recycling auf – Partner verkaufte, statt zu zerlegen

Apple schreibt sich in vielerlei Hinsicht auf die Fahnen, nachhaltig zu wirtschaften. Dazu zählen Stromversorgung aus erneuerbaren Energien, Verzicht auf giftige Substanzen während der Produktion sowie ein komplexer Recycling-Kreislauf. Dazu entwickelte Apple beispielsweise ein Robotersystem, das ausgediente iPhones in ihre Einzelteile zerlegt und daraus Ressourcen gewinnt. Bei der Masse an technischen Produkten, die am Ende ihrer Lebenszeit zum Recycling geschickt werden, muss das Unternehmen allerdings auch auf externe Partner setzen. Einem davon war nun Betrug nachzuweisen – und Apple reagierte prompt mit einer Klage.


Nicht recycelt, sondern weiterverkauft
Seit dem Jahr 2014 kooperierte Apple mit dem auf Elektronik spezialisierten Recycling-Anbieter Geep Canada. Rund 600.000 alte Geräte gingen alleine zwischen Januar 2015 und Dezember 2017 an das Unternehmen, um dann zerlegt und recycelt zu werden. Hinter den Kulissen betrieben Mitarbeiter von Geep Canada allerdings noch ein weiteres Geschäftsmodell, denn einen beachtlichen Teil der Lieferungen zwackte sich das Unternehmen ab. Viele jener iPhones und iPads wanderten nicht auf die Zerlege-Straßen – sondern tatsächlich auf die Straße. Es fand nämlich ein munterer Weiterverkauf statt, den gerichtlichen Unterlagen nach bei mindestens jedem fünften Gerät.

Mindestens jedes fünfte Gerät betroffen
Apple zufolge konnte man nachweisen, dass mindestens 18 Prozent der Seriennummern noch mit aktiven Geräten in Betrieb sind. Die tatsächliche Zahl der in Umlauf gebrachten Geräte sei aber noch deutlich höher, so Apple – iPhones und iPads ohne LTE tauchen in der genannten Statistik nämlich gar nicht auf. Geep gestand nach internen Untersuchungen ein, dass tatsächlich mehrere Tonnen an Apple-Produkten weiterverkauft wurden. Das Unternehmen selbst habe sich aber nichts zuschulden kommen lassen, die Aktivitäten fanden ohne jegliche Kenntnis der Firmenleitung statt. Der Klageschrift zufolge laufen daher Ermittlungen gegen drei Geep-Angestellte, welche das Unternehmen zur Rechenschaft ziehen wolle. Apple verlangt eine Entschädigung in Höhe von 23 Millionen US-Dollar sowie sämtliche Umsätze, welche durch den illegalen Handel anfielen.

