Apple gestattet alternative Bezahlsysteme in den Niederlanden – allerdings nur für Dating-Apps
In den Niederlanden untersuchen die Kartellwächter seit 2019 die Geschäftspraktiken von Apple bezüglich des App Stores. Zu Teilen gründet sich diese Untersuchung auf einer Beschwerde der Match Group, welche Eigentümer der bekannten Dating-App Tinder ist. An diesem Wochenende war Apple nun gezwungen, in den Niederlanden alternative Zahlungsmethoden zuzulassen – allerdings bislang nur für Dating-Apps.
Zwei Apps notwendigUm dies technisch zu realisieren, führte Apple zwei neue Entitlements ein: "StoreKit External Purchase Entitlement" und "StoreKit External Link Entitlement". Entitlements bestimmen, welche Rechte eine App auf iOS, macOS oder watchOS hat. Zum Beispiel benötigt eine App ein Entitlement, um auf die Kontakte des Nutzers zugreifen zu dürfen – ansonsten verbietet das Betriebssystem diesen Zugriff.
Diese beiden neuen Entitlements, welche entweder die Zahlungsabwicklung direkt in der App oder über eine externe Webseite erlauben, sind allerdings nur in den Niederlanden und nur für Dating-Apps zulässig – ansonsten wird die App im App Store nicht zugelassen. Entwickler müssen eine gesonderte App für den niederländischen App Store einreichen – weltweit kann eine solche App mit diesen Entitlements nicht vertrieben werden.
Provision: Aktuell unklarApple
kündigte die Änderung im Entwicklerportal an – doch viele Informationen fehlen noch. Beispielsweise ist noch völlig unklar, ob Apple auch für extern abgewickelte Zahlungen auf die 30 Prozent Umsatzbeteiligung besteht. In Südkorea ist Apple ebenfalls gezwungen, externe Bezahldienste zuzulassen – doch hier will der Konzern offenbar auch Gebühren in noch unklarer Höhe erheben.
Keine Anwenderunterstützung von AppleApple weist im Entwicklerportal auch darauf hin, dass bei externer Zahlungsabwicklung Apple keine Anwenderunterstützung für Zahlungen anbieten kann, wenn diese nicht über Apples In-App-Mechanismus abgewickelt werden. Auch sind Entwickler nun für Rückerstattungen und die Abonnementsverwaltung zuständig.