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Apple informiert über Herstellergarantie und gesetzliche Gewährleistung

Apple musste sich mit der Kritik zahlreicher Verbraucherschützer auseinandersetzen, nur unzureichend über Herstellergarantie und Gewährleistung zu informieren. In den Abmahnungen von elf europäischen Verbraucherorganisationen wurde kritisiert, dass Apple mit seiner gebührenpflichtigen Herstellergarantie Kunden in die Irre führt, weil in diesem Zusammenhang nicht ausreichend auf bestehende Gewährleistungsrechte hingewiesen wird. Die italienische Wettbewerbsbehörde hatte im Dezember Strafen in Höhe von 900.000 Euro verhängt. So bemängelten die Wettbewerbshüter Apples Umgang und Informationspolitik bezüglich der Laufzeit von Garantien und Produktunterstützung. 400.000 Euro werden fällig, da Apple nach Ansicht der Behörde Kunden nicht in ausreichendem Maße darauf hinweist, wie lange Garantie auf neue Produkte besteht. Weitere 500.000 Euro Strafe sind die Folge aus Apples unzureichender Darstellung bezüglich des Umfangs von AppleCare. Apple hat jetzt reagiert und in den europäischen Ländern Informationsseiten geschaltet. Apple stellt darin tabellarisch EU-Verbraucherrechte, die "One-Year Limited Warranty" sowie den Umfang des AppleCare Protection Plans dar.

Apple macht darin deutlich, inwiefern sich die EU-Vorgaben von dem kostenpflichtigen AppleCare-Angebot unterscheiden. Während die EU vorschreibt, dass es Reparatur- oder Ersatzverpflichtung gibt bei Mängeln, die "bei Übergabe an den Kunden vorhanden sind", deckt Apples Zusage Mängel ab, die "nach Übergabe an den Kunden auftreten". Die Erklärung dazu: "In den meisten EU Mitgliedstaaten, können Verbraucher Mängelrechte nur für solche Mängel geltend machen, die bei Übergabe vorhanden waren. Die Beweislast zum Nachweis, dass ein Mangel bei Übergabe vorgelegen hat, geht grundsätzlich nach Ablauf von 6 Monaten nach Übergabe auf den Verbraucher über". Genau diesen Punkt handhabt Apple allerdings anders und bietet einen Anspruchszeitraum von einem Jahr ohne Umkehr der Beweislast. Bei AppleCare gilt die Zusage hingegen drei Jahre für Macs und zwei Jahre für Apple TV, iPad, iPhone und iPad. Apple bietet zudem 3 Jahre technischen Telefonsupport im Rahmen von AppleCare, ohne AppleCare sind es 90 Tage. Die EU schreibt in diesem Punkt keinerlei technischen Support auf telefonischem Wege vor.

