Apple erzielt einstweilige Verfügung gegen Eierbecher-Hersteller
Um ihren Markenschutz durchzusetzen, führen Unternehmen immer wieder rechtliche Auseinandersetzungen. Hierbei kommt es immer wieder zu Kuriositäten, zu denen wohl auch der vorliegende Fall zählen dürfte. Im dritten Anlauf konnte Apple eine einstweilige Verfügung gegen Koziol erzielen, nicht mehr Eierbecher unter dem Namen "eiPott" zu verkaufen. Neben der Namensgebung in Anlehnung an Apples erfolgreichen Musik-Player dürfte auch das Produktdesign ein Grund gewesen sein, gerichtlich gegen die Eierbecher vorzugehen. Diese sind nämlich im Stil des klassischen iPod gehalten, wobei das Click Wheel als Ei-Halterung dient, während das Display eine Krümelablage darstellt. Auch die Verpackung des Eierbechers hatte Ähnlichkeit mit dem Vorbild. Das Oberlandesgericht Hamburg teilte nun Apples Ansicht und sah in den Eierbechern eine
Verwechslungsgefahr mit dem Musik-Player. Sollten die Eierbecher weiterhin unter dem Namen "eiPott" vertrieben werden, muss Koziol eine Ordnungsstrafe in Höhe von 250 000 Euro zahlen. Das Unternehmen kündigte bereits an, die Eierbecher unter neuem Namen mit veränderter Verpackung vertreiben zu wollen.
Weiterführende Links: