Apple in Deutschland zur Öffnung des NFC-Chips gezwungen – was das Gesetz bedeutet und warum das letzte Wort nicht gesprochen ist
Dass beispielsweise die Sparkasse ihren hauseigenen Bezahldienst für Android-Nutzer, nicht jedoch für iPhone-Anwender anbietet, hat einen simplen Grund: Apple verweigert Drittanbietern die Verwendung der NFC-Schnittstelle. Der Lesemodus ist gestattet, nicht jedoch die vollständige Nutzung, welche für kontaktlose Bezahlung benötigt würde. Der Sparkassenverband verkündete daher vor einem Jahr, man fordere die Öffnung der Schnittstelle, dies zu "angemessenen Konditionen". Gleichzeitig begannen nicht nur die Sparkassen damit, den Gesetzgeber zu bearbeiten, Apple gesetzlich zur Kooperation zu zwingen. Dies war offensichtlich von Erfolg gekrönt, denn in die Umsetzung der Geldwäsche-Richtlinie wurde praktisch in letzter Minute, genauer gesagt in der Nacht vor der letzten Lesung, genau ein solcher Passus eingefügt. Apples eigene Lobbyarbeit hatte offensichtlich also erheblich weniger gefruchtet.
Ein offener Angriff gegen Apple – sagt AppleApple zeigte sich in einer ersten Stellungnahme sehr überrascht, wie plötzlich die Gesetzgebung auf einmal die Forderungen der Kreditwirtschaft bis in den Wortlaut übernahm. Von einem "offenen Angriff" ist die Rede – wohl nicht ganz unbegründet, denn in der Debatte des Finanzausschusses war recht offen die Rede davon, den Markt vor "den Amerikanern" (nicht nur Apple, sondern auch Google und Amazon) schützen zu müssen. Apple kritisiert zudem das fehlende technische Wissen jener, die das Gesetz verabschiedeten und kündigte an, man wolle die technischen Hintergründe noch einmal verständlich machen. Auf jeden Fall sei es ein großes Sicherheits- und Datenschutzrisiko, wenn fortan jeder weitgehenden Zugriff auf den NFC-Chip erhalte. Sowohl das Verfahren an sich als auch den Inhalt beanstandet Apple.
Es wird noch viel Zeit vergehenOb Apple den Chip aber in Zukunft wirklich öffnen muss, mag zwar nun in einem Gesetzestext stehen, ist jedoch noch keine ausgemachte Sache. Einerseits will sich Apple gegen den Eingriff wehren und im Notfall auch alle Rechtsmittel in Anspruch nehmen, andererseits gesteht selbiges Gesetz Apple zu, Gebühren zu verlangen. Diese müssen zwar "angemessen" sein, was unter dem Begriff zu verstehen ist, weiß momentan aber niemand. Gleichzeitig hat Apple die explizit aufgeführte Möglichkeit, eine Gefährdung der "Sicherheit und Integrität der technischen Infrastrukturleistungen durch die Zurverfügungstellung" nachzuweisen – gelingt dies, bleibt alles wie zuvor. In jedem Fall dürfte es noch viele Monate dauern, bis die Sachlage vor der Klärung steht. Der Bundesrat hat ebenfalls noch nicht zugestimmt.