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Apple führt Volumenlizenzen für den App-Store ein

Apple informiert seine Entwickler seit heute darüber, dass Geschäftskunden künftig Volumenlizenzen im App-Store erwerben können. Damit soll es möglich werden, mehrere Lizenzen mit einem Account und einer Kreditkarte zu kaufen. Der Kauf läuft dabei ähnlich wie bisher ab, nur dass zusätzlich noch die Anzahl der Lizenzen abgefragt wird. Der Preis der Volumenlizenzen ist dabei identisch mit dem der Einzellizenzen. Lediglich für Bildungsinstitutionen sind ab einer Abnahme von 20 Kopien Rabatte bis zu 50% möglich, diese müssen aber vom Anbieter in iTunes Connect entsprechend hinterlegt werden.
Zusätzlich soll eine Möglichkeit geschaffen werden, Geschäftskunden angepasste Softwarelösungen anzubieten, um besser individuelle Anforderungen an Software abdecken zu können. Weitere Details hierzu sind bislang nicht verfügbar.

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Kommentare

nasa14.07.11 07:52
Hmm und wie aktiviert man jetzt EINEN Account auf sagen wir mal 20 Arbeitsplätzen in ITunes ?
Generell ist da nach 5 Stück nämlich Feierabend.
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emotainment14.07.11 07:54
Trotzdem fehlt weiterhin der 30 Tage Trial..
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Dekator
Dekator14.07.11 07:55
"identlich" > identisch, "bilang" > bislang. Es ist noch früh, ich weiß .
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MacSchimmi
MacSchimmi14.07.11 08:02
nasa

Hier spricht man vom App Store, nicht von iTunes
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sunsite
sunsite14.07.11 08:09
Hoffentlich lassen sie den Löwen heute raus
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DeepBluesee14.07.11 08:40
Heute kein Löwe denke ich, sonst hätte man was gehört da ja angeblich letzte Nacht alle Applestore-Mitarbeiter arbeiten mussten!
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Gammarus_Pulex
Gammarus_Pulex14.07.11 08:41
sunsite: Spricht ja grade alles dafür
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Hackbreaker14.07.11 08:54
Heute kein Löwe denke ich, sonst hätte man was gehört da ja angeblich letzte Nacht alle Applestore-Mitarbeiter arbeiten mussten!

Mensch, die wurden doch bis zum Release wieder in ihre schalldichten Kabinen gesperrt!
Bei den MBPs im Februar tauchten Fotos der Specs auf, sowas passiert Apple nicht nochmal.
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nasa14.07.11 09:37
MacSchimmi: und wie authentifizierst Du Dich im AppStore ? - klar - mit Deinem iTunes Account. Also sind wir doch wieder bei den 5 Aktivierungen.

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haschuk14.07.11 10:01
Nö, der umgangssprachliche iTunes-Account ist die Apple-ID. Die Benutzung dieser ist seit dem App-Store unabhängig von der Anzahl der aktivierten iTunes-Instanzen auf Deinen Rechnern.

Du kannst (sogar) für App-Store und iTunes unterschiedliche Apple-IDs verwenden.
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roadrunnerhagen14.07.11 10:19
In Amiland ist der 14. erst angebrochen.
Wenn du als Chef beliebt bist, hast du irgendwas falsch gemacht. Kannst ja dann gleich n Zelt auf deiner Nase eröffnen, wodrauf alle rumtanzen.
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o.wunder
o.wunder14.07.11 10:45
Apple hat anscheinend keinen blassen Schimmer im Umgang mit Geschäftskunden. In USA mag die Bezahlung per Kreditkarte vielleicht auch bei Firmen Standard sein, hier in Deutschland läuft das meist so ab, das erst Ei. Angebot da sein muss, dann eine Bestellung ausgelöst wird, daraufhin die Lieferung und Rechnungsstellung erfolgt.

