Apple geht gegen Drohnen über Apple Park vor
Nachdem sich der Apple Park der vollständigen Fertigstellung annähert und die ersten Mitarbeiter bereits eingezogen sind, will Apple die wiederkehrenden Drohnenflüge über das Grundstück nicht länger tolerieren. Einem Bericht zufolge geht das Sicherheitspersonal des Apple-Geländes nun gegen Drohnenpiloten vor, die zu dicht über das Grundstück fliegen. Dabei könnte es auch zu einer rechtlichen Auseinandersetzung kommen, weil es diesbezüglich sich widersprechende Regelungen gibt.
Da der Apple Park bislang nicht als Flugverbotszone registriert ist, gelten die regulären US-Gesetze für Grundstücke. Laut einer Richtlinie der US-amerikanischen Bundesluftfahrtbehörde müssen Drohnen von Gebäude einen Mindestabstand von 360 Fuß (ca. 110 Meter) einhalten. Zugleich dürfen Drohnen nicht höher als 400 Fuß (ca. 122 Meter) fliegen, da der Pilot auch ausreichend Sichtkontakt haben muss.
Kritisch
könnte eine ältere Regelung sein, wonach dem Grundstückeigentümer den Luftraum bis zu einer Höhe von 365 Fuß (ca. 111 Meter) gehört. In Kombination mit anderen Regelungen könnte sich Apple so auf eine unzulässige Störung berufen und rechtlich gegen die verantwortlichen Drohnenpiloten vorgehen. Aktuell schaltet das Sicherheitspersonal lediglich die Polizei ein, wenn der Pilot nicht selbst die Drohne vom Gelände entfernt.
Es zeichnet sich daher ab, dass Flugaufnahmen über den Apple Park wohl bald der Vergangenheit angehören. Zu einem der letzten Campus-Videos gehört daher die nachfolgende Aufnahme, die nochmals eindrucksvoll die Größe des Geländes aufzeigt.