Kommentare

Steph@n
Steph@n02.10.20 11:26
Das Apple sechs Jahre braucht, um zu merken das Seriennummern die ausrangiert sein sollten, weiter im Umlauf sind, finde ich verwunderlich.
Auch wundert es mich das die Nummern sich nicht auf einer Sperrliste befinden.
Aber für all das gibt es garantiert plausible Gründe.
+5
RichMcTcNs02.10.20 11:41
@Steph@n
Da wir in diesem Forum ja konstruktiv unsere Probleme behandeln wollen, erzähl doch mal, wie Du es besser gemacht hättest!
-7
pünktchen
pünktchen02.10.20 11:41
Praktizierter Umweltschutz! Find ich gut. Es gibt kein besseres Recycling.
+15
Kel7602.10.20 11:46
Also da muss sich auch Apple den Schuh ein wenig selber anziehen. Alles wird kontrolliert vom Zulieferer bis zur Versandkette, aber Apple iOS und OS Gerät die ins recycling gehen werden einfach übergeben und dann nach mir die Sinnflut? Sollte doch möglich sein, die S/N die ins Recycling übergeben werden im System zu sperren oder sogar nach einer gewissen durchlaufzeit zu tracken ob die noch aktiv sind und für die Schlamperei seitens Apple wollen Sie auch noch "entschädigt" werden mit mehreren Millionen
+2
Metty
Metty02.10.20 11:46
Steph@n
Auch wundert es mich das die Nummern sich nicht auf einer Sperrliste befinden.
Wieso sollte man einem zahlenden Kunden, der in gutem Rechtsbewusstsein ein gebrauchtes iPhone gekauft hat, sperren? Kommt das iPhone nun mit einer Erbschuld?
-1
Stefan...02.10.20 12:08
Es geht darum, dass Apple die von ihnen zum Recycling gegebenen iPhones hätte sperren können so dass gar keine Möglichkeit bestanden hätte die weiterzuverkaufen. Wobei ich es als grundsätzlich unweltschonender erachte wenn die noch am Stück weitergenutzt werden anstatt mit Ressourcenbedarf wieder neue daraus zu machen.
+6
subjore02.10.20 12:49
Viele recycling Unternehmen verkaufen die Sachen auch ins Ausland damit die da günstiger Recycled werden. Das ist Schädlich für die Umwelt. So etwas was die Angestellten hier getan haben ist ja eher gut für die Umwelt.
+2
subjore02.10.20 12:52
Metty
Steph@n
Auch wundert es mich das die Nummern sich nicht auf einer Sperrliste befinden.
Wieso sollte man einem zahlenden Kunden, der in gutem Rechtsbewusstsein ein gebrauchtes iPhone gekauft hat, sperren? Kommt das iPhone nun mit einer Erbschuld?

Na gut wenn man ein iPhone kauft, dass sich nicht einrichten lässt weil es gesperrt ist, macht den Kauf wieder rückgängig.
Wenn die die jetzt nach Monaten oder Jahren sperren würden wäre das nicht gerechtfertigt.
+4
xcomma02.10.20 12:52
ohne jegliche Kenntnis der Firmenleitung
..ist klar. Wie bei VW.
+3
Florian Lehmann02.10.20 13:03
Ich finde den Wiederverkauf gut. Auch wenn er schädlich für Apple sein könnte. Oder vielleicht doch nicht, weil Apple durch den grauen Markt zukünftige Kunden gewinnen kann.

Freund kennt auch einen Verwerter.
Bildgebende Verfahren werden nach China verkauft. Die Industrierechner gehen aber zurück an die Firma, die damit nichts mehr anfangen kann und lässt die Neugeräte einfach verschrotten. Der Verwerten verkauft die dann weiter.
Einzelteile landen dann bei EBay.
Die Workstations Kosten neu 50k€.
So kamen auch mal 10 30“ Apple Displays zurück - unbenutzt. So eine Verschwendung gibt es nur im Kapitalismus 😅
0
aMacUser
aMacUser02.10.20 14:17
Metty
Steph@n
Auch wundert es mich das die Nummern sich nicht auf einer Sperrliste befinden.
Wieso sollte man einem zahlenden Kunden, der in gutem Rechtsbewusstsein ein gebrauchtes iPhone gekauft hat, sperren? Kommt das iPhone nun mit einer Erbschuld?
Nach deutschem Recht (US Recht kenne ich da nicht), müsste der Kunde das Gerät an Apple zurück geben, da Apple der rechtmäßige Eigentümer sein dürfte. Und solange das Gerät in Apples Eigentum ist, können sie auch Seriennummern sperren, wie sie wollen.
Der Käufer wird zwar sonst nicht belangt, bekommt aber auch keinen Schadensersatz. Der Käufer kann nur versuchen, den Verkäufer zu verklagen und das Geld auf dem Wegen versuchen zurück zu bekommen.
Der Verkäufer hatte nicht das Recht, das Gerät zu verkaufen, also hätte es der Käufer nie kaufen können und dürfen, da nie ein rechtswirksamer Kaufvertrag zustande gekommen ist.
-2
Macs0402.10.20 15:50
Da gab es aber schon andere Urteile: z.B. neulich bei einem Wohnmobil. Wenn ich als Käufer nicht davon ausgehen muss, dass es Diebesgut ist, weil ich z.B. bei einem eingetragenen Händler kaufe, dann muss ich es nicht zurückgeben.
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Steph@n
Steph@n02.10.20 23:00
RichMcTcNs
@Steph@n
Da wir in diesem Forum ja konstruktiv unsere Probleme behandeln wollen, erzähl doch mal, wie Du es besser gemacht hättest!