Kreditkarten haben nur die wenigsten Firmen.
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idolum@mac14.07.11 10:48
Es geht auch mittels Click&Buy per Bankeinzug oder über iTunes Geschenkkarten. Eine Kreditkarte ist nicht notwendig. Dass dies immer noch nicht angekommen ist ...
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haschuk14.07.11 11:02
@o.wunder:

Sorry, das ist doch Schmarrn. Alle Einkaufsabteilungen mittlerer und großer deutscher Unternehmen haben Corporate Cards, die zum Einkauf über solche Vetriebswege genutzt werden, bei fast 90% inhabergeführter Firmen (GmbHs und andere Formen) gibt es Firmenkreditkarten im Besitz der GL.

Auch im SAP lassen sich App-Storepreise ohne konkretes Angebot einpreisen, pdf des App-Store-Screens mit Preis reicht hier aus, Bestellung wird intern generiert und delegiert. Wichtig ist in allen Fällen die MwSt-ausweisende Rechnung, die definitiv nervigste Sache am App-Store.

Von daher, die deutsche Wirtschaft ist hier um einiges moderner aufgestellt als Du hier beschreibst.
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o.wunder
o.wunder14.07.11 11:06
Für Click&Buy muß man sich anmelden. Das macht kaum eine Firma.
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o.wunder
o.wunder14.07.11 11:08
haschuk
Mh dann arbeite ich anscheinend in einer größeren unmodernen Firma. Nun ja
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idolum@mac14.07.11 11:19
Dann geh in nen Laden und kaufe dir die Geschenkkarten.

Klar, es könnte einfacher sein, aber ein Beinbruch ist es allemal nicht.
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o.wunder
o.wunder14.07.11 11:35
Eine Firma die iTunes Geschenkkarten kauft? Hahahah
Vielleicht macht das der Krauter um die Ecke, aber bestimmt ist das nicht die richtige Methode.
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idolum@mac14.07.11 11:39
Man hat drei Möglichkeiten. Drei Möglichkeiten die jeder nutzen kann. Vom Privatmann, über Kleinunternehmen, bis hin zu Großen.

Vielleicht passt es dem ein oder anderen nicht, aber es ist Möglich.
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Quickmix
Quickmix14.07.11 12:14
Kreditkarten sind schon seit Jahren nicht mehr nötig um bei Apple zu bezahlen.
Ich kenne haufenweise Firmen die bei Click & Buy angemeldet sind.
Normaler Vorgang.
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haschuk14.07.11 12:51
@o.wunder

Ich würde es eher als gefesselte bürokratische Struktur bezeichnen.
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jogoto14.07.11 13:14
haschuk
Wichtig ist in allen Fällen die MwSt-ausweisende Rechnung …

Schön, dass Du gleich mit mehreren Vorurteilen aufräumst, diesem unterliegst Du aber selbst noch. Die Preise im App Store sind unter anderem deswegen so günstig und ohne die üblichen Aufschläge gegenüber den US Preisen, weil sie nicht für jedes Land einzeln gemacht werden und keine deutsche Mehrwertsteuer enthalten. Eine Rechnung mit der Luxemburgischen Mehrwertsteuer ist völlig uninteressant und unnötig. Der normale E-Mail Beleg reicht um die Anschaffung als Ausgabe zur Steuer zu nehmen, gebucht ohne Umsatzsteuer.


MTN

Ich weiß nicht, was eure Quelle war, woanders liest sich Apples Ankündigung als US only ...
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trigunas10814.07.11 13:14
was mich eher stört ist das es wohl keine Möglichkeit der Entwickler gibt Mengenrabatte anzubieten. Eine Volumenlizenz ist ja ne schöne Sache aber doch nur wenn sich das auch preislich in einem Rabatt niederschlägt. Nach der Beschreibung scheint das aber nur eine Möglichkeit für Bildungseinrichtungen zu sein.
Flexibel geht irgendwie anders. Oder habe ich jetzt einfach was falsch gepeilt?
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jogoto14.07.11 13:26
Etwas falsch gepeilt. Es ist schon ein Fortschritt nicht für jede Lizenz einen eigenen Account anlegen zu müssen, auch wenn es nicht billiger wird.
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haschuk14.07.11 14:09
@jogoto:

Sorry, aber das ist Quark.