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Kommentare

Jordon
Jordon30.03.12 16:44
Auf den Express-Austauschservice für iPad und iPhone hat man aber auch kein recht, selbst wenn man Apple Care abgeschlossen hat, das sollte Apple auch wo erwähnen.
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jens
jens30.03.12 16:47
Die wenigestens kennen den Unterschied zwischen freiwilliger Herstellergarantie und der gesetzlich geregelten Gewährleistung, die nur den Händler betrifft.
Fänd' ich fatnsatisch, wenn sich da langsam mal etwas Erkenntnissgewinn verberitet.
Vor allem bei unseren Freunden, den Mitarbeitern von MediaSaturn & Co.
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dark-hawk30.03.12 17:08
auch die Verbraucherorganisationen scheinen diesen Unterschied nicht zu kennen, sonst hätten sie gar nicht erst abgemahnt. dass was Apple hier anbietet ist ein zusätzliches Angebot was es eben der normalen Gewährleistung gibt. ich weiß nicht ob man einem Hersteller vorwerfen kann das seine Kunden ihre normalen Rechte nicht kennen..
Lustig ist auch wie die allgemeine Presse auf dieses ganze Thema mal wieder reagiert hat, da gab's mal wieder Artikel zu lesen da konnte man nur den Kopf schütteln...
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Kovu
Kovu30.03.12 17:10
@Jordan Nachtürlich hat man das. Wenn man in einem Gebiet wohnt, wo das angeboten wird. Steht alles deutlich in den Lizenzvereinbarungen.
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thomas b.
thomas b.30.03.12 17:43
Die EU sollte den Verbraucher auch noch darüber aufklären, dass man sich die ach so tolle gesetzliche 2-jährige Gewährleistung wegen der Beweislastumkehr nach 6 Monaten i.d.R. sonst wo hinschieben kann. Auf deutsch: Nach Ablauf der 1-jährigen Apple Garantie hat man in der Praxis gar nichts mehr, wenn man kein Apple Care kauft. *sick*
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Jordon
Jordon30.03.12 17:48
@Kovu
Hat man scheinbar nicht, mein 3g wurde wegen Gelbstich anstandslos durch ein Austauschgerät ersetzt. Mein 4g bei dem der home button nicht richtig funktioniert, verweigerten sie ohne Begründung den Austausch. Bei einem ipad wärs mir nicht so wichtig aber bei einem Telefon ist das schon ärgerlich wenn man für 3Wochen kein Ersatzgerät hat. War ein wichtiger Punkt warum ich überhaupt AC fürs iphone abgeschlossen habe.
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David_B
David_B30.03.12 18:04
Jeder Bürger, der nicht vollkommen dumm ist, wusste es vorher schon. Die meisten sind aber zu dumm, um den Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung zu kennen.
Nach 6 Monaten ist Gewährleistung idR vollkommen nutzlos.
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SRZDD30.03.12 19:34
b.t.w.
wenn wir schon klugscheißen, dann richtig. Der Begriff "Gewährleistung" ist Umgangssprache. Tatsächlich heißt es "Verjährung der Sachmängelhaftung"
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Swentech30.03.12 19:38
Ich hatte schon Garantiefälle nach 1 1/2 Jahren ging das Gerät kaputt, keine Funktion mehr.
Es wurde vom Mediamarkt anstandslos durch ein Neugerät ersetzt.
Vor kurzen ist mir eine 2" Festplatte kaputt gegangen, der Händler hat sie sogar ohne vorliegende Rechnung zurück genommen und mir sogleich eine neue Mitgegeben.
Der Verkäufer sagte mir, sie schicken dem Hersteller einfach die defekte Platte zurück und bekommen sogleich einen Ersatz unentgeltlich geliefert.

So wie ich lese, gibt es offensichtlich ein Unterschied, ob man vom Händler kauft oder vom Hersteller.
Hersteller trixen mit ihren Garantieversprechen oft herum? Das ganze ist wohl mit einem gewissen Aufwand behaftet, den sie nicht gerne betreiben wollen.

Ein Gerät muss laut Gesetz so konzipiert sein, dass es 2 Jahre ohne defekte laufen muss.
Wenn minderwertige Bauteile eingebaut werden, haftet der Hersteller dafür, so will es das Gesetz.

Ich kann aus meiner Erfahrung sagen, dass nur ca. 10% der ausgelieferten Geräte von Apple nicht so funktionieren, wie angegeben ist.
Geräte die der Hersteller ersetzen muss, da sie innerhalb den 2 Jahren Gesetzlicher Gewährleistung, defekt gingen, können sicher von der Steuer abgeschrieben werden.

Auch Maschinen produzieren hin und wieder versteckten Ausschuss.

Es sind immer nur die Verkäufer oder Mitarbeiter, die einem einreden wollen man habe keine Garantie und müsse nun den Verlust selber tragen.
Für den Hersteller sind aber Rückläufe bereits in der Marge berücksichtigt.

Warum kostet ein iPad 799.- Euro, wo die Produktionskosten nicht einmal die hälfte betragen?
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haschuk30.03.12 20:09
Ich hatte schon Garantiefälle nach 1 1/2 Jahren ging das Gerät kaputt, keine Funktion mehr.
Es wurde vom Mediamarkt anstandslos durch ein Neugerät ersetzt.

Glück gehabt, dass nennt man Kulanz.
Vor kurzen ist mir eine 2" Festplatte kaputt gegangen, der Händler hat sie sogar ohne vorliegende Rechnung zurück genommen und mir sogleich eine neue Mitgegeben.
Der Verkäufer sagte mir, sie schicken dem Hersteller einfach die defekte Platte zurück und bekommen sogleich einen Ersatz unentgeltlich geliefert.