Also ich als Apple, sagen wir mal, bekomme ja Geräte zurück, deren Seriennummern mir bekannt sind und die ich in die Verwertung geben möchte.
Genau in diesem Moment mache ich die Geräte in irgendeiner Form unbrauchbar, damit da kein Schindluder getrieben wird.
Und was ist da einfacher und billiger als ein Häkchen zu setzen.

Die Geräte zu sperren die jetzt schon unterwegs sind, meine ich ja garnicht.
Erst recht nicht wenn sie in gutem Glauben gekauft wurden.
-1
engel@maxx03.10.20 19:21
Macs04
Da gab es aber schon andere Urteile: z.B. neulich bei einem Wohnmobil. Wenn ich als Käufer nicht davon ausgehen muss, dass es Diebesgut ist, weil ich z.B. bei einem eingetragenen Händler kaufe, dann muss ich es nicht zurückgeben.

https://dejure.org/gesetze/BGB/935.html

"Der Erwerb des Eigentums auf Grund der §§ 932 bis 934 tritt nicht ein, wenn die Sache dem Eigentümer gestohlen worden, verloren gegangen oder sonst abhanden gekommen war"
-2
Legoman
Legoman05.10.20 11:31
Problem sehe ich eher woanders:
Als gewerblicher Verkäufer musst du Gewährleistung geben.
Sagen wir mal, du hast eine Bäckerei und die Kaffeemaschine wird durch ein neues Modell ersetzt. Wohin mit der alten? Gebraucht ist die noch gut was wert.
Verkaufst du die jetzt an eine Privatperson, stehst du 1 Jahr lang für Gewährleistung grade.
Dann musst du dir überlegen, ob du das willst.

Hast du eine größere Firma, die Computer benutzt, ohne damit zu handeln, ist es wesentlich billiger, abgeschriebene Geräte zu verschrotten, als eine eigene Abteilung für irgendwelche Gewährleistungen zu unterhalten.
Du kannst die Geräte natürlich auch verschenken - aber auch da gibt es irgendwelche Fallstricke.

Und so landen zu verschrottende Geräte eben auf dem Müll.

(Gilt gleichlautend auch für alles andere, was Firmen so besitzen. Möbel, Autos, Berufsbekleidung, Werkzeug usw.)

Btw: Eigentumsfragen sind davon gänzlich unberührt. Mit dem Auftrag zur Verschrottung geht das Eigentum an die Verschrottungsfirma über. Der Auftragnehmer verletzt hier nur Vertragsangelegenheiten.
Die oben genannten Läden wird das nicht weiter interessieren. Weg ist weg - so lange Datenschutz (Festplatten!) beachtet wird und die Dinger dann nicht irgendwo im Straßengraben landen und dies auf die ursprüngliche Firma zurückfallen könnte.

Bei Apple kommt da einfach nur die Schädigung des Neuwarengeschäfts und eine Problematik mit unerwünschten Gewährleistungsanfragen dazu.
Die Geräte sind nicht gestohlen - sie sind nur vertragswidrig wieder in Verkehr gebracht worden. Und derjenige, der so ein Gerät vom Verschrotter kauft, hat dann auch tatsächlich daran Eigentum erworben! Es wird erst dann blöd, wenn es ein Problem mit diesem Gerät gibt und der Käufer sich an Apple wendet. Die werden sich dann schön beim Verschrotter dafür bedanken.
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