Wenn der Preis tatsächlich Luxemburgische VAT enthält, kann ich diese sehr wohl im Rahmen meiner UST-Voranmeldung geltend machen und abziehen, sie muss aber entsprechend ausgewiesen werden. Siehe § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 UStG. Auf dem UST-Voranmeldungsbogen kommen solche Beträge in Feld 61. Dadurch wird die USt, die ich als Unternehmer abführen muss, gemindert.

Wird mir innergemeinschaftlich ein Nettopreis ohne VAT berechnet, dann muss auf der Rechnung meine UID verzeichnet sein.

Bei einem Beleg mit einem Bruttopreis ohne ausgewiesene VAT schieße ich mir als Unternehmer selber ins Knie.
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haschuk14.07.11 14:19
Zudem fährt Apple eh steuerrechtlich gefährliches Fahrwasser, bei gewerblicher genutzter Software (und ein Volumenaccount ist wohl ein deutlicher Hinweis darauf), ist die deutsche MwSt. zu berechnen. Siehe u.a. http://carta.info/28290/apple-finanzministerium-moniert-mehrwertsteuerpraxis-des-itunes-store/
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jogoto14.07.11 14:31
haschuk

1. bin ich mir bewusst, dass Apple einen Kurs fährt, der sowohl von Juristen als auch Politikern mindestens misstrauisch beäugt wird. Ich gebe hier auch keine Wertung dazu ab, ich stellen nur die momentanen Tatsachen dar.
2. ist eine der Tatsachen, dass Apple nicht an Unternehmen verkauft. Das steht ausdrücklich in den Bedingungen. Die Ankündigung für Volumenlizenzen ist bis jetzt US only. Sollte das hier auch noch kommen, ändert sich bestimmt auch was an den Steuern.
3. kannst Du über Deinen Paragrafen keine Steuer einbehalten, die Du dem deutschen Finanzamt schuldest, da Du das Geld über Apple an das luxemburgische Finanzamt gezahlt hast. Dort könntest Du es Dir tatsächlich direkt wiederholen, nur der Aufwand …
4. was heißt "Wenn der Preis tatsächlich …", schau halt einfach nach, wenn Du es mir nicht glaubst.
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jogoto14.07.11 14:46
Dazu aus dem Merkblatt des Bundesamts für Finanzen:
Anträge auf USt-Erstattung sind zu richten an:
Administration de l’Enregistrement et des Domaines Bureau d’imposition Luxembourg 11 67-69, rue Verte
L - 2667 LUXEMBURG Tel.: (+352) 44 905 343 Fax: (+352) 25 07 96 eMail: lux.imp11@en.etat.lu Internet: http://www.aed.public.lu/index.php

Die Untergrenzen liegen bei 50,- € jährlich bzw 400,- € im Quartal.
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jogoto14.07.11 14:55
Zu Feld 61:

Wenn Du mit Umsatzsteuer ID und ohne Umsatzsteuer im EU-Ausland einkaufst, musst Du theoretisch Einfuhrumsatzsteuer an das deutsche Finanzamt abführen. Deine Steuerschuld erhöht sich also zuerst einmal. Diese Einfuhrumsatzsteuer kannst Du natürlich auch wieder geltend machen. Das geht über Feld 61, das Ergebnis ist aber 0, die theoretische Schuld und die theoretische Forderung gleichen sich aus!
Der komplette Vorgang hat nichts mit den Einkäufen bei Apple zu tun.
Deinen Quark kannst Du also selber essen.
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