Es soll HD-Hersteler geben, die geben 3 Jahre Garantie für Retailware. Hattest Du ein OEM-Produkt, hat Dein Händler Dir Kulanz gewährt. Mit etwas Pech bleibt er auf den Kosten sitzen.
So wie ich lese, gibt es offensichtlich ein Unterschied, ob man vom Händler kauft oder vom Hersteller.
Hersteller trixen mit ihren Garantieversprechen oft herum? Das ganze ist wohl mit einem gewissen Aufwand behaftet, den sie nicht gerne betreiben wollen.

Vom Hersteller direkt kauft man in der Regel nichts, sondern vom dazwischen geschalteten Händler. das ist im Falle die Apple Retail Sparte mit Sitz in Irland. Bei Audi oder BMW der Händler um die Ecke.
Ein Gerät muss laut Gesetz so konzipiert sein, dass es 2 Jahre ohne defekte laufen muss.

Das sagt wer nochmal?
Wenn minderwertige Bauteile eingebaut werden, haftet der Hersteller dafür, so will es das Gesetz.

Hat mit der vorhergehenden Aussage nichts zu tun, zudem musst Du nach geltendem recht nach 6 Monaten beweisen, dass der Mangel bereits bei der Auslieferung vorlag.
Geräte die der Hersteller ersetzen muss, da sie innerhalb den 2 Jahren Gesetzlicher Gewährleistung, defekt gingen, können sicher von der Steuer abgeschrieben werden.

Geräteausfall innerhalb der Herstellergarantie schmälert einfach nur den Gewinn, er kann aber begrenzt dafür Rückstellungen bilden.

Geräteausfall innerhalb der Gewährleistung schmälert in der Regel den Gewinn des Herstellers, da er das Gerät aus Kulanz zurücknimmt, häufig aber auf einen Teil der Kosten sitzen bleibt.
Es sind immer nur die Verkäufer oder Mitarbeiter, die einem einreden wollen man habe keine Garantie und müsse nun den Verlust selber tragen.

Womit sie teilweise Recht haben, da man nach der Herstellergarantie (meist nur ein Jahr) dann nur Gewährleistungsansprüche hat.
Warum kostet ein iPad 799.- Euro, wo die Produktionskosten nicht einmal die hälfte betragen?

Mehrwertsteuer, Entwicklungskosten für Hard- und Software, Forschung, Rechtsstreitigkeiten, Aktionärsdividenden und ja auch was für Geräteausfälle.
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thomas b.
thomas b.30.03.12 20:12
Swentech: Du vermischt auch wieder Garantie mit der ges. Sachmängelhaftung.
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DRAGONFLY30.03.12 21:16
Tja, der Verbraucherschutz fasst sie wieder mal mit Samthandschuhen an. Man sollte sie verpflichten, auf jeder Produktschachtel einen Hinweis von 1/3 der Fläche zu drucken (wie bei Zigaretten):
"Wenn Sie unsere kostenpflichtige Apple Care Garantieerweiterung nicht kaufen, werden wir bei jeder Reklamation mauern und uns dumm stellen und nicht zuhören, egal was as Gesetz sagt und egal, ob in der Eigenschaft als Hersteller und/oder Verkäufer. Der Aufpreis für diese Garantieerweiterung beträgt: xxx,xx EUR"
Sowas wäre praxisnah, wenn man Apples übliches Geschäftsgebahren bedenkt.
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David_B
David_B30.03.12 21:45
DRAGONFLY, dumme Kunden gibt es immer. Da hilft es auch nichts besonders groß oder in blinkender Schrift zu warnen.
So was weiß mindestens jeder, der eine IHK-Ausbildung mit kaufmännischen Inhalten absolviert hat. Das ist nun wirklich keine Raketenwissenschaft.
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DRAGONFLY30.03.12 22:02
Das hat wenig mit der Dummheit von Kunden zu tun als mit der Erfahrung, wie Apple tickt. Und Apples mangelnde Gesetzestreue gehört Gottseidank nicht zum Standard der Branche: Es gibt sowohl nette Verkäufer als auch nette Hersteller.
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NOIdS
NOIdS30.03.12 22:29
Dragonfly: Auch du, hast es wie so viele nicht verstanden...
Ich wunder mich immer wieder warum in einem Thread zu Gewähleistung/Garantie in dem es nun mehrmals haargenau erklärt wurde die Leute "nen Stück weiter unten" _immer_ und _immer_ wieder mit ihren selbst zusammengereimten Gesetzeslagen um die Ecke kommen.

