Apple informiert über Herstellergarantie und gesetzliche Gewährleistung
Apple musste sich mit der Kritik zahlreicher Verbraucherschützer auseinandersetzen, nur unzureichend über Herstellergarantie und Gewährleistung zu informieren. In den
Abmahnungen von elf europäischen Verbraucherorganisationen wurde kritisiert, dass Apple mit seiner gebührenpflichtigen Herstellergarantie Kunden in die Irre führt, weil in diesem Zusammenhang nicht ausreichend auf bestehende Gewährleistungsrechte hingewiesen wird. Die italienische Wettbewerbsbehörde hatte im Dezember Strafen in Höhe von 900.000 Euro verhängt. So bemängelten die Wettbewerbshüter Apples Umgang und Informationspolitik bezüglich der Laufzeit von Garantien und Produktunterstützung. 400.000 Euro werden fällig, da Apple nach Ansicht der Behörde Kunden nicht in ausreichendem Maße darauf hinweist, wie lange Garantie auf neue Produkte besteht. Weitere 500.000 Euro Strafe sind die Folge aus Apples unzureichender Darstellung bezüglich des Umfangs von AppleCare. Apple hat jetzt reagiert und in den europäischen Ländern Informationsseiten geschaltet. Apple stellt darin tabellarisch EU-Verbraucherrechte, die "One-Year Limited Warranty" sowie den Umfang des AppleCare Protection Plans dar.
Apple
macht darin deutlich, inwiefern sich die EU-Vorgaben von dem kostenpflichtigen AppleCare-Angebot unterscheiden. Während die EU vorschreibt, dass es Reparatur- oder Ersatzverpflichtung gibt bei Mängeln, die "bei Übergabe an den Kunden vorhanden sind", deckt Apples Zusage Mängel ab, die "nach Übergabe an den Kunden auftreten". Die Erklärung dazu: "In den meisten EU Mitgliedstaaten, können Verbraucher Mängelrechte nur für solche Mängel geltend machen, die bei Übergabe vorhanden waren. Die Beweislast zum Nachweis, dass ein Mangel bei Übergabe vorgelegen hat, geht grundsätzlich nach Ablauf von 6 Monaten nach Übergabe auf den Verbraucher über". Genau diesen Punkt handhabt Apple allerdings anders und bietet einen Anspruchszeitraum von einem Jahr ohne Umkehr der Beweislast. Bei AppleCare gilt die Zusage hingegen drei Jahre für Macs und zwei Jahre für Apple TV, iPad, iPhone und iPad. Apple bietet zudem 3 Jahre technischen Telefonsupport im Rahmen von AppleCare, ohne AppleCare sind es 90 Tage. Die EU schreibt in diesem Punkt keinerlei technischen Support auf telefonischem Wege vor.
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