Und zu deinem Warnhinweis (der imho vollkommener Stuss ist):
Dann bitte auch auf _alle_ Produkte drucken, bei denen das exakt genau so auch zutrifft (und das sind viiiiel mehr, als du glaubst)

Bemerkenswert ist es auch, dass der einzige Aspekt der Garantie (ja, die ist immer noch freiwillig) der 99% der Menschen interessiert, der länge der Garantie ist.
Mindestens genau so wichtig sind aber auch die Garantiebedingungen (ja, auch die sind vom Hersteller frei wählbar) Was nützt dir die vom Hersteller versprochene ach so lange Garantie, wenn in den Garantiebedingungen dann steht: Ausgeschlossen sind Bauteil X, Bauteil Y und Bauteil Z... (gibt bei Apple übrigens keine wirklichen generellen Ausschlüsse, bis auf den Akku, wenn der mehr als die üblichen Ladezyklen aufweist)

Aber all das zu schreiben ist eh vergebliche Mühe, nen paar Kommentare drunter wird schon wieder jemand schreiben, das er aber mal Produkt XY nach der Garantie in Laden XY hat erfolgreich reklamieren können und das somit gleich mal fix zum Gesetzt erklärt.

Und NEIN, ein Händler ist da nicht generell nach hinten abgesichert. Wenn der etwas nicht zurück nimmt, hat das nichts mit Boshaftigkeit zu tun, sondern schlicht und ergreifend damit, dass er nicht immer jeden Schaden der entsteht für den Kunden tragen kann und will.

Und wenn viele mal aus ihrer verdammten Vollkaskomenthalität rauskommen würden, dann würden sie auch weniger erbost vor dem Händler am Tresen stehen, pochend auf ihr noch nie da gewesenes Rückgaberecht, nur weil sie ein Produkt gekauft haben, das eine gewisse Funktion z.B einfach nicht hat. Man hat's einfach gehofft, natürlich nicht gefragt, natürlich nicht vorher sich in irgendeiner Weise Informiert. ist ja auch egal, einfach mal kaufen, wenn ich's dann doch nicht will, bring ich's halt zurück, DAS ist die Einstellung die vorherrscht. Das der Händler dann nicht mit dem Hintergrund ein Gerät zurücknehmen will, das entsiegelt, ausgepackt und benutzt wurde, ja daaa fehlt dann natürlich jegliches Verständnis.

Könnte ich besser Texten, ich würde nen Journal zu dem Thema schreiben...
:'(
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macster10030.03.12 23:25
Es sind Beiträge wie dieser, die mich trotz der immer zahlreicher und penetranter auftretenden Dauernörgler doch noch die Kommentarthreads lesen lassen. Danke!

P.S. Diese Nörgelfraktion könnte sich mal fragen, warum Apple in den einschlägigen Umfragen zur Kundenzufriedenheit - auch was Service und Kulanz betrifft - immer wieder vorn liegt...
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DRAGONFLY31.03.12 00:54
@ NOIdS:
Dem Vorgang liegt ein Problem zu Grunde, das du verkennst. Auf die Abgrenzung von Gewährleistung und Granatie kommt es hier nicht an und auch sonst das Kaufrecht zu zitieren, macht nicht sonderlich viel Sinn. Der maßgebliche Punkt bei dem berichteten Vorgang sind die Regeln des Wettbewerbsrechts und der Befugnis zur Popularklage und Sanktionen des Verbraucherschutzes: Apple macht ein Nebengeschäftle mit Garantieerweiterungen, was zwar okay ist. Dieses funktioniert jedoch deshalb so gut, weil sie suggestiv das anpreisen, was weniger okay ist und weil viele wissen, was ihnen blüht im Reklamationsfalle ohne diese Erweiterung - was überhaupt nicht okay ist. Ich brauche UWG und GWB gar nicht vertieft zu zitieren.

Die Wettbewerbsverstöße und ihre Implikationen verkennst du, und damit auch das hier berichtete Thema, es wundert mich daher nicht, dass du den o.a. roten Text nicht einzuordnen vermagst - der zugegeben polemisch ist.
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letsdoit31.03.12 06:59
@Dragonfly

Jetzt bin ich aber beeindruckt. Ist ja richtig auffällig,, wie Du hier Fachtermini einsetzt, um den von Dir hier verzapften Quatsch auch noch zu untermauern.

Hier kann ich nur Boëthius zitieren, weil es so perfekt auf die Situation passt: Wenn du geschwiegen hättest, wärest du Philosoph geblieben.
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cab31.03.12 08:20
Man kann von Medion halten was man will, z.B. gar nix, aber die geben tatsächlich volle 3 Jahre Garantie auf ihren Schrott und das ohne jede Zusatzzahlung
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meloen
meloen31.03.12 08:27
@letsdoit

Wie wäre es, wenn du argumentierst und nicht nur stänkerst?
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drstan31.03.12 09:37
dragonfly hat genau recht, hier gehts um wettbewerbswidriges, verbraucherfeindliches und irreführendes verhalten, nicht um die grenzen zwischen garantie und gewährleistung.

wenn man halt ein nicht-jurist und laie und dummer forenposter ist, dann kann man das schon mal übersehen...
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luevelt
luevelt31.03.12 13:17
Gestern hatte ich Spaß mit t-mobile: da wollte mir die Dame bEi Verkauf eines neuen 4s erklären, dass ich unbedingt den T-mobile Schutzbrief abschließen muss. Auf meinen Hinweis zur gesetzlichen Gewährleistung und meiner elektronikversicherung die eine echte all-Risk-Deckung für meine gesamte technische Betriebseinrichtung auch unterwegs und für Handys bietet, erklärte sie mir , das das nicht für iphones gelte. Und ich müsse ihr bestätigen, wenn ich den Schutzbrief nicht kaufe, dass ich alle Schäden selber trage....
..wer mahnt eigentlich t-mobile mal ab?
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rasmusonline31.03.12 13:28
Sehr schöne Auflistung.

Danke, Apple.
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music-anderson
music-anderson31.03.12 14:44
Apples Hardware ist ja eigentlich sehr Robust oder? Da sollte man Apple einmal fragen, warum sie dann nur 1 Jahr Garantie geben? Zweifel?
Wenn Du nicht weisst was man Dir will, was willst n Du 8-D
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rasmusonline31.03.12 15:33
Damit sie noch mehr von dir kassieren können.

Oder du sollst dir nach nem Jahr nen neuen Mac kaufen, weil der dann ja auch wieder ein Jahr Garantie hat...
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PaulMuadDib31.03.12 18:51
drstan
Nein, hat er nicht. Gewährleistung ist Gewährleistung. Garantie ist Garantie. Und die bleibt und ist komplett freiwillig. Warum das nur so wenige zu wissen scheinen, ist mir ein Rätsel.
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DRAGONFLY31.03.12 20:31
PaulMuadDib
Gewährleistung ist Gewährleistung. Garantie ist Garantie. Und die bleibt und ist komplett freiwillig. Warum das nur so wenige zu wissen scheinen, ist mir ein Rätsel.
Tja, ich habe nie etwas Gegenteiliges gesagt...
Es scheint euch, einen schrulligen Spaß zu machen, zuerst was zu unterstellen, um sich dann drüber zu echauffieren.
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drstan01.04.12 18:02
@PaulDuad

darum geht es doch nicht!!! ist das so schwer zu verstehen??? es gibt abseits das reinen zivilrechts auch sowas wie wettbewerbsrecht und verbraucherschutzrecht, inkl irreführungsverbot etc. DARUM geht es hier

der stehsatz garantie ist freiwillig in diesem zusammenhang zeugt von einfältiger ignoranz
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haschuk02.04.12 10:20
@drstan:

Grundsätzlich richtig.

Jetzt bitte mit gleicher Vehemenz gegen alle vorgehen, die Garantiezeitenerweiterungen anbieten und ebenfalls nicht auf die Gewährleistungsrechte hinweisen.
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